Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

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Strompreisbremse: Erlösabschöpfung gefährdet Energiewende

Die Bundesregierung hat heute eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse bekanntgegeben, bei der die Erlöse der Stromproduzenten auch rückwirkend bereits ab September 2022 abgeschöpft werden sollen. Der Gesetzentwurf benachteilige die Erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Quellen wie Steinkohle oder Erdgas, sei investitionsfeindlich und nicht rechtssicher, so Verbände.

Protestaktion von Bioenergie-Bauern vor dem Deutschen Bundestag in Berlin

Die Erlös-Abschöpfung würde Bioenergieanlagen wegen stark gestiegener Kosten ins Defizit treiben und zur Drosselung der Strom- und Wärmeerzeugung führen. Biogas und Holz müssen - wie schon Biomethan - von der Abschöpfung grundsätzlich ausgenommen werden, forderte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes. (Foto: DBV)

Die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse sieht vor, dass zur Finanzierung die Erlöse der Stromproduzenten abgeschöpft werden sollen. Wind-, Solar- und Bioenergieerzeuger sehen darin ihre Existenzgrundlage bedroht und befürchten, dass dringend nötige Investitionen in die Energiewende zurückgehalten werden.

Erlöse statt Gewinne: Kostenentwicklung wird unzureichend berücksichtigt

Im Zentrum der Kritik steht einerseits, dass Erlöse statt Gewinne abgeschöpft werden sollen. Dies entziehe den Unternehmen in großem Umfang Liquidität, die aber dringend für die notwendigen Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren gebraucht wird.

Zudem würde dadurch die Kostenentwicklung unzureichend berücksichtigt. So seien die Kosten von Investitionen in neue Solarparks gegenüber 2020 oft um über 60 Prozent gestiegen. Kostentreiber seien das weiter steigende Zinsniveau, steigende Arbeits- und Komponentenkosten. Neben dem Solarsystem habe sich auch seine Stromnetzanbindung und die Kosten für die Direktvermarktung deutlich verteuert.

Die Kosten spielen vor Allem auch bei der Biogaserzeugung eine wichtige Rolle: In den letzten Jahren sind diese für technische Komponenten und Betriebsstoffe stark gestiegen und insbesondere seit Beginn des Ukrainekriegs kam es zu weiteren starken Preissteigerungen bei landwirtschaftlichen Rohstoffen und Holz. Bei den BMWK-Überlegungen war laut Fachverband Biogas daher absehbar, dass die allermeisten Anlagen ihre gestiegenen Kosten nicht mehr decken könnten und ihre Stromerzeugung deutlich zurückfahren oder sogar den Betrieb vollständig einstellen würden.

Andererseits wird scharf kritisiert, dass die Erlöse sogar rückwirkend ab September 2022 abgeschöpft werden sollen. Die Rückwirkung sei laut eines Rechtsgutachtens der Kanzlei von Bredow Valentin Herz jedoch verfassungswidrig. Außerdem würden unterschiedliche Kraftwerkstypen unterschiedlich belastet. Dieser Ansatz sei nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.

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Power Purchase Agreements könnten unattraktiv werden

Unternehmen haben laut Gesetzentwurf zwei Möglichkeiten, wie die abzuschöpfenden Erlöse ermittelt werden: Entweder sie legen ihre Verträge offen oder die Erlöse werden anhand der durchschnittlichen Preise am Spot- und Terminmarkt berechnet. Im Falle bereits abgeschlossener Termingeschäfte müssten Unternehmen die erzielten Preise selbst berechnen und diese nachvollziehbar sowie durch zusätzliche Wirtschaftsprüfung bestätigt übermitteln.

Die Ökoenergie-Anbieter Green Planet Energy, naturstrom und Elektrizitätswerke Schönau (EWS) kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung die Erlöse langfristiger Ökostrom-Verträge, den so genannten grünen "Power Purchase Agreements" (PPA), nicht entsprechend den darin vereinbarten Preisen abschöpfen will, sondern auf Basis fiktiver Erlöse, die sich von der Strombörse ableiten.

Wenn Windparks und Solaranlagen aber in PPAs zu bestimmten Zeiten mit hohen Börsenpreisen mehr zahlen müssen als sie überhaupt verdienen, können sie solche Verträge nicht mehr abschließen. Die Konsequenz wäre, dass die grünen PPA-Kraftwerke bei einer solchen Preiskonstellation entweder abgeschaltet würden, was das Stromangebot insgesamt weiter verknappen und die Preise weiter steigen lassen würde.

Oder aber ihre Betreiber schließen erst gar keine PPA-Verträge mehr ab. Ökostromversorger müssten dann ihrerseits die wegbrechenden Strommengen anderweitig beschaffen – zu deutlich höheren Preisen. "Absurder geht es kaum: Die Strompreisbremse würde Preissteigerungen dadurch sogar noch befeuern. PPA-Anlagen dürfen nur dann abgeschöpft werden, wenn sie auch tatsächlich Übergewinne produzieren", fordert Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy.

An der Rechtmäßigkeit der Abschöpfung "fiktiver Erlöse" zweifelt auch ein von LichtBlick vorgelegtes Gutachten der Kanzlei Raue. Eine Abschöpfung fiktiver Erlöse sei nach der EU-NotfallVO unzulässig. Diese lasse nur die Abschöpfung "realisierter" Erlöse zu. Die EU-NotfallVO begründet dies damit, dass ein Einbrechen des PPA-Marktes verhindert werden solle. Ein derartiges Szenario drohe aber durch den Vorschlag der Bundesregierung.

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Abschöpfungsmechanismus kann Strommarkt über Jahre austrocknen

„Die Ausgestaltung des Abschöpfungsmechanismus kann den Strommarkt über Jahre austrocknen. Weshalb die Regierung nun mit diesem unausgereiften Konzept ohne Not voranprescht anstatt sich – auch jenseits der notwendigen zeitnahen Entlastung – für die Ausgestaltung der Abschöpfung die gebotene Zeit zu nehmen, erschließt sich uns nicht. Wir sehen im Gegenteil Milliardeninvestitionen gefährdet, die jetzt gegen die Versorgungs- und Kostenkrise investiert werden müssten. So wird die Energiewende erneut ausgebremst – ein fatales Signal an Standort und Klima“, so der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

Der heutige Vorschlag gehe zudem weit über den europäischen Rahmen hinaus. Er spreche von einer Begrenzung bis ‚mindestens Juni 2023‘ und sogar einer Verordnungsermächtigung zur Verlängerung bis Ende 2024. Damit sei keine echte zeitliche Begrenzung gegeben. „Das eröffnet eine neue Baustelle und schafft zusätzliche Unsicherheit“, so Peter weiter.

Der Vorschlag sei daher ein Irrweg, der das Investitionsklima bei den Erneuerbaren Energien auf lange Zeit zu beschädigen droht und die Einhaltung der Klimaziele riskiert, kritisierte der BEE, der daher auch mit einer Klagewelle aus der gesamten Branche rechne. „Eine Steuer auf Gewinne wäre nicht nur explizit mit EU-Recht vereinbar gewesen, sie hätte auch viel unnötige Bürokratie vermeiden können“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

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"Pläne würden Bioenergieanlagen ins Defizit treiben"

„Warum Deutschland hier an einem Sonderweg festhält, statt dem Vorschlag der EU und dem Beispiel anderer EU-Staaten wie Österreich, Spanien oder Belgien zu folgen, ist uns nicht begreiflich. Noch weniger begreiflich ist, dass man den EU-Rahmen als Begründung nutzt, um Bioenergie nicht vollständig zur Ausnahme zu erklären. Für viele Biogasanlagenbetreiber ist das jetzt das Aus“, so Peter. Dabei würde gerade Biogas zum Ersatz des fossilen Erdgases benötigt, sei heimisch und flexibel steuerbar.

Unter dem Motto „Zukunft statt Abschöpfung“ fand daher heute eine Protestaktion von Bioenergie-Bauern vor dem Deutschen Bundestag in Berlin statt. Der Deutsche Bauernverband, der Fachverband Biogas sowie der Bundesverband Bioenergie mit dem Fachverband Holzenergie wollen so vor den negativen Folgen einer Erlösabschöpfung auf Bioenergie warnen.

Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, sieht im Vorhaben der Bundesregierung eine Gefahr für die Bioenergie: „Die Bioenergiebranche eignet sich nicht für eine Abschöpfung. Die bisher bekannt gewordenen Pläne würden die Bioenergieanlagen wegen stark gestiegener Kosten ins Defizit treiben. Eine starke Drosselung der Strom- und Wärmeerzeugung aus Bioenergie wäre die Folge. Dies würde die Versorgungslücke in der Energiekrise noch verschärfen. Die Bundesregierung muss ihre Pläne korrigieren. Biogas und Holz müssen - wie schon Biomethan - von der Abschöpfung grundsätzlich ausgenommen werden.“

Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas, ergänzt: „Der so genannte ‚gestattete Erlös‘ wird vom Bundeswirtschaftsministerium für die Bioenergie bisher viel zu niedrig angesetzt. Die festen und variablen Kosten von Biogas- und Holzenergieanlagen in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Es darf auch keinerlei Abschöpfung von Erlösen aus der flexiblen Fahrweise geben. Die diskutierte Befreiung von kleineren Anlagen bis 1 Megawatt installierte Leistung ist unzureichend. Auch auf jegliche rückwirkende Abschöpfung muss verzichtet werden.“

Update: Das Bundeskabinett hat am 25.11.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Die Abschöpfung soll so ausgestaltet werden, dass einerseits ein angemessener Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer Höhe, "mit der niemand gerechnet habe". Die Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember 2022.

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