Letzte Aktualisierung: 30.09.2022

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Strompreisbremse: EU legt Erlösgrenze auf 18 ct/kWh fest

Der EU-Ministerrat hat sich bei seiner heutigen Sitzung darauf geeinigt, die Markterlöse für Stromerzeuger einschließlich der Zwischenhändler auf 180 Euro/MWh zu begrenzen. Der überarbeitete Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission bezüglich einer Strommarkterlösabschöpfung gibt damit den Rahmen für die Umsetzung der Strompreisbremse in den Mitgliedsstaaten vor.

Robert Habeck auf dem heutigen außerordentlichen Treffen der EU-Energieministerinnen und -minister in Brüssel

Robert Habeck auf dem heutigen außerordentlichen Treffen der EU-Energieministerinnen und -minister in Brüssel: „Mit den heute gemeinsam im Energierat beschlossenen Notfallmaßnahmen haben wir gute und wirksamen Instrumente vereinbart, um den Preisanstieg bei Strom zu dämpfen.“ (Copyright: European Union)

Auf dem heutigen außerordentlichen Treffen der EU-Energieministerinnen und -minister in Brüssel haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf Notfallmaßnahmen zur Eindämmung hoher Energiepreise im Strombereich verständigt.

Die beschlossene EU-Verordnung umfasst Regelungen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt sowie eine Solidarabgabe für Energieproduzenten, wie Unternehmen im Erdöl, Erdgas, Kohle- und Raffineriebereich.

Die Einnahmen sollen dann an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Außerdem gibt es nun ein verbindliches Ziel zur Stromeinsparung für alle EU- Mitgliedstaaten.

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Markterlöse für Stromerzeuger auf 180 Euro/MWh begrenzt

„The Council agreed to cap the market revenues at 180 euros/MWh for electricity generators, including intermediaries, that use so-called inframarginal technologies to produce electricity, such as renewables, nuclear and lignite. Such operators have made unexpectedly large financial gains over the past months, without their operational costs increasing. This is because of the role of coal and gas as price-setting marginal sources that currently inflate the final price of electricity“, so der Jozef Síkela, Vorsitzender des EU-Rats.

Das Gewinnlimit der Energieunternehmen – der sogenannte „Revenue Cap“ – soll auf den Gewinn für „inframarginal technologies“ gelten. Damit sind Technologien gemeint, die billiger sind als die letzte Technologie, die den Marktpreis bestimmt (Erneuerbare, Atomkraft, Abfall usw. - eigentlich alles außer Kohle und Gas).

Darüberliegende Markterlöse erhält künftig der jeweilige Mitgliedstaat, der diese Erlöse für die Unterstützung inländischer Verbraucherinnen und Verbraucher verwenden kann. Der Revenue Cap soll allerdings nur für 90 Prozent der Umsätze über der Erlösobergrenze gelten. So verbleibt ein Anreiz für marktdienliches Verhalten.

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Je nach Technologie können individuelle Erlösgrenzen festgelegt werden

Der Rat will die Feinheiten der Ausgestaltung den Mitgliedsstaaten überlassen, um die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, individuelle Kappungsgrenzen für Technologien festzulegen, deren Gestehungskosten oberhalb von 180 Euro/MWh liegen, Maßnahmen zu ergreifen, die Markterlöse weiter zu begrenzen, zwischen Technologien zu differenzieren und Grenzen für Markterlöse anderer Akteure, einschließlich Händler, festzulegen.

„Es ist begrüßenswert, dass alle Marktsegmente eingeschlossen sind, Verlagerungen von den Spotmärkten zu anderen nicht betroffenen Märkten wären sonst die Folge gewesen. Auch die Differenzierung zwischen den Technologien ist richtig, und die klare zeitliche Begrenzung der Maßnahmen ist richtig“, kommentierte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, lobt, dass die individuelle Festlegung von Kappungsgrenzen insbesondere der Stromerzeugung in Bioenergieanlagen angemessene Rechnung trägt, da die meisten Anlagen deutlich höhere Kosten aufweisen. Eine vollständige Ausnahme der gesamten Bioenergie, wie bereits für Biomethan vorgesehen, wäre der unbürokratischste und beste Weg, so Rostek.

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