Zum Jahreswechsel hat das türkische Parlament neue Regelungen zur Einspeisevergütung und zur allgemeinen Förderung erneuerbarer Energien verabschiedet. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Die gesetzliche Einspeisevergütung für Solarstrom und Strom aus Biomasse in der Türkei betragen 13,3 Dollar-Cent (rund 10 Euro-Cent) pro Kilowattstunde.
- Für Geothermie gelten 10,5 Dollar-Cent (rund 8 Euro-Cent); Wasserkraft und Windkraft: 7,3 Dollar-Cent (rund 5,5 Euro-Cent).
- Das Gesetz gilt auch für solarthermische Kraftwerke sowie für Hybrid-Kraftwerke, die auch fossile Energieträger verwenden, um Strom zu erzeugen.
- Die Sätze sind fix und gelten zehn Jahre lang für Erneuerbare-Energien-Unternehmen, zwischen 18. Mai 2005 und 31. Dezember 2015.
- Natürliche und juristische Personen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, erhalten die Einspeisevergütung für den in das Netz eingespeisten Strom zehn Jahre lang. Stromversorgungs-Unternehmen sind verpflichtet diesen Strom kaufen.
- Wenn Bauteile "Made in Turkey†in der Anlage zum Einsatz kommen, gibt es ab Inbetriebnahme fünf Jahre lang eine zusätzliche Förderung. Diese liegt zwischen 0,4 und 3,5 Dollar-Cent (0,3 und 2,6 Euro-Cent pro Kilowattstunde.
- Per Gesetz darf ein einzelnes Kraftwerk die Leistung von 600 Megawatt nicht überschreiten.
Quelle: imap GmbH - Institut für interkulturelle Management-und Politikberatung