Letzte Aktualisierung: 20.12.2022

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Strompreisbremse für Wärmepumpen: Jetzt Verbrauchsprognose prüfen!

Die lange diskutierte Strompreisbremse ist nun endlich Gesetz. Damit wird auch der Strompreis für den Betrieb von Wärmepumpen für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Eine vierköpfige Familie wird so um etwa 672 Euro entlastet. Besitzer neuer Wärmepumpen sollten sich mit ihrem Energieversorger in Verbindung setzen, falls der Verbrauch durch die Wärmepumpe noch nicht berücksichtigt wurde.

Auch Wärmepumpenstrom fällt unter die Strompreisbremse. Wenn Sie Ihre Wärmepumpe erst kürzlich installierten, sollten Sie aber die Verbrauchsprognose prüfen, ob auch der Wärmepumpen-Verbrauch berücksichtigt wurde. (Foto: Dimplex / BWP)

Die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen sind durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet und werden zum 1. Januar 2023 wirksam. Die erstmalige Verrechnung für die Kunden soll im März 2023 stattfinden und die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigen.

Für private Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen wird ein Basisverbrauch von 80 Prozent des – vereinfacht gesagt – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert. Beim Strom wird der Arbeitspreis für diese Verbrauchsmenge auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto inkl. Steuern, Umlagen und Netzentgelte gedeckelt.

Wer mehr verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Der aktuelle Vertragspreis gilt aber auch für jede eingesparte Kilowattstunde.

Wie hoch die Entlastung im Einzelnen ausfällt, hängt vom jeweils gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab. Eine vierköpfige Familie, die mit einer Wärmepumpe heizt, einem jährlichen Stromverbrauch von 14.000 kWh und einem aktuellen Arbeitspreis von 46 Cent/kWh wird jährlich mit etwa 672 Euro entlastet.

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So wird das Entlastungskontingent für Wärmepumpen ermittelt

Der bisherige Verbrauch wird im Fall von Wärmepumpen, die über standardisierte Lastprofile bilanziert werden, anhand der aktuellen Jahresverbrauchsprognose geteilt durch zwölf ermittelt. Bei Wärmepumpen, die nicht über standardisierte Lastprofile beliefert werden, wird der Stromverbrauch aus 2021 herangezogen.

Bei zeitvariablen Tarifen wie zum Beispiel bei einem Zweitarifstrom wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Dabei wird aber nicht der mengengewichtete Durchschnitt der verschiedenen Tarifstufen für die Entlastung herangezogen, sondern die Gewichtung erfolgt anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen.

Zum Beispiel: Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24, egal wie viel in diesen Zeitfenstern verbraucht wurde. Für Wärmepumpen ist die Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit vorteilhaft, da nicht vor allem der billige Nachttarif (viel Verbrauch, kürzere zeitliche Gültigkeit), sondern vor allem der teure Tagtarif (weniger Verbrauch, längere zeitliche Gültigkeit) verwendet wird. Die Entlastung erhöht sich entsprechend.

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Welche Strompreisbremse gilt bei neu installierten Wärmepumpen?

Wie neue Verbraucher berücksichtigt werden, hängt von der Art der Entnahmestelle ab. Ist die Wärmepumpe hinter einer über ein Standardlastprofil bilanzierte Entnahmestelle angeschlossen, gilt wieder die Jahresverbrauchsprognose. Neue Wärmepumpen müssen dem Netzbetreiber ohnehin mitgeteilt werden. Daraufhin wird der Verteilnetzbetreiber in der Regel die Jahresverbrauchsprognose anpassen, das Entlastungskontingent erhöht sich automatisch.

Ist die Wärmepumpe hingegen hinter einer nicht an einer über ein Standardlastprofil bilanzierten Entnahmestelle angeschlossen, beispielsweise bei einem intelligenten Messsystem, wird für neue (nach dem 1. Januar 2021 eingerichtete) Entnahmestellen der anzusetzende bisherige Verbrauch geschätzt. Die Schätzung erfolgt auf Basis des ältesten vorliegenden 12-Monatszeitraums.

Wenn noch kein voller 12-Monatszeitraum vorliegt, dann werden die bestehenden Monatsverbräuche auf 12 Monate hochgerechnet. Solange noch keine drei vollständigen Monatsverbräuche vorliegen, wird keine Entlastung gewährt. Um allerdings sicherzustellen, dass z.B. für eine im November eingebaute Wärmepumpe auch noch in der Heizperiode entlastet wird, wurde der Dreimonatszeitraum auf einen Monat verkürzt.

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"Setzen Sie sich mit ihrem Energieversorger in Verbindung"

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hatte sich für eine gesetzliche Klarstellung eingesetzt, dass Verteilnetzbetreiber die Jahresverbrauchsprognose nach dem Anschluss einer Wärmepumpe umgehend anpassen müssen. Diese Klarstellung ist ausgeblieben. Daher liegt es nun an den Netzbetreibern, einen transparenten und einheitlichen Prozess zu etablieren, um nach der Anmeldung einer neuen Wärmepumpe die Jahresverbrauchsprognose unverzüglich und unkompliziert anzupassen.

Der BWP empfiehlt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Jahresverbrauchsprognose zu prüfen, die aus dem Mitteilungsschreiben, welches die Energieversorger bis März 2023 an ihre Kunden verschicken, hervorgeht. "Setzen Sie sich mit ihrem Energieversorger in Verbindung, falls der Verbrauch durch die Wärmepumpe noch nicht berücksichtigt wurde", empfiehlt BWP-Geschäftsführer Dr. Sabel.

Verbände fordern Strompreisdeckel von 30 Cent pro Kilowattstunde

Der vzbv und der BWP kritisieren, dass sich der Gesetzgeber gegen eine stärkere Entlastung von Wärmepumpentarifen entschieden. Der BWP hatte dies eingefordert und auch die Unionsfraktion hatte sich in einem Änderungsantrag für einen Deckel auf Wärmestromtarife von 30 Cent pro Kilowattstunde ausgesprochen.

BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel erwartet von der Ampelkoalition deswegen auch Nachbesserungen: "Der Gesetzgeber kann und muss jetzt nachlegen und zumindest die Mehrwertsteuer für Strom sowie die Stromsteuer absenken. Es ist völlig unverständlich, warum für klimaschädliches Erdgas die Mehrwertsteuer im Zuge der Entlastungsmaßnahmen auf 7 Prozent gesenkt wurde, für den schon fast zur Hälfte erneuerbaren Strom aber weiterhin 19 Prozent fällig werden."

Auch der vzbv fordert einen separaten Strompreisdeckel von 30 Cent pro Kilowattstunde für Heizstrom: "Es fehlt zudem nach wie vor eine adäquate Lösung für Haushalte, die mit Nachtspeicheröfen und Wärmepumpen heizen. Diese werden aufgrund der Preisstruktur bei Heizstromtarifen gegenüber Menschen, die mit Gas- oder Fernwärme heizen, benachteiligt. Gerade bei klimafreundlichen Wärmepumpen ist das ärgerlich, weil diese ein wichtiges Element sind, um unsere Wirtschaft unabhängiger von fossilen Energien zu machen."

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