Letzte Aktualisierung: 01.11.2011

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Schlichtungsstelle Energie löst Konflikte zwischen Kunden und Energieversorgern

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Schlichtungsstelle Energie löst Konflikte zwischen Kunden und Energieversorgern (Foto: Helga - aboutpixel)

Wer Ärger mit seinem Energieversorger hat, kann sich ab sofort kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden, die heute ihre Arbeit aufgenommen hat. Einzige Voraussetzung: Der Verbraucher muss sich mit seinem Anliegen bereits erfolglos an das Unternehmen gewandt haben.

Zwischen Kunden und Energieversorgern kann es zu Konflikten kommen, etwa im Zuge eines Anbieterwechsels oder über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen. Können sich Kunden und Unternehmen nicht einigen, bestand bisher nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung. Solche Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen und sind für Verbraucher und Unternehmen finanziell belastend. Abhilfe schafft nun die neue Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher können dort auch dann ein Verfahren anstrengen, wenn das Unternehmen nicht Mitglied des Trägervereins ist. Jeder Energieversorger ist verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenlos, lediglich eigene Aufwendungen wie Porto oder ggf. Kosten für einen Vertreter müssen sie selbst bezahlen. Beschwerden können Betroffene postalisch, per Fax oder im Internet an die Schlichtungsstelle richten. Um einen Antrag zu stellen, müssen wichtige Unterlagen zur Hand sein: Name des Versorgers, Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schriftwechsel.

Ein Verfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monaten dauern und mit einer Empfehlung des Ombudsmannes enden. Zwar ist diese nicht bindend. Anbieter, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind, werden die Schlichtungssprüche jedoch anerkennen. Verbraucher sollten deshalb in Zukunft darauf achten, ob ein Energieversorger Mitglied ist.

Der Verein Schlichtungsstelle Energie e.V. wird getragen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband neuer Energieanbieter (bne).

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