Als wichtiges Ergebnis einer Expertenanhörung ergibt sich, dass die Entwicklung eines standardisierten Bewertungsverfahrens für durch Geothermiekraftwerke ausgelöste Seismizität in Form eines Stufenkonzepts notwendig ist. Dieses muss die Gesichtspunkte "natürliche Erdbebengefährdung beziehungsweise Erdbebenrisiko", "Erdbebengefährdung beziehungsweise Erdbebenrisiko durch die Geothermieanlage", "Ergebnisbewertung" und "Monitoring" ins Blickfeld nehmen. Eine gutachterliche Begleitung der einzelnen Schritte ist genauso erforderlich wie die ergebnisoffene Neubewertung von Risiken auf Grundlage des Erkenntnisfortschritts.
Ziel der Expertenanhörung war, Möglichkeiten einer qualitativen wie auch quantitativen Bewertung der Erdbebenrisiken zu diskutieren und gegebenenfalls erste Anforderungen für die im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren geforderten Gutachten zur Seismizität zu formulieren. "Die Expertenanhörung war dringend notwendig, um eine neue Grundlage des Vertrauens für die tiefe Geothermie in Baden-Württemberg zu legen", so Umweltministerin Tanja Gönner. Denn seit dem Tiefengeothermieprojekt in Basel, welches inzwischen eingestellt worden sei, und den Bebenereignissen in Landau und Insheim hätten verständlich starke Reaktionen in der Öffentlichkeit gezeigt, dass die tiefe Geothermie überwiegend als Risikotechnologie in der Bevölkerung wahrgenommen werde.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr will nun als nächsten Schritt unter Federführung des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) mit Sitz in Freiburg die für die Projektträger im Einzelnen maßgeblichen Schritte in Form eines "Fahrplans" beziehungsweise einer Handlungsanweisung formulieren. Handlungsmaxime für das Ministerium sei die Entwicklung eines fundierten und umsetzbaren Handlungskonzeptes, um aufzuzeigen, dass die tiefe Geothermie eine kalkulierbare und sichere Technologie ist und mit dieser grundlastfähig und verlässlich Strom und Wärme erzeugt werden kann. "Es gilt nun in der Bevölkerung um Akzeptanz und Vertrauen in die technischen Umsetzungsmöglichkeiten zu werben. Dabei ist anzuerkennen, dass es keine Technologie gibt, die keine Risiken in sich birgt. Es ist daher Aufgabe von Fachleuten und Politik, dass die Risiken dieser Technologie durch die neue Vorgehensweise weitgehend minimiert werden", so Ministerin Gönner.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg