Letzte Aktualisierung: 29.11.2022

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Wohngeld Plus: Heizkostenkomponente und Klimakomponente beschlossen

Der Bundesrat hat am Freitag einer umfassenden Reform des Wohngeldes zugestimmt. Dadurch kommt die Sozialleistung ab Januar 2023 deutlich mehr Menschen zugute: Insgesamt profitieren jetzt etwa zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen. Mit einer neuen dauerhaften Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente im Wohngeld wird zudem dafür gesorgt, dass die Menschen auch von steigenden Heizkosten entlastet werden und Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen abzufedern.

Um Bürger*innen mit kleineren Einkommen zu entlasten, wurde jetzt das Wohngeld erhöht. Eine neue Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente sollen den gestiegenen Energiepreisen und energetischen Sanierungskosten Rechnung tragen. (Foto: energie-experten.org)

Im Schnitt doppelt so viel Wohngeld wie bisher

Zum 1. Januar 2023 greift die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands. Die Reform sieht vor, das Wohngeld ab 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat zu erhöhen. Das ist doppelt so viel wie bisher. Es steigt von jetzt im Schnitt 180 Euro pro Monat auf 370 Euro pro Monat.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

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Heizkostenkomponente: 1,20 Euro pro m2 dauerhafter Heizkosten-Zuschuss

Im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird dann auch eine neue "Heizkostenkomponente" eingeführt. Die Heizkostenkomponente wird ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld werden.

Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je m2 mehr Wohngeld. Als Pauschale angelegt, setzt die Komponente zudem auch Anreize zur Sparsamkeit.

Die dauerhafte Heizkostenkomponente wird 1-Personen-Haushalte mit monatlich 110,40 Euro und 5-Personen-Haushalte mit monatlich 225,40 Euro entlasten, so die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Klimakomponente: 0,40 Euro je m2 für klimagerechtes Wohnen

Außerdem wurde eine Klimakomponente eingeführt, um steigende energetische Sanierungskosten in den Mieten abzudecken. So sollen strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden können.

Bei der Klimakomponente handelt es sich auch um einen pauschalen Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je m2. Dieser soll auch Wohngeldberechtigten klimagerechtes Wohnen ermöglichen.

Mit der Klimakomponente werden höhere Mieten sowohl beim sanierten Bestand als auch beim energieeffizienten Neubau abgefedert, für 1-Personen-Haushalte um monatlich 19,20 Euro und 5-Personen-Haushalte um monatlich 39,20 Euro.

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Zweiter Heizkostenzuschuss: Rund 551 Millionen Euro einmalige Zuschüsse

Wohngeldempfänger werden zudem mit einem zweiten Heizkostenzuschuss von den starken Energiepreissteigerungen entlastet. Dazu hat der Bundesrat jetzt das Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes abschließend gebilligt, das am 16. November in Kraft getreten ist. Insgesamt werden rund 551 Millionen Euro in 2022 und 2023 im Rahmen des zweiten Heizkostenzuschusses ausbezahlt.

Der zweite Heizkostenzuschuss entlastet nun insgesamt rund zwei Millionen Menschen, davon rund 660.000 Haushalte mit Wohngeld, in denen rund 1,5 Millionen Personen leben. Den zweiten Heizkostenzuschuss bekommen außerdem gut 553.000 Studierende und Azubis mit BAföG, Personen in Aufstiegsfortbildung und Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld.

Für Wohngeldhaushalte beträgt der einmalige Zuschuss – nach Personenzahl gestaffelt bei einem Ein-Personen-Haushalt 415 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt 540 Euro, sowie 100 Euro für jede weitere Person. Zuschussberechtigte Azubis, Schülerinnen und Schüler und Studierende erhalten jeweils einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro.

Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, sondern wird pauschal gewährt und auf das eigene Konto überwiesen. Er wird von Amts wegen ausgezahlt. Entscheidend für den Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss ist, dass die Anspruchsberechtigten bereits für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 ihre Förderung – zum Beispiel BAföG oder Wohngeld – beziehen.

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