Wärmepumpe fast geschenkt? Grüne wollen Klimabonus auf 80% anheben!
Das Heizungsgesetz erregt seit Wochen die Gemüter. Denn mit der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll die Nutzung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich vorangetrieben. Konkret bedeutet dies, dass ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Kritiker führen an, die vom Bundeskabinett am 19.04.2023 beschlossene GEG-Novelle sei zu einseitig auf die Installation von Wärmepumpen ausgerichtet. Um der Pflicht nachzukommen, gäbe es zu wenig Handwerker und gerade finanziell schlechter gestellte Haushalte könnten sich den Umstieg auf eine Wärmepumpe nicht leisten.
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BEG-Förderung soll stärker nach Einkommen gestaffelt werden
Trotz vielfältiger Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen kritisierte z. B. die Verbraucherzentrale die Unausgewogenheit der ab 2024 als Ausgleich geltenden BEG-Förderung: "Statt Fördermittel mit der Gießkanne zu verteilen, schlagen wir einen Sockelbetrag vor, den alle Antragssteller bekommen. Ergänzt werden soll er durch eine gezielte höhere Förderung, die nach Einkommen gestaffelt ist. Wer im Eigentum wohnt, aber nicht das Geld auf der hohen Kante hat, um den Umbau selbst zu stemmen oder einen großen Kredit aufzunehmen, braucht Unterstützung", so Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband.
Ins gleiche Horn stieß VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Der Kabinettsbeschluss ist sozial unverträglich. Eine Grundförderung mit der Gießkanne ist ungerecht und nicht ausgewogen. Millionäre, die ihren Pool oder die Sauna heizen, dürfen nicht die gleiche Hilfe bei der Umrüstung der Heizung bekommen wie Pflegefachkräfte, Rentner oder Arbeiter mit kleinem Geldbeutel. Klimaschutz liegt uns am Herzen, aber er darf nicht auf Kosten von Familien mit kleinem Einkommen, Rentnern und Pflegehaushalten gehen. Diese Menschen brauchen eine für ihre Situation passende Finanzierung und Förderung. Das ist ein Muss, kein Kann!"
Bentele fordert deshalb, den geplanten Klimabonus 2 gezielt für Geringverdiener, arme Rentner, Familien mit wenig Geld und Pflegehaushalte zu erhöhen. Damit die Heizungsförderung gerecht sei, so Bentele, müsse sich die Förderung zur Erfüllung des 65%-Anteils Erneuerbarer Energien nach dem Einkommen richten und bis zu 100 Prozent betragen. 50 Prozent sind für Menschen ohne Rücklagen ein Tropfen auf den heißen Stein.
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Heizungs-Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten
Diese Forderungen scheinen nun erhört worden zu sein: Wie die Bundestagsfraktion der Grünen heute vorschlägt, soll die finanzielle Förderung des Heizungsumstiegs ausgeweitet werden, damit gerade kleine Einkommen noch stärker profitieren. Ihre neue Heizung soll künftig mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst werden.
Die Förderquote soll dann stufenweise mit der Höhe des Einkommens sinken. Insbesondere in Kombination mit der Option auf Heizungen zur Miete und günstigen Strom-Sondertarifen wird der Heizungsumstieg somit finanziell für breite Bevölkerungsgruppen machbar, so die Grünen.
Im Detail schlagen die Grünen folgende Förder-Verbesserungen vor:
- Die aktuell auf 30 Prozent der Investitionskosten festgelegte Grundförderung bleibt erhalten. Das gilt auch für die verabredeten Klimaboni I, II und III.
- Zusätzlich wird die Förderkulisse um eine sozial gestaffelte Förderung ergänzt, so dass diese insgesamt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten einer neuen, klimafreundlichen Heizung betragen kann.
- Von dieser Maximalförderung in Höhe von 80 Prozent sollen Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr profitieren. Der Fördersatz sinkt dann stufenweise je mehr das Einkommen steigt. Menschen mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten demnach eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten.
- Die Antragstellung soll sich am Verfahren des früheren Baukindergelds orientieren, bei dem der Durchschnitt der Einkommen der letzten beiden Jahre als standardisierte Parameter vor Antragstellung herangezogen wurde.
- Die vorgeschlagene BEG-Förderung soll auch für Mietmodelle von Heizungen gelten.
- Die ergänzende Kreditförderung für den Heizungsumstieg über die KfW soll ebenfalls an sozialen Kriterien ausgerichtet werden. Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse sind entsprechend günstiger, je niedriger das Einkommen und je höher die Zuschussförderung ausfällt.
"Der Kern unseres Gesetzes steht. Alle Menschen sollen an der Wärmewende teilhaben können. Dafür müssen wir sie in die Lage versetzen und die finanzielle Förderung insbesondere für Geringverdienende deutlich ausweiten sowie sozial staffeln. Menschen mit wenig Einkommen erhalten mehr Förderung als diejenigen mit hohen Einkommen", so die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge.