QNG-Pflicht für EH-40-Förderung: So kommen Sie jetzt an ein QNG-Siegel!
Die heute früh wieder gestartete Neubauförderung von Effizienzhäusern (EH/ EG 40) hat zu dem erwartbar hohen Antragseingang geführt. So ist das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/ EG 40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ bereits im Laufe des Vormittags ausgeschöpft worden. Das bedeutet, dass die Stufe 1 der neuausgerichteten Neubauförderung bereits heute beendet werden musste.
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Stufe 2: Neubauförderung nur noch mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Ab dem 21.04.2022 startet dann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Stufe der 2 überarbeiteten Neubauförderung. In Stufe 2 wird die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/ EG 40 NH) nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt.
Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Mit dem QNG-Siegel will die Bundesregierung ein klares Signal für die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen setzen. Die Stufe 2 der Neubauförderung läuft bis zum 31.12.2022.
Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen.
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Was ist eigentlich das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude"?
Das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" ist ein staatliches Qualitätssiegel für Gebäude. Voraussetzung für die Vergabe des Qualitätssiegels ist ein Nachweis der Erfüllung allgemeiner und besonderer Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität von Gebäuden. Die Erfüllung der Anforderungen ist durch eine unabhängige Prüfung nach Baufertigstellung anhand der abgeschlossenen Planungs- und Bauprozesse und auf Grundlage der Überprüfung ausgewählter realisierter Qualitäten nachzuweisen. Werden alle Anforderungen erfüllt, erhalten Sie das QNG-Siegel.
Das Qualitätssiegel wird in den Anforderungsniveaus "PLUS" oder "PREMIUM" vergeben. Die Anforderungsniveaus machen die Erfüllung überdurchschnittlicher Anforderungen (QNG-PLUS) und deutlich überdurchschnittlicher Anforderungen (QNG-PREMIUM) an nachhaltigkeitsrelevanten Merkmalen und Eigenschaften auf einen Blick erkennbar. Ob das "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium" erreicht wurde, hat keinen Einfluss auf Förderfähigkeit sowie Art und Umfang der Förderung.
Zu den QNG-Kriterien zählt die Verwendung umweltfreundlicher und schadstofffreier Baustoffe ebenso wie die Raumluftqualität, die Behaglichkeit in Innenräumen, Barrierefreiheit, ein nachhaltiger Ressourceneinsatz oder der Einsatz erneuerbarer Energien. Auch die Reduktion der Umwelteinflüsse, erfasst über eine Ökobilanz, sowie die Berechnung der Betriebskosten über den Lebenszyklus sind Teil der Betrachtung. All diese Kriterien sollen dazu beitragen, die Gebäudequalität gezielt zu verbessern und den Menschen in den Räumen ein gesundes, lebenswertes Umfeld zu schaffen, ohne dass es zu ungewollten Nebeneffekten durch Problemverlagerungen kommt.
Wie bekomme ich ein QNG-Siegel?
Voraussetzung für die Vergabe des QNG-Siegels ist die Durchführung einer Nachhaltigkeitsbewertung auf der Grundlage eines bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems sowie die Überprüfung der erreichten Qualitäten durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Da es seitens des Bundes keine konkreten Anforderungen an die Nachhaltigkeitsexperten gibt, gibt es auch keine Liste mit Nachhaltigkeitsexperten, die den Bauherren bzgl. Nachhaltigkeitsberatung zur Seite stehen können. Entsprechende Nachhaltigkeitsexperten können aber bei den Anbietern registrierter Bewertungssysteme nachgefragt werden.
Bewertungssystem | Systemanbieter und Zertifizierungsstelle | Link zur Zertifizierungsstelle |
---|---|---|
DGNB Neubau Wohngebäude, Version 2018 (DGNB NWO18) | DGNB GmbH | www.dgnb-system.de |
Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh V3.1) | Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbaue.V. | www.nawoh.de |
DGNB Neubau Kleine Wohngebäude, Version 2013 (DGNB NKW 13.2) | DGNB GmbH | www.dgnb-system.de |
Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnhausbau (BNK_V1.0) | Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH | www.bau-irn.com |
Grundsätzlich ist der frühestmögliche Zeitpunkt der Zertifizierung des Gebäudes nach QNG-PLUS und QNG-PREMIUM der Zeitpunkt, an dem die Erfüllung der Anforderungen des Zertifizierungsprogramms mit Unterlagen nachgewiesen werden kann, welche den tatsächlich realisierten Qualitäten nach Baufertigstellung eines vollständig nutzbaren Gebäudes entsprechen. Eine frühere Zertifizierung kann nur im Wege eines temporären QNG-Planungszertifikats erfolgen.
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Kritik: QNG-Siegel-Pflicht gefährdet Wohnungsbauziele der Bundesregierung
„Ab morgen gibt es die EH-40-Förderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG). Das Siegel als Förderbedingung wird für viele Bauwillige ein Hemmnis darstellen, da es noch nicht genug Kapazitäten zur Vergabe gibt. Wir brauchen deshalb jetzt schnell eine verlässliche und verstetigte Neubauförderung, damit für alle Beteiligten Planungssicherheit besteht. Sonst können die ehrgeizigen Wohnungsbauziele der Bundesregierung nicht erreicht werden“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
Der Energieberaterverband GIH warnt vor einem Vertrauensverlust: „Wie kann die Politik sehenden Auges ein Programm mit so geringen Mitteln aufsetzen, dass sie es schon am Vormittag des ersten Tages wieder einstampfen muss?“, fragt sich Vorsitzender Jürgen Leppig. Er wisse von nicht wenigen Mitgliedern seines Verbandes, die aufgrund der chaotischen Bedingungen ernsthaft überlegen, mit der Energieberatung aufzuhören: „Der Frust sitzt tief. Viele Beratende haben ihren Kunden schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate Hoffnung auf Fördergelder für ihre energetisch ambitionierten Neubauten gemacht – nur um sie nun zum zweiten Mal zu enttäuschen.“ Von daher könne er auch gut verstehen, dass manche Kunden sich fragen, ob sie für die erhaltenen Beratungsleistungen überhaupt bezahlen sollen.