Retter in Not: Uniper-Verstaatlichung könnte Gasumlage aushebeln
Bereits kurz nach Bekanntwerden der Gasumlage gab es Kritik. Vor allem am Empfängerkreis, der neben Uniper auch viele Händler umfasste, die alles andere als in finanziellen Schwierigkeiten waren. Habeck wurden handwerkliche Fehler vorgeworfen und zum Nachsteuern aufgefordert.
Vor rund einer Woche kam wieder Bewegung in die Sache. Aus einem Entwurf des Wirtschaftsministeriums ging hervor, dass die Abschlagszahlungen für die Monate Oktober und November 2022 "nicht vor dem 31. Oktober 2022 fällig" sein sollten, heißt es darin. Nach jetziger Rechtslage wären Abschlagszahlungen aber schon im September möglich. Dies führte zu Spekulationen, ob die Gasumlage denn überhaupt noch kommt.
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Uniper-Verstaatlichung könnte Gasumlage zur Steuer machen
Seit heute ist klar, dass Deutschland insgesamt 99 Prozent an Uniper übernimmt und den Konzern damit verstaatlicht. Der Bund steigt mit einer 8 Milliarden Euro schweren Kapitalerhöhung ein und übernimmt zudem die Aktienbeteiligung des bisherigen Mehrheitsaktionärs Fortum Oyj für rund 480 Millionen Euro.
Durch die Verstaatlichung Unipers ist die Gasumlage jetzt allerdings wieder vakant. Denn nun ist Uniper ein Staatsunternehmen und da die Gasumlage zu rund zwei Drittel an Uniper geht ist die Gasumlage eventuell keine Umlage mehr, sondern eine Steuer.
Finanzverfassungsrechtliche Situation muss geklärt werden
Dennoch kommt die Gasumlage. Wie Robert Habeck heute in einer Pressekonferenz zum Einstieg bei Uniper erklärte, werde die Rechtslage gerade im BMF geklärt. Da Deutschland aber noch nicht bei Uniper eingestiegen ist, wird auch die Umlage wie geplant fortgeführt. Wenn die finanzverfassungsrechtliche Situation geklärt ist, werde man neu bewerten, ob die Gasumlage weiterhin von Bestand sein kann.
„Die Gasumlage wird jetzt ab 01.10. erhoben werden. Aber noch ist die Verstaatlichung von Uniper noch nicht durchgeführt und die finanzverfassungsrechtlichen Prüfungen laufen auf Hochtouren in den dafür zuständigen Ressorts und werden dann eine entsprechende Bewertungsgrundlage für uns und den parlamentarischen Raum zur Verfügung stellen“, so Habeck.
Gasumlage ist eine Brücke, um Uniper-Finanzen sicherzustellen
Die Prüfung der Frage, ob die Gasumlage auch nach der Verstaatlichung von Uniper noch verfassungskonform ist, wird rund 3 Monate in Anspruch nehmen. Frühestens Mitte Dezember kann man also mit einer entsprechenden Klärung rechnen.
Die Gasumlage wird also wie geplant zum 01. Oktober kommen. Und im schlechtesten Falle wieder im Dezember abgeschafft. "Die Gasumlage ist eine Brücke bis diese Frage geklärt ist", erklärt Habeck.
Sollte die finanzverfassungsrechtliche Prüfung so ausfallen, dass die Erhebung der Gasumlage nicht mehr rechtens sein sollte, so bedarf es des sofortigen Aufbaus einer Alternative für sie. "Keine Gasumlage ist keine Antwort", so Habeck.
Christian Lindner hingegen zeigte sich später des Tages überrascht, dass Habeck überhaupt die Rechtmäßigkeit der Gasumlage bei einem quasi teilverstaatlichten Empfängerkreis noch einmal finanzverfassungsrechtlich prüfen wolle. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner „gibt es keine weitere Prüfung, sie ist abgeschlossen“. Die Prüfungen der letzten Wochen hätten bereits Rechtsbedenken für den Fall einer Verstaatlichung von Uniper ausräumen können.
Gasumlage für "Triffbrettfahrer", Fernwärme und Festverträge wurde geklärt
Heute wird zudem die Ressortabstimmung zur Gasumlage eingeleitet. Laut Habeck wurde ein rechtssicherer Weg gefunden „die Trittbrettfahrer vom Trittbrett zu schupsen“. Und auch die beiden anderen Punkte, die noch präzisiert werden mussten, wie mit der Gasumlage bei Fernwärme und in Festverträgen umgegangen wird, befinden sich in der Kabinettsvorlage, die heute den Ressorts zugestellt wird.