Die Bundesländer haben das Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien gebilligt. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung jedoch zugleich, zukünftige Investitionen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Innovationsfähigkeit der Solarbranche zu stärken. Dafür seien langfristige Planbarkeit und Kontinuität für Unternehmen und Kunden der Solarbranche zwingende Voraussetzung.
Aus Sicht der Bundesländer wäre es eine unterstützende Maßnahme, die Absenkung der Vergütungssätze nicht an einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, sondern sie zeitlich zu staffeln, um eine durchgehende und zeitnahe Anpassung an die jeweilige Marktentwicklung zu ermöglichen. Im Rahmen der zum 1. Januar 2012 anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seien zudem die Investitionssicherheit durch planbare Einspeisevergütungen zu gewährleisten und der Einspeisevorrang erneuerbarer Energien sicherzustellen.
Der Bundesrat vertritt auch die Auffassung, dass die Bundesregierung für eine ausreichende Finanzausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu sorgen habe und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushalsansätzen deutlich aufstocken müsse.
Mit dem Gesetz passt der Bundestag das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien an europäische Vorgaben an. Zudem verändert es die Regelungen zur Degression für die Vergütung von Solarstrom. Ab dem Jahr 2012 liegt die Basisdegression nunmehr einheitlich bei neun Prozent. Übersteigt die jährliche Zunahme von Strom aus Solaranlagen bestimmte Grenzwerte, sinken die Vergütungen künftig noch stärker. So werden die Vergütungen beispielsweise um 24 statt der bisher veranschlagten 21 Prozent abgesenkt, wenn der Zubau der entsprechenden Anlagen die Kapazität von 7.500 Megawatt übersteigt.
Quelle: Bundesrat