Paukenschlag: Habeck kürzt kurzfristig BEG-Förderung!
Das Bundeswirtschaftsministerium novelliert in Windeseile die Förderkulisse für Haus- und Energietechnik und stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu auf. Die Änderungen werden bereits heute (27. Juli 2022) per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.
"Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen", so Robert Habeck.
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Die Fördermittel für energetische Gebäudesanierung steigen, die Fördersätze sinken
Faktisch kürzt aber Habeck die BEG-Förderung und fordert mehr. Die Fördermittel für die Sanierung steigen, zugleich werden die Fördersätze leicht reduziert. Grund sei, "mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen."
"In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren. Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-fache höher als im Neubau. Vor dem Hintergrund der haushaltpolitischen Vorgabe ist das eine gute Lösung", so Habeck.
Neuausrichtung der BEG-Sanierungsförderung in zwei Schritten
Die Neuausrichtung der BEG-Sanierungsförderung soll in zwei Schritten vollzogen werden:
- kurzfristig gelten ab dem 28. Juli 2022 neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen und der noch laufenden Neubauförderung
- ab dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung.
Steigende Energiepreise machen Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel. Die Fördersätze werden deshalb um 5 bis 10 %-Punkte abgesenkt, indem u.a. der 5%-Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan entfällt.
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Neue BEG-Förderbedingungen bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen
Bei den Einzelmaßnahmen liegen die neuen Fördersätze zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen.
Beispiel Wärmepumpe: Früher lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro für die Wärmepumpe.
Besonders effizient arbeitende Wärmepumpen mit Wasser, Abwasser oder Erdwärme als Wärmequelle bekommen jedoch einen extra BEG-Bonus von 5%, sodass ihre Förderung letztlich unverändert bleibt! Somit sind lediglich Luftwärmepumpen von der neuen BEG-Förderkürzung betroffen.
Beispiel Fensteraustausch: Früher lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, nach der Reform bei rund 20 %. Früher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro.
Neue BEG-Förderbedingungen bei Komplettsanierungen
Bei den Komplettsanierungen zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe.
Beispiel Komplettsanierung (sogenannte systemische Sanierung): Bislang erhielten Antragstellende bei einer Komplettsanierung, das heißt bei einer umfassenden Sanierung, bei der eine bessere Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde (konkret das Effizienzhaus/gebäude-Niveau EH/EG 40) einen Fördersatz von 50 % (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.
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Ab 15. August entfällt Förderung von Gashybridheizungen
Zudem werden auch Förderungen komplett gestrichen:
"Aufhebung aller Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen sowie die Einführung des Heizungs-Tausch- Bonus."
Ab dem 15. August 2022 werden also gar keine Gasheizungen mehr gefördert, was wiederum die 65%-Regel in ein anderes Licht rückt.
Wer also noch Fördermittel zum Wechsel auf eine Gashybrid-Heizung möchte, sollte sich beeilen: Förderanträge auf Einzelsanierung zu den alten Konditionen können beim BAFA noch bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr gestellt werden; ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen.
Kommentare zur BEG-Reform: "Es wird weniger saniert werden!"
Dass das Bundeswirtschaftsministerium gestern Abend ohne Vorankündigung und Konsultation der Verbände die bisherige Gebäudeförderung komplett umgestellt, wird kritisch gesehen. Inhaltich sehen Viele die Fokussierung auf den Altbaubestand positiv, halten die Förderkürzungen und die Einstellung der Zuschussförderung in der jetzigen Energiekrise für nicht sinnvoll:
Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG: "Die von der Bundesregierung vorgelegte Reform der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) besteht aus zu vielen Kürzungen und läuft so in die falsche Richtung. Dass aus dem verfügbaren Förderbudget 12 bis 13 Mrd. Euro komplett für die Sanierung reserviert werden sollen, wird ausdrücklich begrüßt. Ob diese Rechnung aufgeht und so die erhoffte Dynamik im Sanierungsmarkt entsteht, ist zumindest fraglich."
Insbesondere kritisiert die DENEFF, dass die Fördersätze uneinheitlich gesenkt wurden. Besonders hoch seien die Einschnitte bei umfassenden Modernisierungen. Verbesserungen des Wärmeschutzes und der Anlagentechnik würden künftig deutlich weniger attraktiv gefördert, wohingegen Investitionen in neue Heizungen weiterhin mit bis zu 40 Prozent der Kosten bezuschusst werden.
Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, kritisiert, dass einzelne Sanierungsmaßnahmen zu stark gefördert werden: "Mit dem Einbau von Wärmepumpen und dem Austausch von Fenstern und Türen ist es leider nicht getan. Hier irrt das Ministerium. Die Dämmung der Gebäudehülle, d.h. sowohl der Außenwände als auch von oberster und unterster Geschossdecken ist zur Erreichung der geforderten Standards unbedingt notwendig. Daher wird der Schuss nach hinten losgehen: Es wird weniger saniert werden!"