Gerade in ländlichen Regionen ohne Zugang zum Erdgasnetz setzen viele Hausbesitzer zum Heizen auf den Kraftstoff Flüssiggas. Die Tanks werden dabei vielfach vom Flüssiggaslieferanten an den Hausbesitzer vermietet. So spart dieser die Kosten der Anschaffung und der Vermieter des Flüssiggastanks kümmert sich neben der Montage und Installation auch vielfach um eine regelmäßige Wartung und die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, so dass sich der Besitzer um nichts selbst kümmern muss. Das hat allerdings seinen Preis. Teilweise müssten Tankmieter bis zu 78 Prozent höhere Flüssiggas-Preise als die Kunden zahlen, die einen eigenen Tank besitzen und den Flüssiggasanbieter frei wählen können.
Kaum Preistransparenz für Miettank-Kunden
Wer vermutet, dass er beim Mieten des Tanks und einer damit verbundenen Abnahmeverpflichtung zu viel zahlt, hat es jedoch schwer, die genauen Preise zu recherchieren, denn nur ungerne werden die Mietpreise von den Flüssiggasanbietern öffentlich gemacht.
So stellte die Stiftung Warentest in ihrer Untersuchung der Flüssiggaspreise der vergangenen 24 Monate fest, dass es für Miettank-Kunden kaum Preistransparenz gibt, da die Vermieter nirgends ihre Miet-Preise und Miet-Konditionen veröffentlichen. Hausbesitzer, die sich für das Mieten eines Flüssiggastanks entscheiden, vergleichen daher bei Ihrer Auswahl geeigneter Heizsysteme "Äpfel mit Birnen", wenn es um die Beurteilung der zukünftigen Heizkosten geht.
Mietvertragsklauseln häufig unwirksam
Die Stiftung Warentest rät daher Kunden, die einen Flüssiggastank gemietet haben und zu hohe Flüssiggas-Preise bezahlen, entweder mit dem Anbieter über den Preis zu verhandeln, oder sich einen eigenen Flüssiggas-Tank kaufen anstatt ihn zu mieten. Das Aussteigen aus dem Mietvertrag gestaltet sich jedoch häufig schwierig. Laut der Stiftung Warentest gelingt es den Tankmietern nur sehr selten, den Miettank von ihrem Lieferanten zu kaufen, weil der Lieferant das verweigert.
Alternativ müssen sie den Miettank dann abholen lassen. Dafür stellt ihnen das Flüssiggasunternehmen aber hohe Kosten in Rechnung und das oft zu Unrecht. Denn auch wenn es im Vertrag so stehen sollte, so sind viele der Klauseln zur Tankrückgabe ungültig, so die Stiftung Warentest. Von 23 Verträgen waren die geprüften Klauseln in 18 Fällen unwirksam. Das heißt für die Kunden, dass sie die teure Tankrückgabe auch nicht bezahlen müssen – selbst wenn es im Vertrag steht.
DISQ bestätigt mangelnde Preistransparenz
Die Ergebnisse der Stiftung Warentest decken sich teilweise mit denen, die eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) 2015 von 17 regionalen und überregionalen Flüssiggasanbietern ergab. Anhand von je zehn verdeckten Telefon- und E-Mail-Tests, Prüfungen der Internetauftritte durch geschulte Testnutzer und detaillierten Inhaltsanalysen der Websites wurde besonders die Transparenz der Internetauftritte bemängelt. So stellten die Mehrzahl der Unternehmen keine Preisinformationen online. Ein schneller Preisvergleich ist so für Kunden unmöglich, so das DISQ.
Weitere Defizite seien häufig fehlende rechtliche Hinweise, und auch einen Hilfebereich sucht der Nutzer oft vergeblich. Zudem deckt der Test auf, dass selbst die Kontaktinformationen nicht selten lückenhaft sind. Nur einige wenige Anbieter, die insgesamt im Service gut aufgestellt sind, überzeugen laut DISQ im Internet mit einem hohen Informationswert, Preistransparenz und Bedienungsfreundlichkeit.
Flüssiggas-Verband: Miettankmodell beliebteste Vertragsvariante
Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) hält die Kritik der Stiftung Warentest für unbegründet: "Finanztest übernimmt mit seiner Kritik bekannte Positionen des Bundesverbandes der Energieverbraucher. Dabei bleibt offen, warum das Miettankmodell unter den Flüssiggas-Verbrauchern die seit Jahr und Tag mit Abstand beliebteste Vertragsvariante ist." Der DVFG hätte es darüber hinaus für angemessen gehalten, in dem Artikel das Engagement der Branche in Sachen Technik und Sicherheit hinreichend zu würdigen. "Das Lob der Billigstanbieter blendet aus, dass sich die Discounter diesen Aufwand schlicht schenken", moniert Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des DVFG. Er ermunterte die Flüssiggas-Verbraucher, sich mit ihrem Flüssiggas-Versorger über das Für und Wider der unterschiedlichen Vertragsvarianten auszutauschen. "Es findet sich für jeden Kunden das passende Vertragsmodell", so Stücke.