Letzte Aktualisierung: 08.07.2010

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Photovoltaikförderung: Vermittlungsausschuss bringt Planungssicherheit

"Investoren und Unternehmer haben jetzt Klarheit für ihre Investitionsentscheidungen und Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun endlich Gewissheit, dass die Solarförderung nicht ins Unermessliche steigt", so Bundesumweltminister Norbert Röttgen zur Einigung im Vermittlungsausschuss zur Kürzung der Solarförderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz. "Das ist ein wichtiges Signal".

Der Vermittlungsausschuss hat sich am Montag Abend darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 6. Mai 2010 vorgesehen. Es bleibt bei darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres.

"Diese Absenkung ist überfällig. Denn die Schere zwischen rasch sinkenden Anlagenkosten und nur langsam sinkenden Vergütungssätzen hat sich in den letzten Monaten immer weiter geöffnet. Wenn Investoren unakzeptable Renditen erzielen, die die Mehrheit der Verbraucher über die Stromrechnung bezahlt haben, dann diskreditiert dies den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt", sagte der Bundesumweltminister.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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