Letzte Aktualisierung: 17.03.2014

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Österreich: Energetische Pflichtangaben in Immobilienanzeigen erfolgreich eingeführt

Österreich hat im Gegensatz zu Deutschland bereits 2012 die Pflicht zur Angabe der für einen Käufer oder Mieter wichtigsten Energiekennzahlen in Immobilienanzeigen eingeführt. Wir haben uns die noch für dieses Jahr in Deutschland anstehende Pflichtkennzeichnung einmal stichprobenhaft angeguckt und waren positiv überrascht.

Der HWB-Wert ist in österreichischen Immobilienanzeigen der wichtigste Kennwert zur Unterscheidung der energetischen Qualität des Miet- oder Kaufobjekts. (Grafik: Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency)

Der HWB-Wert ist in österreichischen Immobilienanzeigen der wichtigste Kennwert zur Unterscheidung der energetischen Qualität des Miet- oder Kaufobjekts. (Grafik: Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency)

Wie in Deutschland muss auch in Österreich beim Vermieten, Verkaufen oder Verpachten von Gebäuden oder Wohnungen ein Energieausweis vorgelegt werden. Dies regelt das österreichische Energieausweisvorlagegesetz (EAVG). Wichtigste Kenngröße des österreichischen Energieausweises ist der HWB-Wert, der den Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr (kWh/m2a) angibt. Passivhäuser oder Wohnungen in Passivhaus-Bauweise haben einen HWB von weniger als 10, Niedrigenergiehäuser von unter 50 und energetisch unsanierte Gebäude einen HWB von über 100.

Kennzeichnungspflicht in Österreich konsequent umgesetzt

Seit dem 1. Dezember 2012 sieht das österreichische EAVG vor, dass bei Verkaufs- und Vermietungsanzeigen der HWB und auch ein Gesamtenergieeffizienz-Faktor verpflichtend angegeben werden muss. Käufer und Mieter können sogar die Aushändigung des Energieausweises gerichtlich geltend machen. Wir wollten wissen wie unser Nachbarland die noch in Deutschland ausstehende Regelung umgesetzt hat und waren überrascht. In unserer Stichprobe auf www.immobilienscout24.at waren nahezu alle Verkaufs- als auch Mietanzeigen mit den HWB-Pflichtangaben ausgezeichnet.

Änderungen der Immobilienanzeigen in Deutschland ab Mai 2014

In Deutschland steht die Einführung solcher energetischer Pflichtangaben noch aus: Erst ab dem 01.05.2014 müssen gemäß EnEV 2014 bei einem Verkauf oder einer Vermietung von Immobilien in kommerziellen Immobilienanzeigen u. a. die Art des Energieausweises, der Endenergiebedarf und die Heizungsart angegeben werden. Befürchtet wird, dass dadurch Immobilienanzeigen aufgebläht und unübersichtlich werden. Wir können diese Bedenken nach unserer Stichprobe in Österreich nicht teilen. Hier erschienen uns die Anzeigen übersichtlich und die HWB-Angaben nach kurzer Zeit eingängig und hilfreich.

Gute Entscheidungshilfe für energiebewusste Mieter und Käufer

Ob diese Regelung in Österreich und in Deutschland allerdings auch die Nachfrage gerade in Verkäufermärkten bzw. Vermietermärkten wie in vielen Ballungsräumen aktuell der Fall dahingehend beeinflusst wird, dass Eigentümer mehr Immobilien energetisch sanieren, bleibt jedoch fraglich. Für alle diejenigen, die Wert auf einen geringen Energieverbrauch ihres Hauses oder Wohnung legen, ist eine solche Pflichtangabe sicherlich eine gute Entscheidungshilfe.

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