Letzte Aktualisierung: 08.03.2021

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Steuererklärung 2020: Sanierungen erstmals steuerlich geltend machen

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können daher in diesem Jahr bei ihrer Steuererklärung für 2020 erstmals einen Teil der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Das Informationsprogramm Zukunft Altbau hat die wichtigsten Tipps zusammengefasst, worauf man beim Absetzen von Sanierungskosten in der Steuererklärung 2020 achten muss!

Erstmals in der Steuererklärung 2020 können Hauseigentümer die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. (Foto: energie-experten.org)

Erstmals in der Steuererklärung 2020 können Hauseigentümer die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. (Foto: energie-experten.org)

Welche Sanierungsmaßnahmen kann man von der Steuer absetzen?

Bei Einzelmaßnahmen wie einer Wärmedämmung oder dem Tausch von Fenstern und Heizung kann die Steuerlast über drei Jahre hinweg um insgesamt 20 Prozent, maximal 40.000 Euro, gemindert werden. Bei der energetischen Baubegleitung und Fachplanung sind es 50 Prozent der angefallenen Kosten.

Wichtig ist, dass die Umbauten nicht vor 2020 begonnen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und bestimmte technische Vorgaben eingehalten werden.

Auch muss beachtet werden, dass Maßnahmen, für die man bereits Fördermittel des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten hat, nicht auch nochmal steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Möglichkeit zur steuerlichen Begünstigung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Sie gilt nur für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind.

Förderfähig sind Lüftungsanlagen, Wärmedämmungen von Fassade, Dach und Geschossdecken und die Erneuerung der Fenster. Wird die bestehende Heizungsanlage optimiert oder getauscht, sind die Kosten dafür ebenfalls absetzbar. Auch der Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gilt als geförderte Einzelmaßnahme.

» Hier finden Sie unseren ausführlichen „Ratgeber: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen“

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Welche Sanierungskosten können von der Steuer abgesetzt werden?

Wer die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen will, muss die Sanierungskosten drei Jahre lang bei der Einkommenssteuererklärung angeben:

  • Im ersten und zweiten Jahr werden jeweils sieben Prozent,
  • im dritten Jahr sechs Prozent von bis zu 200.000 Euro abgeschrieben.

Insgesamt lassen sich so über die drei Jahre maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt von der Steuerschuld abziehen.

Kosten für Energieberater gelten ebenfalls als Aufwendungen für energetische Sanierungen. Sie sind mit der Steuererklärung des Folgejahres ab sofort zur Hälfte abzugsfähig. Wichtig ist, dass der Energieberater vom BAFA oder der KfW zugelassen ist.

Welche U-Werte muss die energetische Sanierung erfüllen, um sie steuerlich geltend machen zu können?

Voraussetzung ist, dass bei allen Maßnahmen technische Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude eingehalten werden müssen.

  • Bei der Wärmedämmung von Außenwänden etwa darf die Wärmedurchlässigkeit, der sogenannte U-Wert, nicht über 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/(m2K)) liegen.
  • Bei Fenstern gilt ein Maximalwert von 0,95 W/(m2K).
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Welche Formalitäten muss ich bei meiner Steuererklärung beachten?

Zu den Förderbedingungen zählt auch, dass Hauseigentümer nur Sanierungen in selbstgenutzten Immobilien geltend machen dürfen.

Zudem müssen Fachunternehmen die Umbauten durchführen. Sie stellen anschließend auch die Bescheinigung für das Finanzamt aus. Vorlagen dafür stellt das Bundesfinanzministerium kostenfrei zum Download bereit.

Werden mehrere Maßnahmen kombiniert, muss ein Energieberater oder eine Energieberaterin hinzugenommen werden; eine entsprechende Bescheinigung für das Finanzamt ist auch hier erforderlich.

Was lohnt sich mehr? Steuerliche Förderung oder Tilgungszuschüsse?

Auf eine weitere Bedingung sollten Hauseigentümer besonders achten: Die Sanierungskosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn für Sanierungsmaßnahmen bereits Fördermittel des BAFA oder der KfW in Anspruch genommen wurden.

Daher sollten sich Sanierungswillige möglichst frühzeitig Gedanken darüber machen, welche Art der staatlichen Unterstützung sie in Anspruch nehmen wollen. Energieberater unterstützen bei einem Vergleich zwischen Förderzahlungen und steuerlicher Einsparung und helfen bei der Entscheidungsfindung.

In den meisten Fällen lohnen sich eher die Zuschuss- oder Tilgungszuschüsse (z.B. innerhalb der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG). Wer sich dagegen für die steuerliche Förderung entscheidet, sollte dies immer mit einem Steuerberater abstimmen. So kann man unschöne Überraschungen wie den Wegfall der Förderung vermeiden, empfiehlt Zukunft Altbau.

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