Letzte Aktualisierung: 11.10.2025

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Wann lohnt sich eine Speicher-Nachrüstung? Diese Alters-Grenzen sind entscheidend!

„Ich nutze seit vielen Jahren eine PV-Anlage und möchte jetzt einen Stromspeicher ergänzen. Lohnt sich eine Nachrüstung?“ Solche Fragen erreichen uns immer wieder. Unsere Experten haben nun einmal kompakt zusammengefasst, ob und wann sich welcher Stromspeicher als Ergänzung der bestehenden PV-Anlage lohnt.

Mit sinkenden Speicherkosten denken auch viele Besitzer älterer Anlagen über die Nachrüstung eines Stromspeichers nach. Ob sich die spätere Ergänzung lohnt, hängt dabei vom Datum der Inbetriebnahme ab. Denn je älter die Anlage, desto höher die Einspeisevergütung, die einem beim Speicher-Eigenverbrauch entgeht. (Foto: energie-experten.org)

Die Rahmenbedingungen für Photovoltaik verändern sich derzeit in hohem Tempo. Neue Vergütungssätze, das Solarspitzengesetz und Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz verändern die Grundregeln der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer Solaranlage.

Hinzu kommt, dass neben den Modul-Preisen auch Stromspeicher viel billiger geworden sind. Fast alle neuen Photovoltaik-Anlagen werden daher zusammen mit einem Heimspeicher installiert. Denn der Eigenverbrauch ist deutlich rentabler, als den Strom ins Netz zu speisen.

Auch viele Besitzer bestehender PV-Anlagen denken daher über eine Nachrüstung nach.

Was kostet es, eine kWh im Stromspeicher zwischenzuspeichern?

Dabei ist zunächst entscheidend, wie viel heutzutage eigentlich eine gespeicherte kWh wirklich kostet.

Um die aktuellen Kosten pro gespeicherter kWh zu berechnen, bedarf es des Preises des Speichers pro kWh und die Anzahl der Ladezyklen. Bei einem Stromspeicher, der rund 400 € pro kWh Kapazität kostet und einer Zyklenlebensdauer von 6.000 vollen Ladezyklen betragen die Kosten pro gespeicherter kWh 400€ / 6.000 kWh = 0,0666 €/kWh ≈ 7 ct pro kWh reine Kapitalkosten für das Speichern.

Wenn man die Round-Trip-Effizienz - also das Verhältnis der aus dem Speicher gewonnenen Energie zur ursprünglich zugeführten Energie – von ~90 % und eine Restkapazität nach Lebensdauer von ~80 % berücksichtigt, ergeben sich heute effektiv Speicherkosten von 400€ / (6.000 kWh × 0,9 × 0,8) ≈ 0,0926 €/kWh, also rund 9 ct/kWh reale Speicherkosten.

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Ü-20-Anlagen: Stromspeicher lohnt fast immer

Ist die EEG-Vergütung nach 20 Jahren bereits ausgelaufen („Ü 20-Anlagen“), ist die Entscheidung vergleichsweise einfach. Denn dann bekommen Betreiber kleinerer PV-Anlagen für ins Netz eingespeisten Solarstrom nur den Marktpreis („Marktwert Solar“ minus Vermarktungskosten).

Der Marktwert Solar liegt im Bereich von 4 - 8 ct/kWh, schwankt aber monatlich. 2024 lag der Durchschnitt etwa bei 6 - 7 ct/kWh. Abzüglich der Vermarkungskosten bekommen Ü-20-Anlagen in der Direktvermarktung rund 4 - 5 ct/kWh.

Der Ertrag jeder kWh Strom, die man mit Hilfe eines später ergänzten Stromspeichers selbst verbraucht, kann dann anhand folgender Formel einfach berechnet werden:

Netto-Ertrag = vermiedener Netzpreis − Speicherkosten − entgangene Ersatzvermarktung – Erzeugungskosten

Nimmt man laufende Erzeugungskosten bei einer ausgeförderten, vollständig abgeschrieben z.B. 22 Jahre alten 10 kW PV-Anlage von 3 ct/kWh an, so erbringt jede gespeicherte und selbst verbrauchte kWh einen Ertrag mit Speicher von ungefähr 13 ct netto (Netto-Ertrag = 30 − 9 − 5 − 3 = 13 ct/kWh).

Die Nachrüstung eines Stromspeichers in einer ausgeförderten, mehr als 20 Jahre alten Solarstromanlage ist also grundsätzlich wirtschaftlich sinnvoll.

PV-Anlage 15 Jahre oder älter: Neuer Wechselrichter statt Speicher

Ist eine Anlage jünger als 20 Jahre, hängt die Wirtschaftlichkeit eines nachträglich installierten Batteriesystems wesentlich vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Dabei gilt grundsätzlich: Wer eine hohe Einspeisevergütung erhält, die nah am aktuellen Strompreis liegt, der gewinnt nichts mit einem Speicher.

Solaranlagen, die älter als 15 Jahre sind, erhalten noch bis zu 5 Jahre eine Einspeisevergütung von 40 Cents und mehr. Eine Nachrüstung eines Stromspeichers lohnt sich angesichts der Haushaltstrompreise und der Speicherkosten von rund 9 Cents pro kWh daher nicht.

Nimmt man für eine 15 Jahre alte 10 kW-Dach-PV Levelized Cost of Energy (Stromgestehungskosten) – also die Selbstkosten je erzeugter kWh – von mindestens 20 ct/kWh an, so würde man einen deutlichen Verlust erzielen.

30 ct/kWh vermiedenem Haushaltsstrompreis – 9 ct/kWh Speicherkosten – 40 ct/kWh entgangene Einspeisevergütung – 20 ct/kWh LCOE = - 39 ct/kWh

Wenn eine PV-Anlage 15 Jahre oder älter ist, empfehlen Experten anstelle der Nachrüstung eines Stromspeichers den Wechselrichter auszutauschen. Denn während Solarmodule in der Regel über viele Jahrzehnte und auch nach dem Förderzeitraum noch Strom liefern, halten Wechselrichter meist keine 20 Jahre – manche müssen schon nach der Hälfte der Zeit ausgetauscht werden.

Eine Ausnahme gibt es aber: Wurde die PV-Anlage zwischen Juli 2009 und März 2012 in Betrieb genommen, konnten Betreiber optional für selbst verbrauchten Solarstrom eine Vergütung erhalten, die bis zu 25 Cent pro Kilowattstunde beträgt.

Somit wird das Einspeichern vergütet und zugleich muss weniger Strom aus dem Netz bezogen werden. In dieser Konstellation kann sich auch das Nachrüsten eines Stromspeichers bei deutlich älteren Solaranlagen lohnen.

PV-Anlagen ab 2012 könnten sich für einen Stromspeicher lohnen

Ab welchem Anlagenalter sich ein nachträglich installierter Stromspeicher rechnet, hängt also maßgeblich von der damals geltenden Einspeisevergütung ab. Nimmt man überschlägig LCOE von 10 ct/kWh an, so dürfte die Einspeisevergütung also nicht über 11 ct/kWh liegen, bei höheren Selbstkosten müsste die Vergütung noch niedriger liegen.

Ganz grob überschlagen, lohnt es sich für Besitzer von PV-Anlagen, über die zusätzliche Anschaffung eines Stromspeichers nachzudenken, wenn ihre Anlage rund 13 Jahre alt ist. Denn in 2012 wurde die Einspeisevergütung deutlich gekürzt.

Achtung: Wird ein neuer Zählerschrank fällig, kann dies die Wirtschaftlichkeit ruinieren und den Stromspeicher vorläufig unrentabel machen. Nicht in jedem Fall ist aber ein neuer Zählerschrank technisch notwendig!

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AC- oder DC-Speicher nachrüsten?

Werden Speicher und Wechselrichter zusammen installiert, bietet sich ein Hybridgerät an, das sowohl den Gleichstrom (DC) der Module in Wechselstrom (AC) umwandelt als auch das Speichern des Solarstroms im Batteriesystem ermöglicht.

Wird der Wechselrichter nicht ausgetauscht, empfiehlt sich bei alten PV-Anlagen in der Regel die AC-seitige Kopplung der Batterie. Dabei ist der Aufwand für die Installation vergleichsweise gering, da die Solaranlage unverändert weiterläuft.

Neben dem Speicher ist dann ein Batteriewechselrichter erforderlich. Ein Nachteil der AC-Kopplung ist allerdings, dass der Strom zweimal umgewandelt werden muss, da Strom nur als Gleichstrom gespeichert werden kann. Dies geht zulasten des Wirkungsgrades des Stromspeichers.

Wie groß sollte der Stromspeicher sein?

Für die Auslegung eines Speichers sind beim nachträglichen Einbau grundsätzlich dieselben Größen heranzuziehen wie bei einer gleichzeitigen Installation mit einer PV-Anlage.

Die maximal empfohlene Batteriegröße hängt dabei vor allem von der Leistung der PV-Anlage und dem Stromverbrauch ab. Besitzt die PV-Anlage beispielsweise eine Leistung von 10 kWp sollte die nutzbare Speicherkapazität in einem Einfamilienhaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4.000 kWh 6 kWh nicht überschreiten.

Von Bedeutung ist auch das Verbrauchsverhalten des Haushalts: Ist der Spitzenverbrauch tagsüber am höchsten, kann der Stromspeicher auch kleiner ausfallen.

Achtung Solarspitzengesetz: Diese Unklarheiten sollten Sie beachten!

Das im Februar 2025 veröffentlichte Solarspitzengesetz enthält Regelungen, die eine netz- und marktkonformere Einspeisung anregen sollen. Bei der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch: Es gibt noch viele Fragen.

Als problematisch stellt sich heraus, dass Batteriespeicher, die ausschließlich mit PV-Strom geladen werden, als „fiktive Anlagen“ betrachtet werden, was dazu führt, dass für diese – wie für PV-Anlagen – eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent gelten würde.

Besitzen Sie bereits einen Stromspeicher und wollen diesen erweitern, so ist anders als bei PV-Anlagen nicht klar geregelt, wie sich der Speicher-Status durch eine modulare Erweiterung verändert. So steht im Raum, dass Batteriespeicher ihren Bestandsschutz aufgrund einer solchen Erweiterung verlieren.

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