Letzte Aktualisierung: 25.03.2011

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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät zu Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen im Neubau und Altbau

Wer derzeit eine Haussanierung oder einen Neubau plant, profitiert von einer verbesserten finanziellen Förderung. In den vergangenen Wochen gab es Änderungen bei den staatlichen Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen am und im Haus. Weil die Förderkonditionen für Laien oft nur schwer verständlich sind, bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zwei umfangreiche Übersichten mit den wichtigsten Informationen für Alt- oder Neubauten.

"Fördermittel müssen meist vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden", darauf weist Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale, hin. Er rät, früh zu planen und den Antrag rechtzeitig zu stellen. "Der Energieverbrauch von Häusern, die älter als 25 Jahre sind, lässt sich durch Modernisierungsmaßnahmen oft um mehr als die Hälfte reduzieren", so der Energieexperte. "Bei dem zu erwartenden Trend steigender Energiekosten macht sich manche zunächst teuer erscheinende Maßnahme bald bezahlt."

Wer sein Haus durch umfangreiche Maßnahmen zu einem "Effizienzhaus" macht, kann das Programm "Energieeffizient Sanieren" der KfW-Förderbank in Anspruch nehmen und ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 75 000 Euro aufnehmen. Er profitiert dabei von den niedrigen Zinsen und einem Tilgungszuschuss. Wer kein Darlehen aufnehmen möchte, kann auch einen Barzuschuss beantragen. Zum 1. März 2011 wurde das Programm um Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Außenwände, des Daches oder die Erneuerung der Fenster erweitert. Der Investitionszuschuss von maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit wird jedoch nur für die Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen gewährt. Diese Sanierungsmaßnahmen müssen hohe technische Mindestanforderungen erfüllen. Daher wird auch die empfohlene Baubegleitung durch Sachverständige zusätzlich über ein Sonderförderprogramm der KfW bezuschusst.

Weitere Gelder können fließen, wenn im Rahmen der Sanierung die Wärmeversorgung ganz oder teilweise auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Hier greift auch das Förderprogramm "Erneuerbare Energien" des Bundesumweltministeriums oder die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Seit dem 15. März erhält man in diesem Förderprogramm, befristet bis zum 30.12.2011, erhöhte Zuschüsse für Solaranlagen, Pelletheizungen oder Wärmepumpen. Wer seine Heizung erneuert, gleichzeitig eine große Solaranlage einbaut und dabei auf stromsparende Solarpumpen achtet, kann beispielsweise einen Zuschuss von rund 2.000 Euro erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz gibt bei Maßnahmen, die der Energieeffizienz von Wohngebäuden dienen, ebenfalls einen Barzuschuss. Auch der Bau von Passiv- und Energiegewinnhäusern und hocheffiziente energetische Sanierungen werden gefördert. Wird das Dach im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage saniert und gedämmt, gibt es einen Zuschuss von 1.500 Euro.

Das Programm "Modernisierung 2011" der Landestreuhandbank fördert die Modernisierung von selbst genutztem und vermietetem Wohnraum mit bis zu 2.500 Euro bzw. mit einer Zinsvergünstigung, wenn man bestimmte Einkommensgrenzen und Mietobergrenzen einhält.

Die zwei umfangreichen Übersichten mit den wichtigsten Informationen für Alt- oder Neubauten können unter Folgenden Links von den Seiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heruntergeladen werden:

>> Überblick über Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Altbau

>> Überblick über Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Neubau

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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