Letzte Aktualisierung: 23.09.2022

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Wechsel zum Grundversorger jetzt günstiger als Sondervertrag!

Vielen Gas- und Stromkunden stehen unbezahlbare Preissteigerungen ins Haus. Eine Option ist es, jetzt zu checken, ob der sonst immer teurere Grundversorger einen besseren Tarif anbietet. So schafft man es zumindest günstiger über den Winter. Wir erklären, warum jetzt der Grundversorger die Rettung sein kann und wie Sie jetzt wechseln.

Diese Grafik vergleicht die aktuellen Durchschnittspreise für Gas und Strom von Grundversorgern

Die Gas- und Strompreise sind exorbitant gestiegen. Die letzte Hoffnung könnte nun gerade der sonst immer teurere Grundversorger darstellen. Auch, wenn dieser selbst die Preise anheben kann, kommen die meisten in der Grundversorgung günstiger durch den Winter! (Grafik-Quelle: Verbraucherzentrale NRW)

Wenn man sich beispielsweise nach einem Umzug um keinen neuen Gas- oder Stromversorger gekümmert hat, aber bereits Gas- oder Strom verbraucht, der rutscht in den sogenannten Grundversorgungstarif. Das war dann immer der teuerste Tarif.

Im Zuge der Energiekrise hat sich das nun komplett geändert. Aufgrund der hohen Spotmarktpreise zählt jetzt der Grundversorger, der sich häufig durch langfristige Lieferverträge absichert, zu den günstigen Anbietern.

Unter einem Grundversorger versteht man einen Lieferanten von Energie an Haushaltskund*innen in der Niederspannung (Strom) bzw. im Niederdruck (Gas). Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskund*innen mit Strom und/oder Gas beliefert.

Da das Preisniveau bei neuen Vertragsabschlüssen für Sondertarife mittlerweile sehr hoch ist, ist immer öfter der Grundversorgungstarif eine Option. Wer wechseln will, sollte daher prüfen, ob sich ein Wechsel zum Grundversorger lohnt.

Warum ist die Grundversorgung günstiger als der normale Vertrag?

Was sich in den vergangenen Monaten geändert hat: Wer einen neuen Vertrag abschließt, zahlt für Sondertarife derzeit meist mehr als für einen Tarif in der Grundversorgung. In der Vergangenheit war es in der Regel umgekehrt.

Dass die Grundversorgung günstiger sein kann als ein Sondervertrag, gab es noch nie, sagt Thomas Engelke, Leiter des Energiebereichs beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV): "Die Zeiten sind dramatisch."

Ursächlich für die jetzt günstigeren Preise ist das unterschiedliche Einkaufsverhalten von vielen Grundversorgern. Da Grundversorger oft langfristige Lieferbeziehungen zu festgelegten Preisen eingehen, haben sie nun deutliche Preisvorteile gegenüber Versorgern, die jetzt ihren Lieferbedarf an Gas und Strom zum großen Teil kurzfristig über die Börse abdecken.

Denn die Börsenpreise sind aufgrund des Angriffskriegs auf die Ukraine und den damit einhergehenden Lieferverzögerungen an Gas und damit wiederum einhergehenden explodierenden Strompreisen ("Merit Order") in den letzten Monaten um viele hundert Prozent gestiegen.

Da Grundversorger ihren Bedarf an Strom und Gas hingegen vielfach über langfristige Termingeschäfte abdecken, profitieren sie jetzt noch von der damals günstigeren Einkaufssituation.

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So viel können Sie bei einem Wechsel in die Grundversorgung sparen

„Der Wechsel von einem teuren Sondertarif in die Grundversorgung kann daher in vielen Fällen sinnvoll sein“, sagt Udo Sieverding, Leiter des Bereichs Energie bei der Verbraucherzentrale NRW.

Denn die Preise für die aktuell verfügbaren Sondertarife, die auf den gängigen Vergleichsportalen zu finden sind, beginnen bei Gas bei circa 39 Cent pro Kilowattstunde. Bei Strom beginnen die Preise ab circa 70 Cent pro Kilowattstunde.

Wie viel man mit dem Grundversorgungstarif sparen kann, hat die Verbraucherzentrale NRW für Strom und Gas ausgewertet: Die Durchschnittspreise liegen für Gas bei 15,04 Cent/kWh und für Strom bei 42,45 Cent/kWh! Bei einem Wechsel zum Grundversorger lassen sich also rund 24 Cent/kWh beim Gas und 27 Cent/kWh beim Strom sparen!

Allerdings bestehen laut Verbraucherzentrale NRW bei den aktuellen Grundversorgungstarifen für Strom und Gas zum Stichtag 1. Oktober 2022 große Preisunterschiede:

  • Pro Kilowattstunde Gas zahlen Neukund:innen aktuell zwischen 6,94 Cent und 32,20 Cent inklusive anteiligen Grundpreis.
  • Bei Strom liegt die Preisspanne zwischen 27,14 bis 79,48 Cent pro Kilowattstunde.

Die großen Preisunterschiede in der Grundversorgung verblüffen die Verbraucherschützer. "Eine so große Preisspanne wirft Fragen auf. Zwar haben Energieversorger unterschiedliche Beschaffungsstrategien, die gewisse Preisdifferenzen erklären können. Aber so enorme Unterschiede sind dennoch verwunderlich", sagt Sieverding.

Ein Beispielhaushalt, der 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, erhält je nach Grundversorger eine Jahresrechnung von mindestens 1.388 bis maximal 6.440 Euro. Die jährlichen Kosten für Strom variieren bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh zwischen 814 bis maximal 2.384 Euro.

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Grundversorgung bringt Sie zumindest günstiger über den Winter

Trotz der attraktiven Kostenvorteile beim Wechsel in die Grundversorgung sollte bedacht werden, dass es in der Grundversorgung keine Preisgarantien gibt: die Preise können mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen erhöht werden. Es ist zu erwarten, dass viele Grundversoger ihren aktuell noch sehr günstigen Grundversorgungstarif in den kommenden Monaten erhöhen werden.

Das ist aber in der aktuellen Situation für viele eher irrelevant. Denn jetzt beginnt die Heizperiode und jetzt werden Kosten verursacht. Wer jetzt spart, der kann einer Preiserhöhung in der Grundversorgung im Frühjahr gelassener entgegensehen, da zum Ende der Heizperiode weniger Kosten auflaufen.

Zudem besteht auch in der Grundversorgung eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Bieten sich günstigere Versorgungsoptionen, so können diese aus einen Grundversorgungstarif heraus schnell und unkompliziert wahrgenommen werden.

So klappt der Wechsel in die Grundversorgung

Wer in die Grundversorgung wechseln will, muss seinen bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen und mit seinem örtlichen Grundversorger einen Vertrag abschließen. Gerade zum 01. Oktober haben viele Versorger die Preise drastisch erhöht. Jetzt sollte man sein Sonderkündigungsrecht nutzen und prüfen, ob sich ein Wechsel zum eigenen Grundversorger lohnt.

Grundversorger ist immer das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Strom- bzw. Gaskunden beliefert. Häufig ist das ein Stadtwerk oder ein großer Energieanbieter. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen alle drei Jahre festlegen, welches Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskund*innen beliefert und damit der Grundversorger ist.

Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen in Ihrer Region der Grundversorger ist, können Sie sich daher an den örtlichen Netzbetreiber wenden. Der Netzbetreiber wird auf Ihrer Energierechnung angegeben, manchmal allerdings nur als Code. Wer hinter dem Code steckt, können Sie hier ermitteln.

Achtung: Der Wechsel in den Grundversorgungstarif außerhalb des eigenen Grundversorgungsgebiets ist jedoch nicht möglich.

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Vorsicht vor teurer Ersatzversorgung!

Bei der Verbraucherzentrale häufen sich allerdings Beschwerden, nach denen Energieanbieter die sofortige Belieferung in der Grundversorgung ablehnen und zunächst für drei Monate in der Ersatzversorgung zu höheren Preisen beliefern wollen.

"Verbraucher:innen müssen dann hartnäckig bleiben. Denn die Ersatzversorgung ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig, zum Beispiel wenn der ursprüngliche Energieversorger unerwartet ausfällt, was bei einer Insolvenz passieren kann, oder ein Anbieterwechsel unbemerkt scheitert“, sagt Sieverding. "Zudem sind die Preise der Grundversorgungstarife manchmal schwer zu finden, obwohl es eine Veröffentlichungspflicht für diese Tarife im Internet gibt."

Es gilt: Verbraucher:innen können nach Kündigung ihres bisherigen Strom- oder Gastarifs in die Grundversorgung wechseln. Eine Unterscheidung mit verschiedenen Preisen für Neu- und Bestandskund:innen ist nicht mehr zulässig. Lediglich für bereits bestehende Grundversorgungsverträge dürfen noch höhere Preise für Neukund:innen genommen werden – allerdings nur bis zum 01.11.2022.

Nur in bestimmten Fällen dürfen Grundversorger Verbraucher:innen für die Dauer von drei Monaten in der Ersatzversorgung zu höheren Preisen als in der Grundversorgung beliefern. Energieanbieter dürfen Strom- und Gaskund:innen zum Beispiel dann über die Ersatzversorgung beliefern, wenn der ursprüngliche Energieversorger unerwartet ausfällt, was z.B. bei einer Insolvenz passieren kann, oder ein Anbieterwechsel unbemerkt scheitert.

Allgemein ist man immer dann in der Ersatzversorgung, wenn der Energiebezug erfolgt, "ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann" (Vgl. EnWG §38 Abs.1 Satz 1).

Verbraucher:innen dürfen hingegen nicht über die Ersatzversorgung beliefert werden, wenn sie umziehen und dort über den Grundversorger beliefert werden. Auch im Falle einer fristgerechten Kündigung durch den Energieanbieter oder den Verbraucher:innen selbst werden sie über die Grundversorgung beliefert. Ein "Umweg" über die ggf. teurere Ersatzversorgung ist dabei nicht zulässig.

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