Letzte Aktualisierung: 11.01.2012

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Schornsteinfeger stellen 1,3 Millionen Heizungsmängel fest

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Schornsteinfeger stellen 1,3 Millionen Heizungsmängel fest - hier: Heizungsoldie in einem Hamburger Mehrfamilienhaus (Foto: energie-experten.org)

Bezirksschornsteinfeger kontrollieren jährlich rund 14 Millionen Heizungen. Wie der Verband für Wärmelieferung e.V. jetzt berichtet wurden dabei bundesweit nahezu 1,3 Millionen Heizungsmängel aufgedeckt. Zudem wurde 2010 festgestellt, dass etwa 8 Prozent der Heizungen älter als 27 Jahre sind. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern hält damit weiterhin an. Der Verband für Wärmelieferung e.V. empfiehlt daher, die Heizwärmeversorgung an einen Energiedienstleister zu übergeben, der durch moderne Heiztechnik Emissionen und Heizkosten reduzieren hilft und die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sicherstellt.

Die Bundesimmissionsschutz-Verordnung sieht vor, dass Heizkessel mit einer Nennleistung von 4 bis 25 Kilowatt nicht mehr als 11 Prozent Abgasverlust aufweisen dürfen. Heizkessel, von 25 bis 50 Kilowatt dürfen sogar nicht mehr als 10 Prozent und Heizkessel über 50 Kilowatt nicht mehr als 9 Prozent Abgasverluste verursachen. Neben diesen Anforderungen sind Gebäudeeigentümer auch zur Einhaltung weiterer gesetzlicher Regelungen wie der Energieeinsparverordnung oder dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet. Daher bietet es sich an, die Erfüllung dieser Anforderungen an einen Energiedienstleister zu übergeben, die dann eine neue Heizung auf eigene Kosten installieren und nur die benötigte Heizwärme zu einem vereinbarten Preis an den Gebäudenutzer verkaufen. So können neben der Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen auch erhebliche Energie- und Heizkosteneinsparungen erzielt werden.

Energielieferungsverträge werden in der Regel über 10 bis 15 Jahre abgeschlossen. Der Energiedienstleister bietet dabei nicht nur die Energielieferung aus seinen eigenen Energieanlagen, sondern bei Bedarf auch die Abrechnung mit den Gebäudenutzern bzw. Mietern an. Gerade für Wohnungsbaugesellschaften wird dadurch das Energiecontracting interessant. Diese können durch die Auslagerung des Abrechnungssystems ihre Verwaltung entlasten und Kosten sparen.

Interessierte Gebäudeeigentümer und –verwalter können für Objekte ab einer zu beheizenden Mindestfläche von 1.000 Quadratmetern auf der Internetseite des VfW kostenlos und unverbindlich eine » Anfrage an die Mitglieder des Verbandes stellen. Dabei sind einige Angaben, wie beheizte Fläche, verwendeter Brennstoff oder das Alter der bisherigen Anlage anzugeben. Die Anfrage wird an die Contracting-Anbieter weitergeleitet, die sich dann direkt mit dem Interessenten in Verbindung setzen.

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