Letzte Aktualisierung: 10.10.2024

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Schleswig-Holstein senkt Strompreis um 4,5 Cents pro kWh!

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat vor Kurzem eine Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Stromverteilernetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Die Entlastung wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. In Schleswig-Holstein, ein Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien, sinkt deswegen der Strompreis um ganze 4,5 Cents pro Kilowattstunde!

Ab 2025 werden die Netzausbau-Kosten anders verteilt. Regionen mit hohem Ausbau erneuerbarer Energien werden deutlich entlastet. In Schleswig-Holstein sinkt der Strompreis sogar um 4,5 Cents pro Kilowattstunde! (Foto: energie-experten.org)

Viele Stromverteilernetze sind noch nicht hinreichend digitalisiert und ausgebaut. Dies ist aber auch für die Aufnahme und den Weitertransport des regional erzeugten erneuerbaren Stroms erforderlich.

Kosten von Ausbau und Digitalisierung treten bundesweit in unterschiedlichem Maße auf. Grund dafür ist, dass Windenergieanlagen vorwiegend im Norden und großflächige Freiflächen-Photovoltaik in überwiegend ländlichen Regionen entstehen.

Alle Netzkosten werden über die Netzentgelte durch die Stromkunden refinanziert. Daher müssen Menschen in Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, häufig höhere Netzentgelte zahlen als in anderen Regionen, obwohl dort die Hauptlast der Energiewende gestemmt wird.

Dieser Umstand wurde seit vielen Jahren thematisiert, da dies natürlich als nicht gerecht wahrgenommen wird und auch die Akzeptanz der Energiewende schmälert.

Besonders Nord- und Ostdeutschland profitieren von Netzentgelt-Umwälzung

In weiten Teilen Nord- und Nordostdeutschlands sind die Netzentgelte – als Bestandteil der Stromkosten – merklich höher als in anderen Regionen Deutschlands:

In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte, die den zweitgrößten Anteil am Strompreis haben, bis zu rund 15 ct/kWh, während es Regionen gibt, in denen diese unter 5 ct/kWh betragen. Auch innerhalb einiger Bundesländer wie zum Beispiel Bayerns und Baden-Württembergs unterscheiden sich die Netzentgelte deutlich.

Die jetzt von der Bundesnetzagentur festgelegte Umwälzung der Mehrkosten ermöglicht eine Entlastung für Netzbetreiber sowie Kundinnen und Kunden in Regionen mit einem besonders hohen Erneuerbaren-Ausbau.

Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert. Besonders Regionen in Nord- und Ostdeutschland, die Vorreiter im Ausbau erneuerbarer Energien sind, würden dadurch entlastet.

Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab 25.10.2024 möglich.

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Schleswig-Holsteiner werden um 250 Millionen Euro entlastet!

Die SH Netz hat nun bereits am 08.10.2024 mitgeteilt, dass die Netzentgelte im Gebiet der SH Netz zum 01.01.2025 um etwa 30 Prozent sinken werden.

Damit werden die Stromkunden des größten Netzbetreibers im Norden um rund 4,5 Cent pro Kilowattstunde (KWh) jährlich entlastet. Die jährliche Entlastungssumme im Gebiet von SH Netz liegt demnach bei mehr als 250 Millionen Euro.

„Schleswig-Holstein ist eine Vorreiterregion bei der Energiewende. Damit stößt hier früher als anderswo die alte, auf fossile Energieträger ausgerichtete Regulatorik an ihre Grenzen – etwa bei den hohen Netzentgelten aufgrund des regionalen Netzausbaus.

Damit diese bundesweit gerechter verteilt werden, haben wir seit Jahren auf allen Ebenen für Veränderungen gestritten. Dieser Marathonlauf geht nun erfolgreich zu Ende: Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Neuregelung der Netzentgelte unseren Vorschlag aufgegriffen, weiterentwickelt und in die Praxis umgesetzt“, so Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Netzentgelt-Benachteiligung wird seit vielen Jahren diskutiert

Bereits seit 2014 hat sich das Umweltministerium von Schleswig-Holstein für eine Reform der Netzentgelte eingesetzt und seit vielen Jahren gemeinsam mit weiteren betroffenen Bundesländern auf eine Änderung der Verteilnetzentgelte gedrängt und zahlreiche Initiativen ergriffen.

Mit einem Gutachten der Consentec GmbH aus dem Jahr 2021 wurden dann letztlich verschiedene Modelle für eine gerechtere Verteilung geprüft, durchgerechnet und auf eine vertiefte fachliche Grundlage gestellt.

Im Dezember 2023 hatte die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier und im Mai 2024 den Entwurf zur Festlegung konsultiert. Das Modell zur Festlegung wurde auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt. Beispielsweise wurden Anforderungen an Daten präzisiert und Besonderheiten beim Netzbetrieb mit aufgenommen.

Die Bundesnetzagentur hat dies nun mit der Festlegung in eine konkrete Form gegossen, die kurzfristig zu einer faireren Verteilung führen wird. Es kommt nun maßgeblich darauf an, dass die gesunkenen Netzentgelte durch die Vertriebe auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.

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Wie funktioniert der neue Wälzungsmechanismus?

Über den sogenannten Wälzungsmechanismus wird die regionale Mehrbelastung auf alle Verbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt.

In Verteilnetzen mit hoher Zubau-Belastung und daraus resultierendem hohen Netzentgelt und überdurchschnittlichen Strompreisen werden diese durch die EE-Entlastung teilweise sehr deutlich sinken.

Neben großen Teilen Schleswig-Holsteins sollen die Netzentgelte auch in Brandenburg im Netz der E.DIS Netz GmbH deutlich sinken. Ebenso profitieren Kunden der Mitnetz mbH, der Netzbetreiber in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen. Auch auf dem Land in Bayern, im Gebiet der Bayernwerke und Lechwerke, sollen die Netzentgelte sinken.

Tabelle: Brutto-Entlastungen nach Bundesländern
Bundesland Wälzungsbetrag
Baden-Württemberg 32,8 Mio. €
Bayern 345,4 Mio. €
Berlin - Mio. €
Brandenburg 381 Mio. €
Bremen 0,1 Mio. €
Hamburg - Mio. €
Hessen 11,6 Mio. €
Mecklenburg-Vorpommern 66,2 Mio. €
Niedersachsen 126,1 Mio. €
Nordrhein-Westfalen 21,1 Mio. €
Rheinland-Pfalz 1,8 Mio. €
Saarland 6,5 Mio. €
Sachsen - Mio. €
Sachsen-Anhalt 204,5 Mio. €
Schleswig-Holstein 319,7 Mio. €
Thüringen 31,9 Mio. €

Die BNetzA geht aber selbst für Regionen mit niedrigen Stromnetzentgelten nur mit einem sehr geringen Anstieg von maximal einem Cent pro Kilowattstunde aus.

Das wird dazu führen, dass in Verteilnetzen mit geringer Zubau-Belastung und in der Regel geringem Netzentgelt und dann unterdurchschnittlichen Strompreisen diese etwas steigen.

So erhalten Netzbetreiber einen finanziellen Ausgleich

Dazu sollen zunächst die Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden, um alle Stromverbraucher fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen.

Hierzu legt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet.

Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus nach § 19 StromNEV zu nutzen. Dieser bewirkt schon heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern.

Die bisherige „§ 19-Umlage“ ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Auf diese bestehende Regelung soll nun möglichst bürokratiearm und rechtssicher aufgesetzt werden. Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber.

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