Letzte Aktualisierung: 18.10.2020

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Wallbox fast geschenkt: Jetzt 900 Euro KfW-Zuschuss zur Ladestation!

Im November startet das neue Förderprodukt der KfW "Ladestationen für Elektroautos" (440), das den Kauf und die Installation von privaten Ladepunkten für Elektroautos mit einem Pauschalbetrag von 900 € bezuschusst. Der KfW-Zuschuss deckt damit einen Großteil der Kosten für den Kauf und die Elektroinstallation der Wallbox ab. Voraussetzung für die Förderung der privaten Ladestation (Wallbox) ist lediglich, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt.

Über die KfW fördert der Bund private Ladestationen nun mit 900 Euro. Das ist angesichts der Kosten fast geschenkt. Allerdings darf man dann mit seiner eigenen Wallbox nur Ökostrom tanken! (Foto: energie-experten.org)

Über die KfW fördert der Bund private Ladestationen nun mit 900 Euro. Das ist angesichts der Kosten fast geschenkt. Allerdings darf man dann mit seiner eigenen Wallbox nur Ökostrom tanken! (Foto: energie-experten.org)

Eine Wallbox ist ein Ladepunkt für ein Elektrofahrzeug, mit dem Elektroautos ganz einfach am heimischen Stellplatz aufgeladen werden können. Die Anschaffung einer eigenen Ladestation für das E-Auto bietet damit die notwendige Infrastruktur, um entspannt auf Elektromobilität umzusteigen.

Mit dem KfW-Förderprogramm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ soll ab November die Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von bestehenden Wohngebäuden (sogenannte Wallboxen) gefördert werden.

Welche Kosten entstehen bei der Installation einer Wallbox?

Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Dass die KfW-Förderung für Wallboxen ihre avisierte Wirkung entfalten wird, zeigt ein Blick auf die Kosten einer kleineren Ladestation für Zuhause:

Je nach Ladeleistung und Ausstattung kostet eine Wallbox zwischen 500 und 2500 Euro. Im Online-Handel sind einige Bausätze sogar schon um die 300 Euro erhältlich. Wieviel so eine Wallbox letztlich kostet, hängt auch vom gewünschten Stromanschluss ab.

Kleinere Wallboxen mit geringerer Leistung von 3,7 und 7,4 kW können mit 1-phasigem Strom und 230 Volt Spannung bei 16 bzw. 32 Ampere betrieben werden. Wallboxen mit höherer Ladeleistung von 11 oder 22 kW, benötigt in der Regel einen 3-phasigen Drehstromanschluss mit 400 Volt Spannung. Je nachdem, ob eine 11- oder 22-kW-Wallbox angeschlossen wird, wird eine Stromstärke von 16 bzw. 32 Ampere benötigt.

Hinzu kommen immer die Kosten für die Installation – die auch von der KfW bezuschusst werden. Die Kosten für die Elektroinstallation können sich je nach technischen Voraussetzungen und Montageort der Wallbox bei „normaler Entfernung“ zum Sicherungskasten auf 500 bis 1000 Euro belaufen. Verteuert wird die Wallbox-Montage durch Änderungen am Sicherungskasten (zB Nachrüstung Fehlerschutz-Schalter) oder auch ganz banal durch zB Deckendurchbrüche und der Länge und Wahl des Kabels.

Wieviel Geld gibt die KfW als Zuschuss zur Wallbox?

Folgende Kostenpositionen werden vom KfW-Förderprogramm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ bezuschusst:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
  • Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • Ertüchtigungs-/ Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik und der Telekommunikationsanbindung der Ladestation
Tabelle: Zuschuss-Berechnung entsprechend des Schwellenwertes im KfW-Programm "Ladestationen für Elektroautos" (440)
Anzahl Wallboxen Schwellenwert Gesamtkosten KfW-Zuschuss
1 900 € 700 € kein Zuschuss
1 900 € 900 € 900 €
1 900 € 1.200 € 900 €
2 1.800 € 1.500 € 900 €
2 1.800 € 1.800 € 1.800 €
2 1.800 € 2.400 € 1.800 €
3 2.700 € 2.500 € 1.800 €
3 2.700 € 2.700 € 2.700 €
3 2.700 € 3.100 € 2.700 €

Das Wichtigste zum KfW-Zuschuss für Ladestationen

  • Einen KfW-Wallbox-Zuschuss erhalten z. B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
  • Die Förderung über das KfW-Programm ist mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar.
  • Um einen Anspruch auf die Förderung zu erhalten, muss der Antrag für die Förderung vor der eigentlichen Auftragserteilung gestellt werden. Die Freischaltung der Antragsstellung erfolgt ab Dienstag, 24.11.2020.
  • Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt.
  • Voraussetzung für die KfW-Förderung ist, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien (z. B. Ökostromvertrag oder/und aus Eigenerzeugung z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage) bezogen werden stammt.
  • Der KfW-Zuschuss wird direkt nach Abschluss Ihres Vorhabens auf das Konto des Antragsstellers gezahlt.
  • Eine Liste förderfähiger Ladestationen finden Sie unter www.kfw.de/440-ladestation. Diese müssen dann mindestens 1 Jahr zweckentsprechend genutzt werden.

Beantragt wird der Zuschuss im KfW-Zuschussportal unter www.kfw.de/440-zuschussportal. Bitte wählen Sie das Produkt "Ladestationen für Elektroautos" (440).

Weitere Infos zum KfW-Zuschuss für private Ladestationen mit den verbindlichen Angaben zu den Konditionen sowie den Anforderungen finden Sie im Merkblatt für die KfW-Förderung 440.

Fazit der Redaktion: Wallbox wird (fast) von der KfW verschenkt

Kostet die Wallbox 750 € mit Montage von 500 € insgesamt 1.250 €, so macht der KfW-Zuschuss nach dem KfW-Förderprogramm 440 „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ eine prozentuale Förderung von 72% aus! Die Wallbox mit dem KfW-Zuschuss in der Höhe von 900 € kann man daher fast schon als geschenkt betrachten.

Gerade im Vergleich zu den bisherigen Landesförderungen zeigt sich, dass man mit der KfW jetzt einfach und sehr günstig an eine Wallbox kommen kann:

  • 10.000-Häuser-Programm Bayern: Zusätzlich zur Förderung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher kann man in Bayern einen Zuschuss für eine Ladestation für Elektrofahrzeuge in Höhe von 200 Euro erhalten.
  • ElektroMobilitätNRW (Förderung für die eigene Ladestation): Das Land NRW fördert den Kauf und die Errichtung von nicht-mobilen Ladestationen. Dazu zählen sowohl → öffentliche Ladepunkte als auch → private Ladepunkte. Voraussetzung ist der Bezug oder die Eigenerzeugung von Ökostrom vor Ort. Pro Ladepunkt zahlt NRW 60 % der Ausgaben (2.000 € maximal), einen Bonus für eine neue PV-Anlage von + 500 € und einen Bonus für einen neuen Batteriespeicher von + 200 €/kWh.
  • Klimaschutz-Förderprogramm Schleswig-Holstein: Wallboxen mit einer Ladeleistung zwischen 11 und 22 Kilowatt werden mit 400 Euro für die Wallbox sowie 400 Euro für die Installation und den Anschluss gefördert. Die Summe ist auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei der Neuerrichtung von einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von fünf Kilowatt-Peak in Kombination mit einer Wallbox erhöht sich der Betrag auf 600 Euro für die Wallbox. Die Förderung ist in diesem Fall auf 75 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt.

Aus Sicht des Klimaschutzes ist es gut, dass man die Ladestation und damit auch sein Auto mit Ökostrom betanken muss. Noch konsequenter ist es, dabei auch den Eigenverbrauch privater Photovoltaikanlagen explizit einzubeziehen.

So wird es insbesondere für kleinere PV-Anlagen unter 10 kW attraktiv, auch ein E-Auto anzuschaffen – dieses wird ja schon seit Längerem mit einem Umweltbonus von 4.500 € (+ mind. 2.610 € Rabatt) für Plug-in-Hybride und 6.000 € (+ mind. 3.480 € Rabatt) für batterieelektrisch betrieben Autos von Bund und Autoherstellern gefördert – und sich die Ladeinfrastruktur fürs Eigenheim „dazu schenken“ zu lassen.

Zusammenfassung:

  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starten zum 24.11.2020 das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden.
  • Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 EUR pro Ladepunkt.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z.B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden.
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
  • Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden.
  • Maßgeblich für den Vorhabensbeginn ist die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen.

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