Letzte Aktualisierung: 03.12.2022

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Vermiedene Netzentgelte "völlig überraschend" abgeschafft

Überraschend wurde in dem in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse auch die "Entgelte für dezentrale Einspeisung" - die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) - abgeschafft. Diese Entgelte erhalten Anlagenbetreiber dafür, dass sie für den Transport des Stroms nur das örtliche Netz nutzen und ihren Strom nicht alle Netzebenen passieren muss.

Bild vom Umspannwerk Hamburg-Nord im Norderstedter Stadtteil Friedrichsgabe (Foto: energie-experten.org)

Mit den vermiedenen Netzentgelten werden kleiner dimensionierte Kraftwerke mit lastnaher Erzeugung gefördert, um sie konkurrenzfähig zu Großkraftwerken zu machen. Vorteile dieser nachgelagerten Einspeisung seien insbesondere die Vermeidung von Transformationsverlusten und Übertragungsverlusten durch Hochspannungsleitungen. (Foto: energie-experten.org)

Durch die dezentrale Einspeisung wird energiewirtschaftlich die Netznutzung gegenüber der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene vermieden, d.h. Kosten für die Nutzung der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene werden erspart. Daher werden vermiedene Netzentgelte dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen.

Anzeige

PV-Anlage im Rundum-Sorglos-Paket!

Konfiguriere jetzt online Deine eigene Solar-Anlage + erhalte in wenigen Minuten die besten Experten-Angebote aus Deiner Region!
PV-Anlage online planen und kostenlos Angebote erhalten

Abschaffung auch für Bestandsanlagen sendet verheerendes Signal

Diese Entgelte sollen nun im Zuge des in der vergangenen Woche vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strompreisbremse komplett abgeschafft werden – auch für die bestehenden Anlagen. Die im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromeinspeisung stößt auf breite Kritik bei kommunalen Spitzenverbänden, der Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertretern: Durch den abrupten Wegfall dieses Erlösbestandteils gerät die Wirtschaftlichkeit zahlreicher dezentraler Anlagen ins Wanken, mit gravierenden Konsequenzen auch für die Beschäftigten, warnen Verbände.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dass die komplette, "völlig überraschende" Abschaffung auch für Bestandsanlagen ein verheerendes Signal für das Vertrauen in gesetzgeberische Festlegungen aussendet.

Anzeige

Heizkosten sparen & Umwelt schonen?!

Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!

Vermiedene Netzentgelte stehen schon länger in der Kritik

Die Diskussion um die sogenannten "vermiedenen Netznutzungsentgelte" wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 intensiv geführt. Sie endete mit einem Kompromiss im Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG).

In der Folge des NEMoG wurden die vermiedenen Netzentgelte für volatile Einspeiser schrittweise abgeschafft. Seit 1. Januar 2020 werden keine vermiedenen Netzentgelte für oder an volatile Einspeiser ausgezahlt.

Vermiedene Netzentgelte entfallen zudem für jegliche Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden. Diejenigen nicht-volatilen dezentralen Einspeiser, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, erhalten für die gesamte Laufzeit der Erzeugungsanlage vermiedene Netzentgelte.

Dennoch betonen die Verbände, dass sich die dezentrale Einspeisung regelbarer Stromerzeugungsanlagen positiv auf die Stromnetze auswirkt, und somit ein Entgelt gerechtfertigt ist. Dies wurde sogar durch höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt und sei bis heute anerkannt, so die Verbände. Die Beibehaltung der vermiedenen Netzentgelte stützte sich dabei auf zwei Argumentationen:

  • Netzkosten (Infrastrukturkosten) der vorgelagerten Netzebene würden durch dezentrale Einspeisung tatsächlich vermieden, weil der dezentral entnommene Strom nicht transportiert werden muss.
  • Die Flussrichtung des Stroms erfolgte immer aus der höheren in die darunterliegenden Spannungsebenen.
Anzeige

Fördermittel-Beantragung oder Sanierungsfahrplan?

Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen in wenigen Tagen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!
Jetzt Angebot anfordern!

Bundesnetzagentur hält vermiedene Netzentgelte für nicht mehr zweckdienlich

Diese Sachverhalte sieht die Bundesnetzagentur allerdings als nicht länger gegeben an. Nach einer Prüfung kam sie zu dem Schluss, dass im Regelfall das Netz so dimensioniert wird, dass die Jahreshöchstlast des Elektrizitätsbezugs allein durch den Bezug aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz erfüllt werden kann. Die dezentrale Einspeisung habe laut Bundesnetzagentur keinen Einfluss auf den Ausbau des Verteilernetzes.

Zudem stellte die Bundesnetzagentur fest, dass seit dem Jahr 2015 in den neuen Bundesländern und den norddeutschen Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – also denjenigen Bundesländern, in denen die Auszahlung an vermiedenen Netzentgelten je kW bzw. kWh am höchsten ist - lediglich 11 neue dezentrale Kraftwerke mit einer Nennleistung ab 10 MW in Betrieb genommen wurden.

Entsprechend führte weder der Anstieg der ausgezahlten Höhe für vermiedenen Netzentgelte, die bis zur Einführung des NEMoG dem starken Anstieg der allgemeinen Netzentgelte folgten, noch das absehbare Auslaufen des Instituts der vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen, zu einer vermehrten Inbetriebnahme von konventionellen dezentralen Stromerzeugungsanlagen. Die Bundesnetzagentur schließt daraus, dass die Höhe der vermiedenen Netzentgelte für Kraftwerksbetreiber nicht investitionsleitend ist.

Auch stellten die Zahlungen vielfach keine planbaren Einnahmen dar, sondern haben den Charakter einer zufälligen Gratifikation für die Anlage ohne einen energiewirtschaftlichen Effekt. Denn insbesondere die vermiedenen Netzentgelte für Vermeidungsleistung, also die Leistung, die die dezentralen Erzeugungsanlagen zum Zeitpunkt der Jahreshöchstlast einspeisen, sei laut Bundesnetzagentur für die Anlagenbetreiber nicht genau bestimmbar oder im Dispatch planbar. Gleichzeitig mache aber die Vermeidungsleistung den Großteil der vermiedenen Netzentgelte in der Hochspannungs- und Mittelspannungsebene aus.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Photovoltaik

Fordern Sie hier 5 kostenlose Photovoltaik-Angebote an und vergleichen Sie die Preise!

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet