Stromvertrag bei Umzug: Neue Fristen-Regel „erst melden, dann umziehen“ ab Juni 2025!
Ab 6. Juni 2025 treten gesetzliche Änderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Kündigung des Stromvertrags beim Wohnungswechsel haben. Denn ab Juni darf der Stromversorger keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen von Verträgen mehr vornehmen.
Damit wird die EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EU-Richtlinie 2019/944) umgesetzt, die das Ziel hat, den Energiemarkt effizienter zu gestalten.
Der technische Wechsel des Stromlieferanten soll dann innerhalb von 24h (werktags) erfolgen statt wie bisher innerhalb von acht Werktagen.
Um den reibungslosen Umzug zu gewährleisten, ist der Marktlokations-ID (MaLo-ID) – ein nummerischer Code mit 11 Ziffern - wichtig, die jede Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Mit ihr ermitteln Energieversorger die jeweilige Stromverbrauchsstelle.
Stromverbraucher finden die MaLo-ID auf ihrer letzten Stromrechnung. Da sie vor einem Einzug meist nicht bekannt ist, sollte man rechtzeitig den Ver- oder Vormieter nach ihr fragen. Der Zählerstand wird dann für den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe benötigt und kann nachträglich eingeliefert werden.
Was bedeutet die 24-Stunden-Frist?
Die neue Regelung besagt, dass der technische Vorgang des Lieferantenwechsels an Werktagen innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln ist. Dieser beinhaltet die prozessuale Abwicklung der Anmeldung des Lieferbeginns bei einem Netzbetreiber sowie die erforderlichen Datenänderungen. Der Prozess betrifft also vor allem den neuen Stromanbieter und den Netzbetreiber und nicht Verbraucher:innen.
Für Verbraucher:innen gelten weiterhin die vereinbarten Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen. Darauf hat die neue Regelung keinen Einfluss. Auch startet die 24-Stunden-Frist nicht mit Auswahl eines neuen Lieferanten auf einem Vergleichsportal oder der Webseite des Lieferanten oder mit der Vertragsbestätigung. Die Frist beginnt erst danach, wenn der neue Vertrag geschlossen wurde und der neue Lieferant die Belieferung bei dem Netzbetreiber angemeldet hat.
Verbraucher:innen haben einen Schadensersatzanspruch gegen Lieferant oder Netzbetreiber, wenn die 24-Stunden-Frist nicht eingehalten werden sollte. Der Lieferant und der Netzbetreiber müssen dann beweisen, dass sie die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
Ein Schadensersatzanspruch setzt allerdings einen tatsächlichen Schaden voraus. Ein Schaden könnte beispielsweise darin liegen, dass aufgrund der Verzögerung eine zeitweilige Belieferung in einem teureren Grundversorgungstarif erfolgt ist.
Neue Fristen: Mindestens 14 Tage vor Auszugsdatum beim Stromanbieter melden
Die Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung an den Stromanbieter bei Wohnungswechsel gilt aktuell bereits. Es war jedoch bisher möglich, sich bis zu 6 Wochen rückwirkend bei einem Stromanbieter an- sowie abzumelden. Für Verbraucher*innen ändern sich jetzt diese Fristen.
Jetzt kommt es darauf an, sich während der Umzugsplanungen auch frühzeitig beim Stadtwerk oder Stromanbieter zu melden: Kundinnen und Kunden müssen ihren Umzug künftig mindestens 14 Tage vor dem Auszugsdatum melden, um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.
Dies betrifft insbesondere die Erstellung der Schlussrechnung zum tatsächlichen Auszugstermin und die genaue Erfassung des Verbrauchs. Andernfalls wird es schwierig, die Stromkosten zutreffend auf Vor- und Nachmieter oder Verwaltung zu verteilen.
Es gibt aber auch Stromanbieter wie die Stadtwerke Kiel, die An-, Ab- oder Ummeldungen über ihr Online-Kundenportal noch bis zu drei Werktage vor dem Wechseltermin zulassen.
Achtung: Wer den Stromvertrag bei Umzug nicht rechtzeitig meldet, riskiert Mehrkosten!
Wer seinen Stromanbieter bei einem Umzug nicht rechtzeitig informiert, riskiert zudem doppelte Verträge und damit doppelte Kosten. Denn ohne rechtzeitige Meldung kann es passieren, dass der Vertrag für die alte Wohnung weiterläuft, während für die neue Wohnung bereits ein weiterer Stromvertrag besteht.
Wird die Umzugsmeldung verspätet eingereicht, kann es vorkommen, dass Zeiträume berechnet werden, die nicht mehr dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden entsprechen. In solchen Fällen muss die Klärung mit der nachfolgenden oder vorherigen Mietpartei erfolgen. Eine nachträgliche Korrektur dieses Versäumnisses durch den Stromanbieter ist künftig nicht mehr möglich.
Zudem wird es schwerer, sich gegen untergeschobene Verträge zu wehren. Einem unerlaubten Wechsel muss sofort widersprochen werden, da spätere Korrekturen ausgeschlossen sind. Sollten Verbraucher:innen Unregelmäßigkeiten auffallen, sollten sie sich schnellstmöglich an den bisherigen Lieferanten und den Netzbetreiber. Im Zweifel sollten Verbraucher:innen sich rechtliche Unterstützung suchen.
Fördermittel-Beantragung oder Sanierungsfahrplan?
Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen in wenigen Tagen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!Jetzt Angebot anfordern!
Experten-Tipps zum Stromvertrag beim Umzug
- Aus- und Einzug frühzeitig melden: So kann geklärt werden, ob der bestehende Vertrag mitgenommen oder rechtzeitig gekündigt werden kann.
- Teure Grundversorgung meiden: Kann der bestehende Vertrag nicht mitgenommen werden und wird ein Vertrag in der neuen Wohnung nicht abgeschlossen, fällt man automatisch in die teurere Grundversorgung.
- Zählerstand beim Aus- und Einzug dem Messtellenbetreiber übermitteln: Fehlen Ablesewerte, darf der Versorger die Rechnungen auf Basis von Schätzwerten erstellen. Dies birgt die Gefahr der falschen Abrechnung.
- Zählerstand bei Aus- und Einzug dokumentieren: Es empfiehlt sich, die Zählerstände durch ein Übergabeprotokoll oder eine Fotoaufnahme festzuhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Zählernummer und MaLo-ID: Prüfen Sie trotzdem die Zählernummer, um Fehler zu vermeiden, und geben Sie die MaLo-ID keineswegs leichtfertig an Dritte weiter.