Letzte Aktualisierung: 27.02.2013

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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Löwenzahn Energie

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Löwenzahn Energie (Foto: energie-experten.org)

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Löwenzahn Energie (Foto: energie-experten.org)

Der Stromanbieter Löwenzahn Energie GmbH bewirbt sein Angebot mit extrem billigen Preisen. Kaum haben Verbraucher gewechselt, kündigt Löwenzahn Energie regelmäßig eine Preiserhöhung um über 100 Prozent an und dies in laufenden Verträgen. Gleichzeitig wirbt Löwenzahn Energie weiter mit einem deutlich niedrigeren Neukunden-Preis. Hierauf macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aufmerksam und stellt von einer dementsprechenden Strompreiserhöhung betroffenen Verbrauchern einen Musterbrief zum Widerspruch zur Verfügung.

Verbraucher berichten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg derzeit, dass der Stromanbieter Löwenzahn Energie GmbH eine Preiserhöhung durchzudrücken versucht, die den Strompreis verdoppelt. So soll in einem Fall der Arbeitspreis nach nur wenigen Monaten von 13,74 auf 29,899 Cent/kWh angehoben werden. "Diese Preisgestaltung ist schlicht eine Frechheit", kritisiert Dr. Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Ökostrom-Anbieter. Aktuell wirbt das Unternehmen mit einem Strompreis auf seiner Internetseite von 23,68 Cent/kWh um Neukunden. Zum Zeitpunkt der ersten Preiserhöhungsankündigung Anfang Februar waren es sogar nur 17,11 Cent/kWh. "Nach unserer Erfahrung ist auch bei diesen Einstiegspreisen eine saftige Preiserhöhung absehbar", so Benner.

Die Löwenzahn Energie GmbH begründet ihre Preiserhöhung mit steigenden staatlichen Abgaben wie z.B. der EEG-Umlage. Schon diese Begründung sei laut Verbraucherzentrale zweifelhaft, da die staatlichen Abgaben im Schnitt einschließlich Steuern um rund 2,7 Cent/kWh gestiegen. Daher rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Verbrauchern, die ein Preiserhöhungsschreiben von Löwenzahn Energie erhalten haben, dieser Erhöhung zu widersprechen und diese nicht zu bezahlen. Einen Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betroffenen Stromkunden hierzu auf ihrer Internetseite unter www.vz-bw.de/loewenzahn zur Verfügung.

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