VDE konkretisiert Balkonkraftwerk-Norm: Modul-Leistung soll 960 Watt nicht übersteigen
Das Solarpaket I wurde am Freitag vergangener Woche, also am 26. April 2024 von Bundestag und Bundesrat mehrheitlich beschlossen. Es enthält eine Vielzahl von Vereinfachungen, um den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiter voranzutreiben. Das Solarpaket hat dazu auch das Balkonkraftwerk erstmals offiziell im § 3 Nr 43 EEG 2023 als Steckersolar-Gerät definiert und Regelungen zur Anmeldung, Trennung von EEG-Anlagen oder rückwärtsdrehenden Stromzählern konkretisiert.
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VDE begrenzt maximale Modulleistung auf 800 W +20 %
Zudem wurde die Leistungsobergrenzen für Balkonanlagen erhöht: Statt vorher 600 Watt DC dürfen nun Anlagen mit 800 Watt AC-Leistung über den Wechselrichter einspeisen. Die maximale DC-Modulleistung des Balkonkraftwerks ist auf 2.000 Wattp (2 kWp) angehoben worden.
Der gestern veröffentlichte Entwurf der DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06 "Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb" hat sich hingegen nicht dem politischen Willen angeschlossen. Im Abschnitt „4.1 Leistungs- und Strombegrenzung“ heißt es:
„Die maximale Scheinleistung SAmax beträgt 800 VA. Die maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module (Pmax nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1):2018-10) beträgt 800 W +20 %. Dies soll vermeiden, dass durch deutliche Überdimensionierung des PV-Generators eine dauerhafte Einspeisung mit 800 VA erfolgen und es dadurch zu einer Überlastung des Endstromkreises kommen kann.“
Dies bedeutet also, dass „empfohlen“ wird, Module mit einer nicht über 960 Watt hinausgehenden Gesamtleistung an den Wechselrichter des Balkonkraftwerks anzuschließen.
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Wechselrichter dürfen keine Drosselung der AC-Leistung ermöglichen
Der maximal zulässige Einspeisestrom sollte zudem 3,5 A betragen. Damit soll vermieden werden, dass der eingespeiste Strom bei Spannungsabsenkungen ansteigt. Bei 10 % zulässiger Unterspannung, könnten sonst bis zu 3,9 A eingespeist werden.
Außerdem dürfen die Werte von maximaler Ausgangsleistung und von maximalem Ausgangsstrom vom Benutzer nicht verändert werden können. Dies steht aber der bereits etablierten Praxis gegenüber, dass viele neuen Wechselrichter gedrosselt werden können, um den rechtlich lange Zeit unklaren Vorgaben Rechnung tragen zu können.
VDE erlaubt Anschluss an normale Steckdose – unter Auflagen!
Ob und unter welchen Bedingungen Balkonkraftwerke auch an eine Schuko-Steckdose angeschlossen werden können, hat der VDE nun geklärt – zumindest ein bisschen.
Denn im Abschnitt „6.2 Steckverbindungen und Steckvorrichtungen“ wird unter 6.2.3.2 „Steckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) mit zusätzlichem Berührungsschutz“ der Anschluss an einen Haushaltsstecker oder Schukostecker erlaubt, wenn dieser über zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11, 5.2.7 verfügt.
Diese zusätzlich geforderte Funktionalität könne durch zwei konstruktive Maßnahmen erzielt werden. Zum einen eine ausschließlich mechanische Lösung, zum anderen durch eine elektromechanische Lösung als Haushaltssteckvorrichtung mit Zusatzfunktion.
Letztere Lösung könne dann gemäß Absatz 6.2.3.3 durch eine Steckvorrichtung nach DIN 49441-2 und DIN VDE 0620-2-1 (VDE 0620-2-1) mit sicherer Trennung im Wechselrichter erfüllt werden. Daher ist ein normaler Steckdosenanschluss laut neuer VDE-Norm erlaubt, wenn der Wechselrichter die vorgeschriebene "doppelte" Abschalt-Vorrichtung (siehe auch "Youtuber warnt: Zigtausende Mikrowechselrichter ohne Abschalt-Relais ausgeliefert!") besitzt, wie es heute bereits bei neuen Wechselrichtern Standard ist.
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