Letzte Aktualisierung: 16.10.2020
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Den Stromverbrauch können Sie Ihrer letzten Jahresrechnung Ihres bisherigen Stromanbieters entnehmen. Sollten Sie Ihren persönlichen Stromverbrauch nicht kennen, können Sie auch einen Richtwert angeben. Singles verbrauchen in etwa 2.000 kWh pro Jahr, Paare rund 3.500 kWh pro Jahr, Familien etwa 5.000 kWh pro Jahr und Familien in einem Einfamilienhaus ca. 8.000 kWh pro Jahr. Der Stromtarifrechner nutzt diese Angaben, um einen hinsichtlich der Grundgebühr und den variablen Kosten pro kWh optimalen Stromtarif zu ermitteln.
Die Vertragslaufzeit hat in aller Regel einen Einfluss auf den Stromtarif: Je länger die Vertragslaufzeit, desto günstiger kann ein Stromtarif ausfallen, da der Stromanbieter z. B. die Einrichtungskosten oder Werbungskosten auf einen längeren Zeitraum verteilen kann. Auf der anderen Seite bedeutet eine längere Vertragslaufzeit, dass Sie weniger flexibel auf Strompreiserhöhungen reagieren können. Im Stromtarifrechner werden daher nur Tarife mit der maximalen gewünschten Vertragslaufzeit angezeigt. Verbraucherverbände raten diesbezüglich zu einer maximalen Vertragslaufzeit von einem Jahr.
Alle Stromanbieter fordern Abschlagszahlungen. Dabei gilt jedoch: Je mehr Sie voraus bezahlen, desto günstiger ist der Tarif. Dies liegt daran, dass der Stromanbieter ein geringeres Risiko tragen muss, dass ein Stromkunde nicht mehr seine Rechnung zahlen kann. Die so eingesparten Kosten werden deshalb dem Stromtarif angerechnet und vergünstigen diesen. Trotzdem sollte berücksichtigt werden, dass im Falle einer Insolvenz des Stromanbieters die Vorauszahlung in der Regel verloren ist. Und dies ist in der Vergangenheit schon mehrfach vorgekommen.
Im Stromtarifrechner können auch nur Ökostrom-Tarife angezeigt werden. Bei diesen Tarifen wird der Strom aus erneuerbaren Energiequellen bzw. Kraft-Wärme-Kopplung produziert. Es kann aber auch sein, dass der Stromlieferant sich verpflichtet, für den CO2-Ausstoß seines Stroms entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Diese Tarife gelten in der Regel nicht als echter Ökostrom. Unterscheiden können Sie die Tarife an Gütesiegeln. Welches Gütesiegel für echten Ökostrom bürgt, haben wir für Sie in unserem Kapitel "Echter Ökostrom" zusammengefasst.
Viele Stromanbieter vergeben im ersten Jahr einen einmaligen Bonus, um Sie als Kunden zu werben. Wird dieses Feld im Stromtarifrechner nicht abgewählt wird, wird der Neukundenbonus von den Kosten des ersten Jahres abgezogen, da es sich um einen geldwerten Vorteil handelt. Wählen Sie dieses Feld ab, werden einmalige Boni nicht berücksichtigt. Grundsätzlich werden einmalige Boni erst nach Ablauf eines Jahres ausgezahlt. Vielfach kam es zum Rechtsstreit, wenn genau zum Ablauf des ersten Jahres gekündigt wurde, da der Neukundenbonus dann nicht ausbezahlt wurde.
Bei Pakettarifen kaufen Sie eine feste Energiemenge. Sollte Ihr Verbrauch während der Vertragslaufzeit geringer sein, verfallen nicht genutzte Mengen. Mehrverbrauch wird in Rechnung gestellt. Und dies in der Regel zu einem höheren Preis als ortsüblich. Bei Tarifen mit Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag werden beim Über- bzw. Unterschreiten bestimmter Verbrauchsgrenzen Preisaufschläge fällig. Sie sollten einen solchen Tarif daher nur wählen, wenn Sie Ihren Stromverbrauch gut einschätzen können und dieser relativ stabil ist.
Manche Stromanbieter verlangen zum Vertragsabschluss eine Kaution. Diese wird erst mit Vertragsbeendigung zurückerstattet. Die Kaution ersetzt häufig die Bonitätsprüfung. Im Gegensatz zum Mietvertrag wird die Kaution jedoch nicht verzinst. Daher wird die Kaution auch Sonderabschlag genannt. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters ist die Kaution in der Regel verloren. Daher sollten Sie ähnlich der Abschlagzahlung genau überlegen, ob sich die Hinterlegung einer Kaution für Sie wirklich auszahlt.
Wenn Sie diese Option im Stromtarifrechner wählen, garantiert Ihnen der Stromanbieter zumindest alle Preisbestandteile mit Ausnahme von Steuern und Abgaben. Damit können Sie sich gegen steigende Preise absichern. Die Preisgarantie umschließt alle Preisbestandteile, die Preisfixierung umschließt alle Preisbestanteile mit Ausnahme jeglicher Steuern und Abgaben.