Österreich: Ab 2025 müssen alle Ölheizungen ausgetauscht werden
Das im Ministerrat verabschiedete Erneuerbare-Wärme-Gesetz regelt den Umstieg von alten fossilen Heizungen auf moderne, klimafreundliche Alternativen. Es sei laut Klimaschutzministerin Leonore Gewessler ein zentrales Gesetz für den Klimaschutz und soll helfen, die Abhängigkeit Österreichs von russischem Erdgas rasch zu beenden.
Auch bestehende Kohle- und Ölheizungen müssen ausgetauscht werden
Der jetzt gesetzlich vorgeschriebene stufenweise Ausstieg aus Kohle-, Öl- und auch Gasheizungen sieht dabei nicht nur wie in Deutschland ein Neueinbau-Verbot vor, sondern verpflichtet Besitzer auch dazu, ihre alten, wenngleich intakten Ölheizungen zu ersetzen:
- Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine Gasheizungen mehr errichtet werden. Für bereits genehmigte, fertig geplante und in Errichtung befindliche Gebäude gibt es Ausnahmen.
- Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Im Neubau sind Öl- und Kohleheizungen bereits seit 2020 verboten.
- Ab 2025 beginnt der verbindliche Tausch von besonders alten Kohle- und Ölheizungen. Das betrifft alle Öl-Heizungen die älter als Baujahr 1980 sind. Dazu gibt es umfangreiche Förderungen.
- Bis 2035 müssen alle alten Kohle- und Ölheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt werden.
- Bis 2040 müssen alle Gasheizungen in Österreich durch ein modernes, erneuerbares Heizsystem ersetzt oder mit erneuerbarem Gas betrieben werden.
- Bei dezentralen Anlagen (Gasetagenheizungen in Wohnungen) in Gebieten mit ausgebauter Fernwärme soll bis spätestens 2040 umgestellt werden. Eigentümer:innen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen) soll der Anschluss an ein klimafreundliches zentrales Wärmeversorgungssystem ermöglicht werden.
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Für den Umstieg von einer Gasheizung gibt es 9.500 Euro
Mit dem Beschluss im Ministerrat wird die Regierungsvorlage nun an das Parlament übermittelt. Für den Beschluss des Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.
Begleitet wird der Umstieg auf erneuerbare Heizungssystem von einem umfangreichen Förderprogramm. Bis 2026 stehen dazu insgesamt ca. 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
Private Haushalte bekommen beim Tausch eines alten Ölkessels 7.500 Euro Bundesförderung. Für den Umstieg von einer Gasheizung gibt es 9.500 Euro. Auch für die Renovierung von Gebäuden stehen umfassende Förderungen bereit. Für den mehrgeschossigen Wohnbau gibt es spezielle Förderschienen. Für Menschen mit geringem Einkommen werden durch die Förderung „Sauber Heizen für alle“ bis zu 100 Prozent der neuen Heizung gefördert.
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Auch der Ausstieg aus Gasheizungen muss klar geregelt werden
„Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns brutal vor Augen geführt, wie angreifbar unsere Energieversorgung ist. Die Antwort darauf kann nur lauten: Raus aus russischem Gas. Mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz machen wir einen weiteren großen Schritt auf diesem Weg. Bis 2040 werden wir alle Heizungen in diesem Land auf klimafreundliche Alternativen umstellen. Ölkessel und Gasthermen ausbauen und mit Fernwärme, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzen. Und wir starten sofort. Schon ab 2023 dürfen in neuen Gebäuden keine Gasheizungen mehr verbaut werden“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Auch die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt den im Ministerrat gefassten Beschluss zum Erneuerbaren Wärmegesetz, fordert aber deutliche Verbesserungen ein: „Das Erneuerbaren Wärmegesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu sauberem und sicheren Heizen für alle Menschen in Österreich. Der Wendepunkt, ab dem Heizen mit fossiler Energie endgültig zum Auslaufmodell wird, ist somit klar fixiert. Positiv sind klare Bestimmungen zum Ausstieg aus Ölheizungen, unverständlich hingegen, warum eine ähnliche Klarheit beim Ausstieg aus Gasheizungen nicht vorgesehen ist. Angesichts von Klimakrise, Krieg in der Ukraine und Energiekrise ist das eine verpasste Chance. Im parlamentarischen Prozess gilt es nun klare Regelungen auch für Gasheizungen zu definieren und dieses Versäumnis nachzuholen,“ so Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000.
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Hintertür für Gasheizungen gefährdet Energiewende
Das Gesetz sieht vor, dass Ölheizungen bis 2035 ausgetauscht werden und Gasheizungen im Neubau nicht mehr eingebaut werden dürfen. Der Umgang mit den 900.000 Gasheizungen im Bestand bleibt aber weiter strittig. Im Gesetz ist eine Hintertür eingebaut, mit der der Tausch von Gasheizungen dann nicht vorgenommen werden muss, wenn erneuerbares Gas eingesetzt wird.
Das ist aber nicht verfügbar: Derzeit beträgt die Einspeisung von erneuerbarem Gas ins Gasnetz 0,14 TWh, bei einem Verbrauch von etwa 90 TWh. Selbst bei einem massiven Ausbau von erneuerbarem Gas wird es an anderen Stellen, wie etwa in der Industrie, dringender gebraucht. Mit dieser Hintertür kann aber eine jahrelange Verzögerung beim Austausch von Gasheizungen auf klimafreundliche Heizgeräte eintreten.
Für Haushalte gibt es ohnehin kostengünstigere Möglichkeiten zu Heizen. Fernwärme, Wärmepumpen, Biomasse, Solarenergie und Geothermie können in wenigen Jahren für eine verlässliche und saubere Wärmebereitstellung sorgen, so GLOBAL 2000.
„Es ist ein Märchen, dass wir mit erneuerbarem Gas in großem Stil heizen können. Statt leeren Versprechungen zu glauben, ist die Bundesregierung aufgefordert Klarheit zu schaffen und den Menschen eine Perspektive für eine saubere und sichere Wärmeversorgung ohne Gas zu bieten. Insbesondere Bundeskanzler Karl Nehammer ist aufgefordert Führungsstärke zu zeigen und klar zu machen, dass der Ausstieg aus Gasheizungen unvermeidlich ist,“ so Wahlmüller weiter.