Wieso steigen die Abschläge trotz Strom- & Gaspreisbremse?
Wie viele andere Strom- und Gasverbraucher haben Sie vermutlich mit gemischten Gefühlen der Jahresabrechnung ihrer Energiekosten entgegengesehen. Viele waren über eine Gutschrift erleichtert, haben sich aber kurz darauf sicher gefragt, warum die neu berechneten Monatsabschläge trotz gesunkener Börsenpreise und natürlich der Preisbremse für Strom- und Gas steigen. Wer steigt da noch durch?
Verbraucher profitieren später von sinkenden Börsenpreisen
Bereits seit ein paar Wochen berichten die Medien immer öfter über die sinkenden Strom- und Gaspreise an der Börse. Viele Energieversorger – insbesondere Grundversorger – kaufen die Energie zur Versorgung der Haushalte aber über einen Zeitraum von häufig bis zu zwei Jahren ein, um Schwankungen an den Märkten auszugleichen.
So werden z. B. am Terminmarkt in Leipzig, der Energiebörse European Energy Exchange (EEX), eher langfristige Stromverträge gehandelt, während sie Versorger am Spotmarkt wie z. B. der Pariser European Power Exchange (EPEX SPOT) kurzfristige Lieferungen vereinbart. Je nach dem wie langfristig ein Energieversorger seinen Einkauf gestaltet, wirken sich sinkende als auch steigende Börsenpreise auf die Endkunden aus.
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Nachdem die Beschaffungspreise an den Energiemärkten seit über eineinhalb Jahren nur gestiegen sind, mussten auch die Preise für die Haushalte steigen. Als Erste haben das dann Billiganbieter gespürt, die kurzfristig unwirtschaftlich teure Energie einkaufen mussten und Tausenden von Kundinnen und Kunden vor einem Jahr gekündigt haben. Grundversorger konnten hingegen ihre Preise über die Heizperiode bis Ende März niedrig halten.
Während die Billiganbieter in den Vergleichsportalen nun wieder mit günstigen Tarifen werben, muss man bei den Grundversorgern noch ein wenig warten. Viele haben aber bereits zum April 2023 Preissenkungen bekanntgegeben.
Abschläge steigen trotz Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme
Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme soll vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Der Strompreis für private Verbraucher wird für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Der Gaspreis bei 12 Cent brutto pro Kilowattstunde.
Aber wieso wurden jetzt in vielen Fällen die Abschläge erhöht, wenn doch feststeht, dass jetzt die Preisbremsen ab März gelten?
Die Gründe sind letztlich eine Formalität: Jedes Jahr im Januar ermitteln die Energieversorger auf Basis der von den Kundinnen und Kunden selbst abgelesenen Zählerstände den Wasser-, Gas- und Stromverbrauch und stellen die daraus resultierenden Kosten den gezahlten Abschlägen gegenüber. Nachzahlungen werden in Rechnung gestellt, Guthaben ausgezahlt. Aus dem zu erwartenden Jahresverbrauch und den aktuellen Preisen ergeben sich die in den kommenden elf Monaten zu zahlenden Abschläge.
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Ab März reduzieren sich die Abschläge - und werden auch rückwirkend erstattet
Künftige Preisänderungen werden dabei nicht berücksichtigt, da sie in der Regel nicht für ein Jahr vorhersehbar sind. Die Strom- und die Gaspreisbremse wirken auch wie eine Preisänderung und sind sogar vorhersehbar. Aber weil sie per Gesetz am 1. März eingeführt werden, werden sie im Januar nicht bei der Abschlagsberechnung berücksichtigen. Im Februar zahlen viele Gas- und Stromverbraucher also den hohen Abschlag aus der Jahresabrechnung.
Bereits ab März reduzieren sich die Abschläge wieder, da jeder Verbraucher und Verbraucherin nur für 80 Prozent des Jahresverbrauchs 12 Cent für Gas und 40 Cent für Strom pro Kilowattstunde zahlen muss. Für die restlichen 20 Prozent gelten die aktuellen Preise des Energieversorgers. Damit sinken anteilig die Jahresenergiekosten und mit ihnen die fälligen Abschläge. Und da die Preisbremsen rückwirkend zum Januar greifen, werden im März die im Februar zu viel gezahlten Abschläge erstattet.