Letzte Aktualisierung: 05.09.2022

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Zufallsgewinne sollen Strompreisbremse finanzieren - Kann das funktionieren?

Die Ampel hat ihr drittes Entlastungspaket bekanntgegeben. Die hohen Gewinne am Strommarkt sollen nun durch Erlös- bzw. Preisobergrenzen gedeckelt werden. Mit den abgeschöpften "Zufallsgewinnen" soll eine Strompreisbremse für Haushalte und kleine Unternehmen finanziert werden. Viele Fragen zur Umsetzung sind offen. Vor Allem wird bezweifelt, dass die Strompreisbremse schnell genug kommt, um Verbraucher noch dieses Jahr zu entlasten.

Die hohen Gewinne am Strommarkt sollen nun durch Erlös- bzw. Preisobergrenzen für besonders profitable Stromerzeuger gedeckelt werden. Hierzu zählen insbesondere auch Erneuerbare Energien wie Windkraft und Solaranlagen. Die abgeschöpften Zufallsgewinne sollen dann zur Finanzierung einer Strompreisbremse für Haushalte und kleine Unternehmen eingesetzt werden. (Foto: energie-experten.org)

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich angesichts der hohen Energiepreise auf ein drittes, 65 Milliarden schweres Entlastungspaket geeinigt. Auf einer Pressekonferenz am Sonntag um 11 Uhr berichteten Olaf Scholz, Omid Nouripour, Christian Lindner und Sakia Esken über die Ergebnisse ihres 22-stündigen Verhandlungsmarathons.

Das dritte, "wuchtige" Entlastungspaket sieht u.a. folgende Maßnahmen vor, um „einen Winter der Solidarität“ auch von politischer Seite finanziell zu unterstützen:

  • Rentnerinnen und Rentner sollen einmalig 300 Euro und Studierende 200 Euro Energiepreispauschale bekommen.
  • Wohngeldberechtigte bekommen einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss von 415 Euro.
  • Rund 1,5 Milliarden Euro sollen für ein neues bundesweites Nahverkehrsticket bereitgestellt werden.
  • Es sollen "Zufallsgewinne" am Strommarkt abgeschöpft werden und damit eine Erlösobergrenze ("Strompreisbremse") finanziert werden.
  • Ab 2023 soll das Kindergeld um 18 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind angehoben werden.
  • Es soll ein Bürgergeld eingeführt werden, mit dem die Regelsätze für Bedürftige auf rund 500 Euro angehoben werden.
  • Arbeitgeber bekommen die Möglichkeit, bis zu 3000 Euro an ihre Beschäftigten steuer- und abgabefrei auszuzahlen.
  • Die geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben.
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"Umgekehrte EEG-Umlage" soll Zufallsgewinne verteilen

Die Finanzierung der Strompreisbremse will die Bundesregierung zum großen Teil durch die Abschöpfung der Übergewinne am Strommarkt stemmen. Dazu sollen die jetzt sogenannten Zufallsgewinne von Betreibern von Windkraft- und Solaranlagen, Atom- und Kohlekraftwerken abgeschöpft werden.

Konkret soll ein Höchstwert für die Erlöse am Spotmarkt festgelegt werden. Der Differenzbetrag zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetzbetreiber abgeführt. Dabei sollen die Bedingungen und Voraussetzungen auf Terminmärkten angemessen berücksichtigt werden, damit diese Märkte auch weiterhin funktionieren.

Die geplante Strompreisbremse soll dann für einen gewissen Basisverbrauch an Strom gelten. Wird mehr verbraucht, müssen Stromkunden dann den vertraglich vereinbarten Preis bezahlen.

Zur administrativen Abwicklung wird dann auf etablierte Zahlungswege aus der EEG-Förderung zurückgegriffen werden. Die Ampel-Koalition spricht bei diesem Mechanismus daher auch von einer "umgekehrten EEG-Umlage". Denn erhielten bis vor Kurzem noch die Stromversorger einen Zuschuss pro kWh, um damit die Einspeisevergütung für Erneuerbare Energieanlagen zu zahlen, soll nun der Energieversorger den Stromkunden einen Ausgleich zahlen.

Zudem sollen die ab dem 1. Januar 2023 wegen der aufgrund der hohen Gaspreise angestiegenen Redispatch-Kosten steigenden Übertragungsnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst werden. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte. So werden z. B. kleinere Bäckereien entlastet.

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"Die Strompreisbremse wird erst in vielen Monaten, wenn überhaupt, umgesetzt"

Wie hoch letztlich die "Übergewinne" besteuert werden und was dann beim Endkunden ankommt ist bislang ebenso unklar wie überhaupt ordnungspolitisch in den Strommarkt eingegriffen werden soll. Denn das Marktdesign für den europäischen Strommarkt galt bislang als sehr effizient und ziele eben darauf ab, die Investitionen in erneuerbare Energien anzutreiben. Experten halten die Strompreisbremse zudem für problematisch, da jetzt Anreize zum Stromsparen fehlten.

Zudem ist fraglich, wann die Strompreisbremse greift. Denn Experten bezweifeln, dass es schnelle EU-weite Regelungen zur Begrenzung der Zufallsgewinne geben kann: "Die Strompreisbremse wird erst in vielen Monaten, wenn überhaupt, umgesetzt werden können. Wenn diese Reform mit der üblichen Geschwindigkeit von statten geht, dann werden wir das Instrument erst in vielen Jahren haben", so Marcel Fratzscher, Leiter des DIW Berlin, auf Twitter.

Ob es eine europäische Lösung geben könnte, beratschlagt der EU-Energieministerrat bereits am 9. September. Momentan sind zwei unterschiedliche Modelle in der Diskussion: eines demzufolge ein fixer Gewinn für alle Unternehmen festgelegt wird (200 Euro per MWh) und eines, das wichtige Anreize für Erneuerbare beibehält, in dem es Gewinne unterschiedlich stark abschöpft.

"Sollten die in Europa derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah verabredet und umgesetzt werden können, wird die Bundesregierung diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen", heißt es in dem Beschlusspapier "Deutschland steht zusammen - Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen" vom 3. September 2022.

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