Letzte Aktualisierung: 14.01.2011

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Strompreismanipulation nicht nachgewiesen - Markttransparenzstelle gefordert

Das Bundeskartellamt hat gestern den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung Stromgroßhandel veröffentlicht. Die Untersuchung über die Jahre 2007 und 2008 hat gezeigt, dass die Wettbewerbssituation auf dem Markt für den erstmaligen Absatz von Strom weiterhin unbefriedigend ist. Nach wie vor teilen sich lediglich vier Unternehmen gut 80 % des Erstabsatzmarktes. Die wettbewerblichen Analysen der Sektoruntersuchung legen das Ergebnis nahe, dass diese Anbieter (RWE, E.ON, Vattenfall und gegebenenfalls auch EnBW) in Deutschland jeweils individuell über eine marktbeherrschende Stellung verfügen.

Auf der Grundlage umfangreicher Ermittlungen zum Angebotsverhalten an der Strombörse sowie zur Einsatzsteuerung von mehr als 340 Kraftwerksblöcken hat das Bundeskartellamt zudem untersucht, ob Kraftwerkskapazitäten zurückgehalten wurden, um den Preis an der Strombörse zu manipulieren. Eine systematische und gravierende Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten ließ sich auf Grundlage der untersuchten Daten zur Kraftwerkseinsatzsteuerung und zur Kostensituation der einzelnen Kraftwerke jedoch nicht nachweisen. Gleichwohl unterstreicht das Bundeskartellamt, dass die großen Erzeugungsunternehmen durchaus Anreiz und auch die Möglichkeiten haben, den Strompreis durch missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen erheblich zu beeinflussen.

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Das Bundeskartellamt hält es angesichts dieser Ergebnisse für angebracht, auch zukünftig das Angebotsverhalten an der Strombörse wie auch die Kraftwerkseinsatzsteuerung zu beaufsichtigen. Dabei müsste jedoch der Zugang zu den Kraftwerkserzeugungsdaten verbessert werden. Als Aufsichtsinstrument schlägt das Bundeskartellamt eine Markttransparenzstelle vor, die zeitnah und direkt Zugriff auf die erforderlichen Daten hat. Mit einer Markttransparenzstelle könne auch die Abschreckungswirkung einer effektiven Missbrauchsaufsicht wirksam erhöht werden, so das Bundeskartellamt.

"Transparenz gehört zu einem funktionierenden Wettbewerb. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung eine Markttransparenzstelle errichten und beim Bundeskartellamt ansiedeln will. Die Gewissheit, dass es eine Stelle gibt, die die Marktbewegungen genau im Auge hat, kann sich im Idealfall sogar in einem nochmaligen Anwachsen der Liquidität des Marktes niederschlagen", erläuterte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. "Allerdings wird dabei zweierlei wichtig sein: Erstens muss die bürokratische Belastung für den Meldeaufwand der Unternehmen so gering wie möglich sein. Zweitens muss gewährleistet sein, dass wettbewerbsrelevante Daten nicht an den Markt weitergegeben werden, sondern nur dem Monitoring dienen. Deshalb sollte die neue Institution zutreffender Marktbeobachtungsstelle genannt werden. Ich gebe in diesem Zusammenhang auch nochmals zu bedenken, dass sämtliche nationalen Maßnahmen mit europäischen Transparenz-Initiativen abgestimmt sein müssen, um Doppelaufwand für die Unternehmen zu vermeiden", sagte Müller.

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