Letzte Aktualisierung: 03.04.2026
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast 9 Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur. Weil das Laden zu Hause besonders beliebt ist, unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) in Zusammenarbeit mit der Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften ab dem 15. April 2026 mit einem neuen Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.
Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung von privater Ladeinfrastruktur, z.B. Wallboxen in Verbindung mit der entsprechenden technischen Ausrüstung. Auch der Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig. Insgesamt steht ein Fördervolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit.
Mit dem neuen Förderprogramm wird die Maßnahme 3 („Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern“) des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ umgesetzt, der im November 2025 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Maßnahme soll mit einer finanziellen Unterstützung des BMV die Investitionsbereitschaft der Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften steigern und den Aufbau von Lademöglichkeiten beschleunigen.
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
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Voraussetzungen:
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMV und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH seit 2020 die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt, betreut das neue Förderprogramm inhaltlich.
Die Anträge für WEG, KMU und private Vermieter werden direkt nach Eingang bearbeitet. Wird der Antrag bewilligt, wird die Förderung in Form eines Festbetrags beschieden.
Interessierte können ihren Antrag auf Förderung ab dem 15. April 2026 einreichen. Eine Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich.
Die Vergabe der Fördermittel für Unternehmen mit einem großen Wohnungsbestand erfolgt auf Grundlage eines wettbewerblichen Verfahrens. Hier ist eine Antragstellung bis zum 15. Oktober 2026 möglich. Eine Bewilligung erfolgt nach Abschluss des wettbewerblichen Verfahrens.
Die Antragstellung erfolgt über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ab dem 15.04.2026 können unter www.laden-im-mehrparteienhaus.de Anträge für eine Wallbox-Förderung gestellt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), private Vermieter und KMU. Ebenso antragsberechtigt sind Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand.
Pro Stellplatz beträgt der maximale Zuschuss 2.000 Euro, wenn ein Ladepunkt bidirektionales Laden unterstützt. Ohne diese Funktion gibt es bis zu 1.500 Euro mit Wallbox und bis zu 1.300 Euro für die reine Infrastruktur ohne Gerät.
Gefördert werden die Anschaffung und Installation von privaten Wallboxen bis 22 kW inklusive der technischen Ausrüstung. Auch die Kosten für den Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen sind förderfähig.
Anträge können ab dem 15. April 2026 online über das offizielle Portal des Projektträgers gestellt werden. Für die meisten Antragsteller endet die Frist am 10. November 2026, für große Wohnungsunternehmen bereits am 15. Oktober 2026.
Es müssen grundsätzlich mindestens sechs Stellplätze an einem Mehrparteienhaus elektrifiziert werden. Zudem ist eine Vorverkabelung von mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorgeschrieben.
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