Run auf alte BAFA-Förderung Heizung: Antrag noch bis 14.08. möglich!
BAFA-Zuschüsse zum Heizungstausch werden ab 15.08. schlechter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die beliebten BEG Einzelmaßnahmen angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und die Abhängigkeit von russischem Gas und Öl zu verringern. Die Zuschüsse sinken, werden aber durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen – den Heizungstauschbonus – teilweise kompensiert:
- Gasheizungen werden ab Mitte August nicht mehr gefördert. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen ("Renewable-Ready"), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
- Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders gestärkt werden.
- Für effiziente Wärmepumpen, die mit Wasser-, Erdwärme oder Abwärme betrieben werden, gibt es zusätzlich einen Wärmepumpen-Bonus von 5 Prozent.
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Die Fördersätze sinken im Schnitt um 5 bis 10 %-Punkte. Sie liegen ab dem 15.08.2022 für Einzelmaßnahmen bis zu maximal förderfähigen Kosten von 60.000€ beim Einbau einer Wärmepumpe von immerhin noch 25 bis 40 %.
Besonders stark sinken hingegen die Fördersätze für Biomasse-Heizungen: Bisher waren maximal 55 Prozent Förderung möglich, künftig beträgt die maximale Förderung 20 Prozent, wenn eine Ölheizung oder Gasheizung ausgetauscht wird.
"Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen"
Wer noch die alte BAFA-Förderung für den Heizungstausch – die "Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen" - in 2022 haben möchte, sollte schnell das Antragsformular ausfüllen.
Beim BAFA heißt es dazu:
"Für Änderungen bei den BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich 14.08.2022. In diesem Zeitraum kann nur ein Antrag pro Antragsteller gestellt werden."
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Die wichtigsten Tipps zum Antrag auf BAFA-Förderung
Voraussetzung für einen kurzfristigen BAFA-Antrag ist, dass Ihnen Angebote von Fachunternehmen für den geplanten Heizungstausch vorliegen. Wichtig: Es dürfen noch keine Aufträge vor Antragstellung vergeben werden!
Im Rahmen der bisherigen Antragstellung in der BEG EM war es für bestimmte Maßnahmen erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Bei den förderfähigen Maßnahmen für "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)" ist die Einbindung eines EEE jedoch optional. Sie benötigen für den BAFA-Antrag also keinen Energieberater bzw. keine technische Projektbeschreibung TPB ("TPB-ID"), wenn Sie keinen iSFP und zusätzlichen 5%-Zuschuss beantragen wollen.
Für ein Gebäude konnten bislang jedoch mehrere Anträge für unterschiedliche Einzelmaßnahmen und ggf. von unterschiedlichen Antragstellern (Contractor, Eigentümer) gestellt werden, solange die nach der Richtlinie festgelegten Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten pro Kalenderjahr eingehalten werden. Nun ist nur noch "ein Antrag pro Antragsteller" möglich.
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Der BAFA-Antrag selbst erfolgt dann 2-stufig: Die Stufe 1 (Antragsstufe) beginnt mit der Antragsstellung und endet mit dem Zugang des Zuwendungsbescheides, der ihnen die Fördermittel für 24 Monate reserviert. In Stufe 2 (Verwendungsnachweisstufe) wird zunächst die neue Heizung eingebaut und nach Abschluss alle Rechnungen online im BAFA-Portal hochgeladen.
Hilfreiche Links: Ansprechpartner, Merkblatt & BAFA-Antragsformular
Dann kann bereits das BAFA Online-Antragsformular für Heizungen ausgefüllt und an das BAFA übermittelt.
Alle wichtigen Infos finden Sie unter folgenden Links: