Letzte Aktualisierung: 12.01.2012

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Österreich führt neues Ökostromgesetz ein

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Österreich führt neues Ökostromgesetz ein (Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt - pixelio)

Österreich hat ein neues Ökostromgesetz. Durch diese Novelle soll Österreich bis spätestens 2015 unabhängig von Atomstromimporten werden und sich wieder zum Stromexporteur entwickeln. Gleichzeitig soll das neue Ökostromgesetz durch eine massive Anschubfinanzierung von rund zwölf Milliarden Euro bis 2020 die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Ökostrom-Branche stärken. Bis 2020 soll sich dann der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von jetzt 68 Prozent auf rund 85 Prozent erhöhen.

Die jährliche Förderzuwachssumme wird von 21 auf 50 Millionen Euro erhöht. Um der technologischen Entwicklung Rechnung zu tragen und eine Überförderung zu vermeiden, sinkt diese Summe jährlich um eine Million Euro bis auf 40 Millionen Euro. Das Ökostromgesetz sieht vor allem vor, die Mittel für die Zukunftstechnologie Photovoltaik aufzustocken, wobei wir durch die Degression dafür gesorgt werden soll, dass auch Technologiesprüngen Rechnung getragen wird. Das Ziel Österreichs ist es, dass sich die Fördertarife schrittweise dem Niveau des Marktes annähern und 2015 die Netzparität erreichen.

Die jährlich neu abrufbaren 50 Millionen Euro werden auf Basis einer Potenzialanalyse unter den diversen Technologien aufgeteilt. Damit soll ein optimaler Energiemix erreicht und die Versorgungssicherheit zu überschaubaren Kosten erhöht werden. Für Windenergie stehen 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8 Millionen Euro sowie für Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Unabhängig davon gibt es für Kleinwasserkraft jährliche Investitionszuschüsse die von 12,5 Millionen auf 16 Millionen Euro erhöht wurden. Weitere 19 Millionen Euro gehen in einen "Resttopf", der flexibel unter Wind und Kleinwasserkraft sowie unter kosteneffizienten Photovoltaik-Anlagen, die den erzeugten Strom in erster Linie selbst verbrauchen, aufgeteilt wird. Mit diesen Fördermitteln werden die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre, bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre, mit garantierten Einspeisetarifen von den Stromkonsumenten unterstützt. Das System funktioniert so, dass den Anlagenbetreibern ihre Investitions- und Finanzierungskosten ersetzt werden und sie zusätzlich einen Gewinn von mindestens sechs Prozent erhalten.

Zusätzlich werden insgesamt rund 128 Millionen Euro für den Abbau der Anlagen-Warteliste aufgewendet. Einerseits wird damit die Warteliste bei Kleinwasserkraft über Investitionszuschüsse von rund 20 Millionen Euro aufgelöst. Andererseits gibt es für jene Wind- und Photovoltaik-Anlagen geförderte Einspeisetarife, die ohne Novelle bis zu den Jahren 2015 bzw. 2026 auf der Warteliste gereiht gewesen wären. Für den Windkraft-Ausbau stehen hier 80 Millionen Euro zur Verfügung, für Photovoltaik 28 Millionen Euro. Die dafür vorgesehenen Einspeisetarife unterliegen einem degressiven System, um die Kosteneffizienz zu verbessern. Bisher haben mehr als 78 Prozent der Förderungsberechtigten für Photovoltaik-Anlagen das Angebot, zu reduzierten Tarifen gleich bauen zu können, akzeptiert. Bei der Windkraft waren es sogar 97 Prozent. Durch die Zusage von jährlich 108 Millionen Euro an zusätzlicher Förderung für Wind und Photovoltaik und die seit dem Inkrafttreten der Novelle gestellten Neuanträge können rund 1,3 Terawattstunden (TWh) Ökostrom neu installiert werden. Das entspricht über einem Fünftel der erzeugten Ökostrommengen aus dem Jahr 2010.

Ebenfalls festgeschrieben ist, dass Österreichs Atomstromimporte spätestens 2015 durch Ökostrom bilanziell ausgeglichen werden. Durch die Novelle sowie den Ausbau der Wasserkraft stehen 2015 zusätzliche Kapazitäten von rund fünf TWh zur Verfügung, womit die nach Österreich importierten Atomstrommengen von durchschnittlich 3,3 TWh pro Jahr deutlich übertroffen werden.

Durch die höheren Förderungen und den Abbau der Warteliste steigt das jährliche Finanzierungsvolumen von circa 350 Millionen Euro auf insgesamt rund 550 Millionen Euro im Jahr 2015. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden) wird durch die aufgestockten jährlichen Förderungen und den Abbau der Wartelisten im Jahr 2015 rund 18 Euro mehr zahlen - also circa 53 Euro statt jetzt 35 Euro. Allerdings wird diese Summe für rund 300.000 einkommensschwächere Haushalte mit 20 Euro pro Jahr gedeckelt.

Damit es zu keinen Nachteilen im internationalen Wettbewerb gegenüber anderen EU-Ländern wie Deutschland oder Frankreich kommt, enthält die Novelle ein neues Kostenbegrenzungsmodell für die energieintensive Industrie. Der Zahlungsaufbringungsmechanismus wird EU-konform geändert sowie effizienter und transparenter gestaltet. Die Ökostromentgelte werden künftig an die Netztarife gekoppelt. Die besonders energieintensive Industrie zahlt somit durch die Kostenspreizung der Netztarife anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag als ihrem Stromverbrauch entsprechen würde.

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