Letzte Aktualisierung: 14.07.2022

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Überschuss- oder Volleinspeisung? Welche Einspeisevergütung lohnt sich jetzt?

Der Bundestag hat Anfang Juli 2022 eine Erhöhung der Einspeisevergütung beschlossen. Neue Photovoltaikanlagen erhalten jetzt 20 Jahre eine höhere Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom. Ganz neu sind höhere Vergütungen für Anlagenbesitzer, die ihren gesamten Strom ins Netz einspeisen. Besonders interessant: Jetzt ist auch ein Wechsel zwischen den Erlösmodellen möglich und Anlagen können auch mit beiden Erlösmodellen betrieben werden.

Dieses Bild zeigt eine größere Solaranlage auf einem Dach eines Einfamilienhauses

Mit dem EEG 2023 wurden auch die Einspeisevergütungen angehoben. Neu hinzugekommen sind Vergütungen für Volleinspeiser. Aber welche Vergütung lohnt sich jetzt? Überschusseinspeisung? Volleinspeisung? Oder beides gleichzeitig? (Foto: energie-experten.org)

Anhebung der Einspeisvergütungen für Überschuss- und Volleinspeiser

Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Der restliche Strom wird ins Netz eingespeist – die sogenannten Überschusseinspeisung - und der Anlageneigentümer erhält eine sogenannte „Einspeisevergütung“.

  • Für Überschusseinspeiser erhöht sich der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent auf 8,6 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms. Das ist ein Plus von 37 Prozent.
  • Größere Anlagen bis 40 Kilowatt installierter Leistung erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,5 Cent.
  • Positiv für künftige Anlageneigentümer ist außerdem, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für Neuanlagen, genannt Degression, bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich mit einem Prozent erfolgt.

Wie das Solar Cluster Baden-Württemberg berichtet, wird die höhere Einspeisevergütung aber nicht durch die gestiegenen Anlagenkosten gleich wieder "aufgefressen":

"Zwar sind die Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaikanlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen rund 31 Cent netto. Anfang vergangenen Jahres lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Mit Solarstrom vom Dach versorgt man sich jetzt also immer profitabler. Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaikanlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer."

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Das Pendant zur Überschusseinspeisung ist die Volleinspeisung. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem, wenn man nur einen sehr geringen Stromverbrauch hat und daher nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen.

Bei der Volleinspeisung erhält man dann für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung 13,4 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, für Anlagen bis 40 Kilowatt 11,3 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil.

Auch eine Volleinspeisung ohne den lukrativen Eigenverbrauch kann sich nun lohnen, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen.

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Wechsel und Kombination von Eigenverbrauch und Volleinspeisung

Wer sich nicht festlegen will, kann zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung wechseln. Anlageneigentümer können dann vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst verbrauchen wollen. Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms.

Es ist aber nicht nur ein Wechsel des Betreibermodells möglich, es lassen sich auch Anlagenteile je nach Vergütungs-Modell aufteilen: So können auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.

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