Letzte Aktualisierung: 13.08.2020

Bau-, Sicherheitsvorschriften und Montage Französischer Balkone

Was ist ein französischer Balkon? Welche Bauvorschriften müssen beachtet werden? Welche Absturzsicherungen gibt es? Was ist bei der Montage zu beachten?

Nicht nur in Frankreich sieht man in den Städten häufig sogenannte französische Balkone. Auch in Berlin und Hamburg zum Beispiel gibt es zahlreiche Jugendstilhäuser, deren Fassaden solche “Geländer“ zieren. Aber auch im modernen Einfamilienhaus-Neubau setzen sich die bodentiefen Fenster mit dem direkt davor montierten Gitter immer öfter durch. Die großen Fenster bringen viel Licht ins Haus und sind preiswerter als Balkone. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was es mit den französischen Balkonen ohne Nutzfläche auf sich hat und was man beachten muss, wenn man sie gemäß deutschem Baurecht installieren möchte.

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Der französische Balkon als modernes Fenstergeländer

Als architektonisches Stilelement hat der französische Balkon – das verrät schon der Name – seinen Ursprung in Frankreich. Schon recht früh baute man dort in den Herrschaftshäusern, die der französische Adel bewohnte, bodentiefe Fenster- und Türöffnungen, die auch Erscheinungsbalkone genannt wurden – denn dort „erschienen“ die Herrschaften, um sich dem Volk zu zeigen, das ihnen huldigen sollte.

Von den französischen Balkonen herunter sprachen sie zum Volk, winkten oder befriedigten lediglich ihre Neugier, indem sie die Leute auf der Straße und das bunte Treiben auf den Plätzen beobachteten. Gleichwohl der Erscheinungsbalkon auch in anderen Ländern architekturhistorische Wurzeln hat, hat sich im Sprachgebrauch für alle ähnlichen Bauteile dennoch die Bezeichnung französischer Balkon durchgesetzt.

Ein französischer Balkon ist per Definitionem kein Balkon, sondern ein Geländer, das an der Außenseite eines Fensters, meist ein bodentiefes Fenster, oder einer Türöffnung angebracht wird. Im Unterschied zu einem klassischen Balkon, den man betreten kann und dessen Fläche nutzbar ist, bietet ein sogenannter französischer Balkon typischerweise keine Nutzfläche. Allerdings gibt es, insbesondere bei Altbauten, französische Balkons, die einen kleinen Austritt gewähren, weil sie einen entsprechenden Vorsprung ausweisen. Grundsätzlich gesehen ragt ein französischer Balkon jedoch, anders als der übliche, nur minimal über die Fassade hinaus, er lockert jedoch deren Optik deutlich auf.

Das französischer Balkon genannte Fenstergeländer ist dem heutigen Zweck nach eine Absturzsicherung. In Kombination mit einem bodentiefen Fenster beziehungsweise einer Glastür bietet ein französischer Balkon einem Raum die lichte, weite Optik, die ein herkömmlicher Balkon auch böte – ohne dessen Funktionalität. Fenster oder Tür lassen sich bei einem französischen Balkon komplett öffnen – und dank dessen auch komfortabel reinigen. Das Geländer eines französischen Balkons ist traditionell aus Metall, häufig sogar ein aufwendig geschmiedetes kunsthandwerkliches Schmuckelement der Fassade.

Regelungen und Bauvorschriften der Bundesländer

Aus dem Sinn und Zweck eines französischen Balkons, der Absturzsicherung, resultieren diverse bauliche Vorschriften, die bei seiner Errichtung beachtet werden müssen. Die Bauvorschriften für ein französisches Balkongeländer regelt in Deutschland das Baurecht der einzelnen Bundesländer, also die Landesbauordnung. Dort wird das Geländer auch als Umwehrung definiert, die als bauliche Vorrichtung den Absturz von Personen auf tiefer liegende Flächen verhindern soll. Umwehrung ist in diesem Sinn ein Oberbegriff, unter dem sowohl Geländer als auch Brüstungen gefasst werden. Die Brüstung ist ein massives Bauteil, zum Beispiel eine Mauer zwischen Fußboden und Unterkante eines Fensters, während das Geländer ein filigranes Bauteil aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Stahl, Glas oder Materialkombis ist.

Definition und Bedeutung der Absturzhöhe für französische Balkone

Als Absturzhöhe laut Baurecht wird die Höhendifferenz bezeichnet, die zwischen der Lauf- und Standfläche und der nächst tiefer liegenden, ausreichend tragfähigen und entsprechend breiten Fläche liegt. (Quelle: Merkblatt Sicherung gegen Absturz, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig und Berlin, Nov. 2004) Die Umwehrungs- / Geländer- / Brüstungshöhe gibt die Höhe von Umwehrung / Brüstung / Geländer an, über der Oberkante des fertigen Fußbodens eines Geschosses, wobei man vom höchsten, begehbaren Punkt misst.

Je nach Bundesland wird die Erforderlichkeit einer Umwehrung entsprechend der Absturzhöhe hierzulande unterschiedlich gehandelt: Sie ist demnach erforderlich, wenn begehbare Flächen an Flächen grenzen, die mindestens einen halben bis ganzen Meter tiefer liegen, das heißt die Erforderlichkeit wird mit der Absturzhöhe begründet. Es ist zudem in Deutschland geregelt, dass französische Balkone nicht errichtet werden dürfen, wenn das Gebäude höher als zwölf Meter über Gelände ist.

Für französische Balkone in Bauten, zu denen Kleinkinder unter sechs Jahren regelmäßig Zugang haben, zum Beispiel Kindertagesstätten, müssen so ausgelegt werden, dass es den Kindern nicht erleichtert wird, über die Geländer zu klettern. Für solche Einrichtungen gelten unabhängig von den Landesbauordnungen weitere höhere Anforderungen. Zur Höhe der Absturzsicherung / Umwehrung geben auch die Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Arbeitsstättenregeln Auskunft.

Vorschriften zur Umwehrungshöhe nach der Absturzhöhe

Von für die Sicherheit von besonderer Bedeutung ist die Höhe des Geländers. Pi mal Daumen gilt hier die Regel, dass es in etwa hüfthoch sein sollte, wobei selbstredend die Hüfthöhe eines Erwachsenen als Maß gemeint ist. Damit auch ein groß gewachsener Erwachsener sich daran abstützen kann, sollte das Geländer des französischen Balkons um die 1,10 Meter hoch sein. 0,80 Meter gelten als Mindesthöhe für solche Geländergitter im Einfamilienhausbau.

Für die meisten deutschen Bundesländer gilt in Sachen Umwehrungshöhe für Fensterbrüstungen von Flächen folgende Regelungen:

  • Absturzhöhe ≤ zwölf Meter » Umwehrungshöhe = 0,80 Meter
  • Absturzhöhe > zwölf Meter » Umwehrungshöhe = 0,90 Meter

Andere erforderliche Umwehrungen sollten mindestens folgende Höhen haben:

  • Absturzhöhe ein bis zwölf Meter » Umwehrungshöhe = 0,90 Meter
  • Absturzhöhe > zwölf Meter » Umwehrungshöhe = 1,10 Meter

Wer also die eingangs als Faustregel genannten 1,10 Meter Geländerhöhe beim französischen Balkon einhält, ist auf der baurechtlich sicheren Seite.

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Kindersicherung: Mindestmaße der Gitterabstände

Die Abstände der Fenstergitter sollten maximal zwölf Zentimeter Abstand haben, damit kein Kinderkopf hindurchpasst. Der lichte Abstand senkrecht angeordneter Stäbe darf bis 0,60 Meter Umwehrungshöhe in waagerechter Richtung nicht mehr als 0,12 Zentimeter betragen. Natürlich sollten die Gitterstäbe besser senkrecht als waagerecht verlaufen, damit Kinder nicht an ihnen hochklettern.

Experten-Tipp: Der Anforderung, es Kleinkindern schwer zu machen, das Geländer eines französischen Balkons zu überklettern, kann man mit baulichen Maßnahmen ergreifen. Sind sogenannte Steighilfen wie Geländerhorizontalstäbe im Spiel, muss die Umwehrungshöhe ab der Höhe dieser Bauteile /Bauteilbestandteile gemessen werden. Dabei gelten solche Bauteile oder Bauteilbestandteile bis zu einer Höhe von 0,60 Metern als Steighilfe. Ein Überklettern lässt sich auch verhindern, wenn man die obere Umwehrung nach innen neigt, zum Beispiel, indem der Handlauf nach innen gesetzt wird. Das steht einer Leiter entgegen.

Umfang und Pflichten zur statischen Berechnung

Befestigt wird der französische Balkon entweder seitlich an den Wänden oder vereinzelt im Blendrahmen der Fensteröffnung bzw. Türöffnung. Bei französischen Balkonen ist insbesondere auf die sichere Verankerung der Fenstergitter zu achten, da diese Gitter statisch tragende Teile sind. Sie müssen daher im Ernstfall einiges aushalten. Deshalb muss die Art und Anzahl der Befestigungen ihrer Verankerung auch vom Statiker bei jedem Balkongitter individuell berechnet werden.

Um einen französischen Balkon sicher zu errichten, ist daher eine statische Berechnung entsprechend der jeweiligen Landesbauordnungen nötig. Sie muss folgende Punkte umfassen:

  • verwendete Profile und
  • statische Nachweise zur Verankerung.

Bei der Statikberechnung werden Größen und Längen der Dübel und Edelstahlschrauben festgelegt und der nötige Abstand der Bohrungen untereinander sowie von der Fensterlaibung berechnet. Denn die Gitter französischer Balkone müssen sowohl tobenden Kindern standhalten als auch auf dem Gitter lehnende Personen vor dem Absturz bewahren.

Mitentscheidend für die Berechnung der Verankerung sind auch Material und Aufbau der Fassade. Dübel und Schrauben lassen sich beispielsweise in einer Kalksandsteinmauer relativ einfach verankern. In hochwärmedämmendem Ziegelmauerwerk oder Porenbeton finden sie dagegen kaum Halt und müssen meist eingeklebt werden. Ist die Fassadendämmung sehr dick, so muss der Statiker zusätzlich die Hebelwirkung beachten, denn Dübel und Schrauben, die von außen montiert werden, finden sonst im Wärmedämmverbundsystem noch keinen Halt, sondern erst im massiven Stein.

Die statische Berechnung ist Pflicht. Dennoch unterbleibt sie allerdings in vielen Fällen. Stattdessen dübeln und schrauben die Schlosser die Gitter nach Gutdünken an die Fassade. Vielen Handwerkern ist nicht bewusst, dass sie dazu die Statik anfordern und die Gitter entsprechend den Berechnungen montieren müssten. Unterlassen sie das, haften sie bei einem Unfall. Bauherren sollten daher im eigenen Interesse beim Hausbau oder einer Nachrüstung eines französischen Balkons auch auf scheinbar unwichtige Dinge achten und nicht am falschen Ende sparen.

Anforderungen und Auswahl von Geländermaterialien

Wie jede andere Umwehrung auch muss der französische Balkon 

  • standsicher,
  • verkehrssicher und
  • gebrauchstauglich  

sein. Das heißt, dass er nur eine geringe Nachgiebigkeit aufweisen darf, um den Eindruck von Sicherheit zu vermitteln. Hieraus resultieren die Materialien, aus denen man französische Balkone fertigt. Insbesondere Edelstahl und Aluminium kommen daher zum Einsatz. Französische Balkone aus Metall müssen zudem einen Korrosionsschutz aufweisen und hölzerne müssen dauerhaft vor Fäulnis geschützt werden.

Moderne Ausführungen französischer Balkone sind beispielsweise aus bruchfestem Sicherheitsglas (Verbundsicherheitsglas, VSG). Sie bieten heute zum Beispiel die zusätzliche Möglichkeit, bei Verwendung semitransparenten Glases, auch Sichtschutz zu gewährleisten, ohne dass der Lichteinfall in den Raum hinter dem französischen Balkon deshalb eingeschränkt wird.

Experten-Wissen: Umwehrungen wie französische Balkone besitzen keinen Bestandsschutz. Dies ist insbesondere im Rahmen von Umbauvorhaben von erheblicher Bedeutung. Ändern sich also die Anforderungen an z. B. den Brand-, Wärme- oder Schallschutz eines Gebäudes, so muss auch der französische Balkon an die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (insbesondere Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) angepasst und baulich verändert werden.

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