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Letzte Aktualisierung: 23.07.2025
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Tauscht man alte Module und Systemkomponenten einer Photovoltaikanlage gegen neue aus, um Leistung und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen, spricht man von Repowering. In der Regel werden dabei bestehende Module durch neue ersetzt und die Wechselrichter ausgetauscht.
Werden nur defekte oder ineffiziente Komponenten ausgetauscht, um die ursprüngliche installierte Leistung wiederherzustellen, spricht man von Revamping.
Der Hauptunterschied zwischen Repowering und dem Aufbau einer neuen Anlage ist, dass beim Repowering die vorhandene Infrastruktur und derselbe Standort genutzt werden, während der Bau einer neuen Anlage an einem neuen Standort oder auf einem bisher ungenutzten Grundstück erfolgt.
Im Repowering steckt viel Potenzial: Neue Photovoltaikanlagen sind effizienter und leistungsstärker. Mit einem Repowering lässt sich die Leistung einer PV-Anlage mindestens verdoppeln. Im besten Fall ist sogar eine Vervierfachung möglich.
Das liegt unter anderem am gestiegenen Wirkungsgrad der Solarmodule: Die Industrie nutzt neue Zelltechnologien, zudem werden optimierte Materialien und Zellstrukturen eingesetzt. Auch die Wechselrichter sind besser geworden, Leistungsoptimierer maximieren darüber hinaus die Stromerzeugung.
| Jahr | Ø-Preis | Rückgang | Modulleistung | Preis je Modul (ca.) | Gründe |
|---|---|---|---|---|---|
| 2005 | 4 €/Wp | – | 180 Wp | 720 € | Manuelle Fertigung, kleine Stückzahlen, hohe Margen, Siliziumknappheit |
| 2010 | 2 €/Wp | –50 % | 225 Wp | 450 € | Skalierung durch Förderprogramme (z. B. EEG), Einstieg asiatischer Hersteller, erste Automatisierung |
| 2015 | 0,65 €/Wp | –67,5 % | 265 Wp | 172 € | Massenfertigung in China, fallende Waferpreise, Umstellung auf 6-Zoll-Zellen, PERC-Technologie |
| 2020 | 0,35 €/Wp | –46,2 % | 340 Wp | 119 € | Halbzellen-Designs, bessere Zellwirkungsgrade, Modulgrößen steigen, bifaziale Optionen |
| 2025 | 0,095 €/Wp | –72,9 % | 500 Wp | 47,50 € | TOPCon & HJT-Zellen, Überkapazitäten/Lagerdruck, vertikale Integration, internationale Preiskämpfe |
Bevor man sich für diesen Schritt entscheidet, sollte man allerdings prüfen, ob die geplante Modernisierung auch wirtschaftlich ist. Dafür müssen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Und auch der Zeitpunkt der Modernisierung sollte gut gewählt werden.
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Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!Bislang kam ein Repowering infrage, wenn die Photovoltaikanlage aus der EEG-Vergütung gefallen ist – also 20 Jahre nach Inbetriebnahme. Aufgrund des steilen Zubau in den Nuller- und Zehnerjahren nimmt ihr Anteil stetig zu.
Die wirtschaftliche Logik ist einfach: Denn die ausgeförderten PV-Anlagen mit erneuerten Photovoltaikmodulen sind nach dem EEG 2023 gleichgesetzt mit Neuanlagen und erhalten die EEG-Vergütung erneut für 20 Jahre plus anteiliges Inbetriebnahmejahr erhält.
Laut EEG 2023 beträgt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp derzeit 12,60 Cent/kWh bei Volleinspeisung und 7,94 Cent/kWh bei Überschusseinspeisung (Stand: Juli 2025).
Beim Repowering von Ü20-Anlagen stellt sich also nur die Frage, ob es sich lohnt, die Module auszutauschen, einen neuen Wechselrichter zu installieren und die Module neu zu verstringen.
Repowering bei PV-Anlagen innerhalb der EEG-Vergütungszeit, erfolgte bisher immer dann, wenn das Dach ohnehin saniert werden muss. Auch defekte Module können ein Anlass sein, gleich die gesamte PV-Anlage zu sanieren und die Module durch leistungsfähigere zu ersetzen.
Das könnte sich nun ändern. Denn Mit dem Solarpaket I wurde eigentlich auch das Repowering von PV-Dachanlagen ermöglicht, die noch EEG-Vergütung erhalten – unabhängig davon, ob ein Defekt vorliegt oder nicht.
Mit dieser Neuregelung wollte der Gesetzgeber die Regelung für das Repowering von Dachanlagen an die der Freiflächen-Photovoltaik angleichen, bei der Repowering von intakten Anlagen schon seit der EEG-Novelle 2023 möglich ist.
Solarmodule auf Dächern könnten seit Mai 2024 ebenfalls einfach ausgetauscht werden, ohne dass dies die bestehenden Vergütungsansprüche beeinflusst. Allerdings fehlt für diese Gesetzesänderung nach wie vor die beihilferechtliche Genehmigung der EU, wodurch sie noch nicht in Kraft treten konnte.
Wann die Verbesserungen zum Repowering von PV-Dachanlagen in Kraft treten ist unklar. Auf den Seiten des BMWK heißt es noch im Juli 2025: „Trotz intensiver Gespräche [mit der EU-Kommission] konnte hierzu keine Einigung erzielt werden. […] Das BMWK wird daher der neuen Regierung konkrete Handlungsoptionen vorschlagen, um eine rasche gesetzliche Umsetzung der geforderten Abschöpfungsregelung zu ermöglichen.“
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„Alt-“ und „Neu-Anlage“ müssen dafür nicht technisch getrennt sein. Die unterschiedlich zu vergütende Strommenge wird leistungsanteilig berechnet und der jeweiligen Vergütung zugeordnet.
Vorsicht! Der zusätzliche Leistungsanteil fällt auch unter die neuen gesetzlichen Regelungen des Solarspitzengesetzes: Ist noch kein intelligentes Messystem (iMSys) eingebaut ist, muss der neue PV-Anlagenteil auf 60 Prozent gedrosselt werden. Mit iMSys kann hingegen der neue PV-Anlagenteil zu Zeiten negativer Börsenstrompreise abgeregelt werden und erhält den Vergütungsausfall nach den 20 Jahren angehängt.
Allein aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelungen kann eine technische Trennung der „Alt-“ und „Neu-Anlage“ notwendig werden. Eine Erweiterung der PV-Anlage sollte daher genauer geplant und durchgerechnet werden.
Alte Module können, sofern sie noch funktionsfähig sind, als Erweiterung an anderen Stellen am Haus befestigt werden, etwa an der Fassade. Dabei kann möglicherweise sogar der neue Wechselrichter der repowerten Anlage genutzt werden.
So sorgt man etwa in Richtung Süden oder auch in West- und Ostausrichtung für mehr Ertrag: eine günstige Art, eine Photovoltaikanlage zu erweitern. Oder man verschenkt die Module an die Nachbarn, die noch keine Photovoltaikanlage haben.
Auch eine Abgabe ist möglich: Kommunale Wertstoffhöfe nehmen die alten Module und den Wechselrichter an, Privatpersonen entstehen für die Entsorgung der Module keine Kosten. Bei gewerblichen Anlagen sind Entsorgungsunternehmen zuständig, hier zahlt der Anlagenbetreiber.
Nach der Abgabe zur Entsorgung müssen laut EU-Richtlinie WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) mindestens 80 Prozent eines Moduls, bezogen auf das Modulgewicht, recycelt werden.