Letzte Aktualisierung: 29.12.2022

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Solarpflicht ab 2023: In diesen Bundesländern ist jetzt eine PV-Anlage Pflicht!

Ab dem 1. Januar 2023 treten in vielen Bundesländern Solarpflichten in Kraft. Im Fokus stehen Neubauten, Altbauten, bei denen grundlegende Sanierungen vorgenommen werden, und vielfach Parkplätze. Wir haben recherchiert, wo jetzt zum Jahreswechsel eine Solaranlage zur Pflicht wird.

Wer in 2023 neu baut oder umfassend sanieren will, der sollte prüfen, ob er nicht auch gleich eine Solaranlage bauen muss. Denn in einigen Bundesländern treten nun neue Solarpflichten ab 2023 in Kraft. (Foto: energie-experten.org)

Wer in 2023 neu baut oder umfassend sanieren will, der sollte prüfen, ob er nicht auch gleich eine Solaranlage bauen muss. Denn in einigen Bundesländern treten nun neue Solarpflichten ab 2023 in Kraft. (Foto: energie-experten.org)

Bereits 2022 sind einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vorgeprescht und haben eine Installationspflicht von PV-Anlagen auf Dachflächen und Parkplätzen eingeführt. Ab Anfang 2023 treten nun die Solarpflicht-Verordnungen weiterer Bundesländer in Kraft.

In diesen Bundesländern gilt ab 2023 eine Solaranlagenpflicht

Baden-Württemberg

Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Was als "grundlegend" gilt, wurde im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle in einer Änderungsverordnung definiert:

"Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden."

Wer künftig sein Dach grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Zudem muss es sich mindestens um eine zusammenhängende Dachfläche von 20 Quadratmetern handeln, sonst gilt die Dachfläche als nicht ausreichend für eine Solarnutzung geeignet. Auch Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, stuft die Landesregierung als nicht geeignet ein.

Für eine Solarnutzung grundsätzlich als ungeeignet gelten kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht prinzipiell von der Solar-Pflicht ausgenommen, hier erfolgt eine Einzelfallprüfung. Zudem ist es möglich, einen Härtefallantrag bei der unteren Baurechtsbehörde zu stellen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde. Diese Anträge haben inzwischen allerdings nur noch im Einzelfall Erfolg.

Spätestens zwölf Monate nach der Errichtung der Anlage müssen die Eigentümerinnen oder Eigentümer der unteren Baurechtsbehörde eine Bestätigung der Bundesnetzagentur zukommen lassen, dass die Photovoltaikanlage im Markstammdatenregister registriert worden ist.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können die Anlagen statt aufs Hausdach aber auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung installieren. Dazu zählt beispielsweise die Fassade, der Carport oder der Garten. Die Verpachtung der Dachfläche an Dritte, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben, ist ebenfalls möglich. Eine weitere Option ist die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt.

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Berlin

Wer ab dem 1. Januar 2023 in Berlin ein neues Gebäude errichtet, muss die Solarpflicht beachten. Gemäß dem Berliner Solargesetz sind dann private Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu betreiben.

Die Vorgabe gilt auch für Bestandsgebäude in privater Eigentümerschaft, wenn das Dach wesentlichen Umbauten – wie etwa Dachaufstockung oder Dachsanierung – unterzogen wird. Die Solarpflicht gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbe und Industrie.

Das Gesetz sieht grundsätzlich die Nutzung eines Anteils von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen vor. Bei Bestandsgebäuden können Dachaufbauten, Dachfenster und ähnliches von der anzusetzenden Dachfläche abgezogen werden. Ausgenommen von der Solarpflicht sind Gebäude mit einer Nutzungsfläche bis 50 m2.

Hamburg

Eines der ersten Bundesländer, das eine Solarpflicht per Gesetz vorgeschrieben hat, war Hamburg: Der Stadtstaat erließ bereits Ende 2020 eine Rechtsverordnung zur Solarpflicht auf Neubauten: Das Klimaschutzgesetz sieht u.a. eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2023 liegt.

Bei Bestandsgebäuden, bei denen das Dach vollständig erneuert wird, greift die Solarpflicht ab 2025.

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Hessen

In Hessen hat der Landtag am Mittwoch den 16.11.2022 eine Novelle des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung beschlossen. Grundsätzlich soll nun ein Prozent der Landesfläche für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden. Damit wird erstmals ein Flächenziel für Photovoltaik formuliert.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde auch eine Solarpflicht eingeführt. Für alle landeseigenen Gebäude und für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sind künftig Photovoltaik-Anlagen vorgeschrieben.

Zudem werden für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern die Mindestabstände zu den Nachbardächern deutlich reduziert. Das erleichtert insbesondere die Installation auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften.

Niedersachsen

In Niedersachsen hat der Landtag am 09. November 2021 eine Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) beschlossen und darin die Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf mindestens 50% der Fläche mehr als 75 m2 großer Dächer neu zu bauender, gewerblich genutzter Gebäude zur Pflicht gemacht.

Neben der Solarpflicht für neue Nicht-Wohngebäude müssen die Dächer neu gebauter niedersächsischer Wohngebäude ab 2023 zumindest für die spätere Installation einer Photovoltaik-Anlage konzipiert werden.

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Rheinland-Pfalz

Bereits im September 2021 hat der Landtag in Rheinland-Pfalz die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten beschlossen. Die Pflicht gilt ab 2023 und schließt gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche und zu errichtende Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen ein.

Die Solarpflicht muss nicht unbedingt am Bauvorhaben selbst ausgeführt werden. Zur Erfüllung der Pflicht kann eine Photovoltaikanlage ersatzweise auch auf anderen Außenflächen von Gebäuden in unmittelbarer räumlicher Umgebung installiert werden. Auch eine Verpachtung an Dritte oder die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung ist möglich.

Wann kommt eine bundesweite Solarpflicht?

In Deutschland gibt es bislang noch kein Gesetz, das eine bundesweite Solarpflicht vorschreibt. Konkrete Planungen wurden zuletzt jedoch im Koalitionsvertrag gemacht.

In unserem Nachbarland Frankreich sind Solaranlagen hingegen schon landesweit verpflichtend: Ab dem 01. Juli 2023 müssen alle großen Parkflächen mit Stellplätzen für mindestens 80 Fahrzeuge mit Solarpanelen ausgestattet werden. Der Beschluss betrifft sowohl bestehende, als auch neue Parkplätze in ganz Frankreich. Mit dem neuen Gesetz möchte die französische Regierung den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und so zusätzlich eine Strommenge von bis zu 11 Gigawatt erzeugen.

Ob und wann eine umfassende Solarpflicht auf Bundesebene eingeführt wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Eine bundesgesetzliche Regelung hätte den Vorteil, den Flickenteppich an landesspezifischen Vorgaben zu vereinheitlichen und den flächendeckenden Ausbau von Solarenergie zu beschleunigen.

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