Welche Heizungen sind ab 2024 ERLAUBT? Diese 14 Optionen haben Sie!
Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Es gibt aber keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Sie können weiter genutzt werden. Und auch kaputte Heizungen können ab 2024 natürlich repariert werden.
Bei Havarien, wenn die Heizung kaputt und nicht mehr zu reparieren ist, gilt: Es gibt großzügige Übergangsfristen, um eine neue Heizung ab 2024 mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie einzubauen. Zudem sind vielfältige Ausnahmen vorgesehen, damit beispielsweise ältere Hausbesitzer oder solche mit wenig Geld nicht überfordert werden.
Forscher ermitteln 13 Erfüllungsoptionen – 11 mit Gas oder Öl
Dennoch überschlägt sich die Kritik am neuen "Heizungsgesetz". Dabei wird vor Allem moniert, dass keine Technologieoffenheit bestehe und sich alles auf den Einbau einer Wärmepumpe verenge.
Wie die gemeinsame Studie "Heizen mit 65 % erneuerbaren Energien - Begleitende Analysen zur Ausgestaltung der Regelung aus dem Koalitionsvertrag 2021" des ifeu (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg), des ITG Dresden, des Öko-Instituts und der Stiftung Umweltenergierecht jetzt zeigt, ist diese Kritik jedoch wenig angebracht.
Neben der Wärmepumpe haben die Forschungsinstitute gleich 13 weitere Optionen ermittelt, um ab 2024 eine gesetzeskonforme Heizung einbauen zu können. 11 davon sogar mit weiterem Einsatz von Heizöl oder Erdgas!
Dennoch konstatieren die Wissenschaftler, dass die Technologieoffenheit durch die Anforderung von 65 %-EE-Anteil gegenüber dem bisherigen Heizungsmarkt eingeschränkt wird, was jedoch im Sinne des Klimaschutzes unvermeidlich ist.
Heizungstechnologie | Anforderung an Energieträger |
---|---|
Gas-BW | 65 % Biomethan oder grünes PtG |
Gas-BW und solare Trinkwassererwärmung (SOT) | Ca. 55 % Biomethan oder grünes PtG |
Gas-BW plus solare Trinkwassererwärmung (PV) | Ca. 55 % Biomethan oder grünes PtG |
Gas-BW und solare Heizungsunterstützung | Ca. 45 bis 50 % Biomethan oder grünes PtG |
Öl-BW | 65 % Bioöl oder grünes PtL |
Öl-BW und solare Trinkwassererwärmung | Ca. 55 % Bioöl oder grünes PtL |
Öl-BW und solare Heizungsunterstützung | Ca. 45 bis 50 % Bioöl oder grünes PtL |
Hybridheizung elektr. WP/Gas-BW | Erfüllt, wenn man Umweltanteil und EE-Anteil im Strom als EE anrechnet |
Hybridheizung elektr. Brauchwasser-WP/Gas-BW | Je nach Anteil rd. 40-55 % Biomethan oder grünes PtG |
Hybridheizung Gas-BW plus wasserführender Pelletofen | |
Hybridheizung Öl-BW plus wasserführender Pelletofen | |
Fester Biomassekessel (Holzhackschnitzel, Pellets, Scheitholz) | |
Elektr. Wärmepumpe | Erfüllt |
Wärmenetze | Je nach Energieträger der Wärme |
Die Forscher haben aber auch untersucht, welche neue Heizung ab 2024 die wirtschaftlichste ist. Die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit erfolgten für verschiedene Gebäudetypen:
- Für Wohngebäude wurden ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus betrachtet, wobei jeweils unterschiedliche Wärmeschutzniveaus (unsaniert – etwa 1958 bis 1968, Bestand – etwa 20 bis 25 Jahre alt, saniert) zugrunde gelegt wurden.
- Bei den Nichtwohngebäuden wurden eine Schule, ein Verwaltungsgebäude und ein Kindergarten untersucht.
Als Erfüllungsoptionen wurden u.a. betrachtet:
- Luft-Wasser-Wärmepumpe,
- Pelletheizung (bei zentraler Trinkwassererwärmung mit Solarthermie),
- Stromdirektheizung,
- der Anschluss an ein Wärmenetz,
- Wärmepumpenhybridheizung und
- Gas-Brennwertkessel mit 65 % Biomethan.
Der Betrieb eines Gaskessels mit 65% Wasserstoff als neue Heizung ab 2024 wurde nicht untersucht. Dies war zwar von Anfang als Erfüllungsoption vorgesehen, die Relevanz wurde aber mangels aktueller Verfügbarkeit für den Gebäudesektor als für die Wirtschaftlichkeitsberechnungen nicht relevant erachtet.
Experten erwarten Kostendegression bei Wärmepumpen
Für die genannten Erfüllungsoptionen wurden zum einen die
- Investitionskosten (diese umfassen auch eventuell erforderliche Austausche von Heizflächen) als auch die
- Betriebskosten ermittelt und daraus die Jahresgesamtkosten abgeleitet.
Dabei wird auch die Auswirkung einer finanziellen Förderung nach aktuellen Fördersätzen im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude dargestellt.
Als Sensitivität wurde die Auswirkung einer von vielen Experten erwarteten Kostendegression in Höhe von 30% bei den Investitionskosten von Wärmepumpen betrachtet. Die Jahresgesamtkosten der einzelnen Erfüllungsoptionen wurden dann mit den Jahresgesamtkosten eines neuen Gaskessels mit 100% Erdgas verglichen.
Wärmepumpen in vielen Fällen günstiger als Gasheizungen
Die Berechnungen zeigen, dass die Wärmepumpe im Bereich der Wohngebäude mit Blick auf die Jahresgesamtkosten schon heute auch ohne Berücksichtigung einer finanziellen Förderung konkurrenzfähig mit dem Betrieb eines Gas-Brennwertkessels (mit 100% Erdgas) ist.
Zwar sind die Investitionskosten gerade beim unsanierten Einfamilien- und Mehrfamilienhaus fast um den Faktor 4 höher als die eines Gas-Brennwertkessels. Diese Mehrkosten werden aber durch deutlich geringere Betriebskosten ausgeglichen, so die Wissenschaftler.
Die Jahresgesamtkosten liegen damit im Ergebnis sogar in vielen Fällen leicht unter den Jahresgesamtkosten einer Gasheizung. Durch finanzielle Förderung oder auch eine Kostendegression bei Wärmepumpen verbessert sich die Wirtschaftlichkeit nochmal deutlich.