Letzte Aktualisierung: 17.12.2018

Experten-Ratgeber: Baurechtliche und technische Anforderungen an Brandschutztüren

Was ist eine Brandschutztür? Welchen gesetzlichen Vorschriften und Normen muss sie gerecht werden? Wie unterscheidet sie sich von einer Rauchschutztür? Was ist beim Einsatz von Brandschutztüren zu beachten?

In der sogenannten Musterbauordnung (MBO, Fassung von 2002), die gemäß Paragraf 1 Absatz 1 „für alle baulichen Anlagen und Bauprodukte gilt“ und die in vielen Bundesländern in das jeweilige Landesrecht als Landesbauordnung baurechtlich eingeführt wurde, ist in Paragraf 14 der Brandschutz geregelt. Es gilt: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Ein Mittel zum Zweck des Brandschutzes sind sogenannte Brandschutztüren. Wir erklären hier, was eine Brandschutztür ausmacht, wie sie sich von einer Rauchschutztür unterscheidet, welche Typen es gibt und was Sie beim Verwenden einer Brandschutztür beachten müssen.

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Definition: Was versteht man genau unter einer Brandschutztür?

Eine Brandschutztür (häufig auch als Feuerschutztür bezeichnet) ist eine gemäß Musterbauordnung (MBO) selbstschließende Tür, die einen sogenannten Feuerabschluss bildet. Das heißt, sie sichert Öffnungen in feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Wänden vor einem Feuerdurchtritt. Auch selbstschließende Tore, Klappen oder Rollläden können als Feuerabschluss dienen. Gemäß des eingangs zitierten Paragrafen 14 der MBO, der das Grundprinzip des Brandschutzes mit seinen drei Schutzzielen formuliert, die da wären: 

  • das Entstehen eines Brandes und die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern,
  • das Retten von Mensch und Tier im Brandfall zu ermöglichen
  • und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen,

gilt eine Brandschutztür als eine bautechnische Maßnahme, um als Feuerwiderstand bzw. Brandwiderstand eben diesen Schutzzielen gerecht zu werden.

Zur Anwendung kommen Brandschutztüren in bestimmten Bauabschnitten, im Bereich von langen Fluren, Treppenhäusern, Brandwänden, Notausgängen sowie zur Abschottung von Fluchtwegen. Insbesondere bei Gebäuden mit hoher Besucherfrequenz sowie in Gebäuden, in denen alte, kranke oder auch behinderte Menschen leben, betreffen die Sicherheitsvorkehrungen den Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Aus diesen Gründen werden Brandschutztüren in u.a Schulen und Universitäten, Hotels, Kindergärten, Verwaltungen, Krankenhäuser, Banken, Seniorenheime und Bürogebäuden eingesetzt.

Brandschutztüren aus Holz und Brandschutzverglasungen bedürfen der bauaufsichtlichen Zulassung. Die Zulassung wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin erteilt. Sie ist vom Hersteller durch das Anbringen des amtlichen Kennzeichnungsschildes und durch die unaufgeforderte Vorlage des Bescheides über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen.

Expertenwissen: Eine Brandschutztür gilt immer als zugelassene Einheit von Tür (Türblatt) und Zarge, wobei die Zarge nach Vorschrift montiert sein muss. Die Einbauanleitung der Brandschutztür muss mitgeliefert werden. Beim Kauf der Brandschutztür bekommen Sie den zugehörigen Zulassungsbescheid. Darin stehen alternativ einsetzbare Beschläge oder DIN-Normen für passende Beschläge. Nennt der Zulassungsbescheid ausschließlich Produkte einzelner Hersteller, sind nur diese auch zulässig.

Brandschutztür ist nicht zwingend gleich Rauchschutztür

Rauchschäden sind meist um ein Vielfaches größer als reine Brandschäden. Entsprechend ist die Bedeutung rauchdichter Abschlüsse. Man unterscheidet zwischen einer Brandschutztür und einer Rauchschutztür. Während die Brandschutztür vor allem verhindern soll, dass sich ein Brand ausbreitet (Feuerabschluss), ist das Verhindern einer Rauchausbreitung (Rauchabschluss) nicht zwingend die Aufgabe einer Brandschutztür.

Rauchschutztüren basieren im Wesentlichen auf Standard-Mehrzwecktüren oder Feuerschutztüren in T30- oder T90-Ausführung, die um spezielle Dichtungssysteme und Schwellen ergänzt, einen optimalen Schutz vor Rauchgasen zu garantieren.

Je nach Einsatz und in Abhängigkeit vom Gebäude, insbesondere dessen Geometrie, kann es allerdings erforderlich sein, Brandschutztüren mit Feuerwiderstand und Rauchschutzfunktion, sprich: Brand- und Rauchschutztüren, zu verbauen.

Geltende Typen-Nomenklatur bei Brandschutz- und Rauchschutztüren

Sie können Brandschutztüren kaufen, die verschiedenen Feuerwiderstandsklassen (F) zugeordnet werden. Die Eigenschaft „Feuerschutz“ beschreibt die Fähigkeit einer Tür im Brandfall den Raumabschluss und die Wärmedämmung für einen bestimmten Zeitraum aufrecht zu erhalten. Die Feuerwiderstandsdauer wird bei Prüfungen nach DIN EN 1634-1 festgestellt.

Im Handel finden Sie beispielsweise Brandschutztüren der Klassen T30, T60, T90, T120 und T180. Während das „T“ für „Tür“ steht, beziffern die Zahlen 30, 60, 90, 120 und 180 die jeweilige Dauer des türspezifischen Feuerwiderstands in Minuten bei Behalt der Funktionstüchtigkeit. Eine Brandschutztür der Feuerwiderstandsklasse T60 widersteht dem Feuer (nicht dem Rauch!) demnach 60 Minuten lang, ohne ihm Durchtritt zu gewähren – und lässt sich anschließend noch öffnen.

Brandschutztüren der Feuerwiderstandsklasse T30 werden auch mit dem Attribut feuerhemmend gekennzeichnet, T60er-Brandschutztüren sind entsprechend hochfeuerhemmend und T90er-Brandschutztüren beschreibt man auch als feuerbeständig. Zu den feuerbeständigen T90er-Brandschutztüren muss man wissen, dass sie als einflügelige T90-1-Modelle oder als zweiflügelige Modelle (T90-2). T120 bedeutet dementsprechend: hochfeuerbeständig, T180 höchstfeuerbeständig.

Brandschutztüren mit Rauchschutz werden mit einem zusätzlichen „RS“ für Rauchschutz gekennzeichnet. Sie finden sie also als Brandschutztür T30RS, T60RS oder T90RS. Es gibt außerdem Türen, die zwar Rauchschutz (RS) bieten, nicht jedoch einen Feuerwiderstand. Solche Rauchschutztüren ohne Feuerwiderstand deklariert der Handel als RS-Tür, also als Rauchschutztür.

Expertenwissen: Wenn Sie eine Brandschutztür kaufen wollen, sollten Sie wissen, dass diese ein Zulassungsschild vorweisen muss. Darauf sollte angegeben sein, wer der Hersteller der Brandschutztür ist (inklusive Herstellerzeichen), welcher Feuerwiderstandsklasse die Tür zuzuordnen ist (T-Wert), dass die Tür überwacht wird (Ü-Angabe) und in welchem Jahr sie hergestellt wurde. Ohne Zulassungsschild gilt die Tür in den Augen des Gesetzgebers nicht als ordnungsgemäß zugelassene Brandschutztür.

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Normen und Vorschriften für Brandschutztüren

Der Feuerwiderstand bzw. Brandwiderstand eines Bauteils wird von der Norm DIN 4102, Teil 2 (DIN 4102-2) geregelt, die die vorgenannten Feuerwiderstandsklassen definiert. Teil 3 der DIN 4102 regelt mechanische Stoßprüfungen, die die Brandschutztüren zudem passieren müssen.

Die europäische Norm DIN EN 13501 Teil 2, die hierzulande in die Bauregelliste 2002/1 ff. eingeführt wurde, zielt ebenfalls auf die Feuerwiderstandsklassen der Bauteile ab. Sie enthält weit mehr Klassen und Kombinationen als die nationale Norm DIN 4102-1. Alle

Allerdings werden die Leistungseigenschaften der Bauteile in der europäischen Norm anderslautend deklariert. So steht nach DIN EN 13501-2 E wie Etanchéité für Raumabschluss und Verhinderung des Feuerdurchtritts auf die unbeflammte Seite. Ein S wie Smoke kennzeichnet demnach die Eigenschaft Rauchdichtheit, Begrenzung des Rauchdurchtritts. I1/2 steht für Wärmedämmung bei Feuerschutztüren mit Index 1 oder 2. Das europäische Klassifizierungssystem differenziert weitergehend in die Eigenschaften Tragfähigkeit (R), Wärmestrahlung (W) und mechanische Einwirkung (M) und gibt zusätzlich die Widerstandsdauer an.

Eine Übertragung und Nutzung von europäischen Klassifizierungen in das deutsche System der bauaufsichtlichen Anforderungen und die Klasseneinteilung nach DIN 4102-2 ist im Grundsatz möglich , ebenso der umgekehrte Weg.

Tabelle 1: Kennzeichnung der Feuerwiderstandsklassen von Brandschutztüren
Feuerwiderstandsklasse Brandschutz
EI230-C5 feuerhemmend
EI260-C5 hoch-feuerhemmend
EI290-C5 feuerbeständig
EI2120-C5 hoch-feuerbeständig
Tabelle 2: Klassifizierung für Brandschutztüren mit der Mehrfachfunktion „Rauchschutz“
Feuerwiderstandsklasse Brandschutz
EI230-S200-C5 feuerhemmend
EI260-S200-C5 hoch-feuerhemmend
EI290-S200-C5 feuerbeständig
EI2120-S200-C5 hoch-feuerbeständig

Für Produkte im AVCP-System 1 (Assessment and Verification of Constancy of Performance) muss seit 01.07.2013 mit Inkrafttreten der BauPVO der Hersteller eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle einschalten, damit diese ihm ein Zertifikat zur Bestätigung der Leistungsbeständigkeit ausstellt. Die Angaben in einer solchen Leistungserklärung teilen sich in Angaben, welche von der BauPVO selber gleichlautend für alle Bauprodukte gefordert werden und in wesentliche Merkmale, welche entsprechend dem Anhang ZA der jeweiligen Produktnorm aufzulisten sind.

Tabelle 3: Beispiel der wesentlichen Merkmale einer Leistungserklärung nach FprEN 16034:2014 D und E DIN EN 14351-2:2014
Wesentliche Merkmale Leistung
Feuerwiderstand (bei Raumaufteilung in Brandabschnitte) EI230
Rauchschutz (nur für Anwendungen, bei denen die Begrenzung der Rauchausbreitung gefordert wird) S200
Fähigkeit zur Freigabe Freigegeben
Selbstschließung (nur für selbstschließende Feuer- und/ oder Rauchschutztüren) C
Dauerhaftigkeit der Fähigkeit zur Freigabe Freigabe aufrechterhalten
Dauerhaftigkeit der Selbstschließung (nur für selbstschließende Feuer- und/oder Rauchschutztüren)
gegenüber Qualitätsverlust (Dauerfunktionsprüfung) 5
gegenüber Alterung (Korrosion) erfüllt
Freisetzung gefährlicher Stoffe (nur im Innenbereich) -
Höhe 2000 mm
Brandverhalten von Bauteilen D, s1, d0
Direkte Luftschalldämmung 32 dB
Manuelle Bedienungskräfte Klasse 2
Mechanische Festigkeit Klasse 4
Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten 2(b)
Einbruchhemmung RC2

Aufbauend auf den Angaben der Leistungserklärung wird das CE-Zeichen gedruckt. Die Angaben im CE-Zeichen unterscheiden sich gegenüber den bisher notwendigen Angaben nur in der jetzt von der BauPVO zusätzlich geforderten Nummer der Leistungserklärung.

Auswahl von Brandschutztüren nach der jeweiligen Wandart

Die Leistungen von Brandschutz- und allgemein Funktionstüren sind stark abhängig von ihrer Montagesituation und damit auch, in welche Wände sie eingebaut werden. Denn nicht jede Funktionstür erfüllt ihre Leistung in jeder Wand. Speziell Brandschutztüren müssen, um in unterschiedlichen Wandarten zugelassen zu werden, ihre Eignung in jeder der angestrebten Wände in Brand-, Funktion- und, wenn gefordert, auch im Rauchschutz per Versuch nachweisen.

Eine moderne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung unterscheidet dabei folgende Wandarten

  • Mauerwerkswände
  • Betonwände
  • Leichte Trennwandsysteme nach DIN 4102-4
  • Leichte Trennwandsysteme nach allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen
  • Wände aus Porenbetonsteinen oder -Platten
  • Wände aus Gips-Wandbauplatten
  • Holztafelwände nach DIN 4102-4

Sofern diese zulässigen Wände innerhalb eines Bauwerkes nicht zur Anwendung kommen, lassen sich Brandschutztüren auch an z. B. Stützen aus Mauerwerk, Stützen oder Träger aus Stahlbeton, bekleidete Stahlbauteile, bekleidete und unbekleidete Holzbauteile anpassen.

Die Qualität und Dimensionierung aller dieser Bauteile muss sorgfältig auf die geplante Funktion der Türe abgestimmt sein. Dabei sind die Mindestanforderungen jeder einzelnen Funktion für sich zu betrachten. Dabei stellt sich immer die Frage, ob die Dimensionierung der Wand ausreichend ist, um den Anforderungen aller Nachweise gerecht zu werden.

Einbau und Montage von Brandschutztüren

Um die funktionalen Aspekte mit einem transparenten Design zu verbinden, werden oftmals großflächig verglaste Türelemente eingesetzt. Gerade in Flur- oder Durchgangsbereichen kommen dabei Aluminium- oder Stahl-Rohrrahmenelemente zum Einsatz - Türen mit schmalen Profilen und einer großen Glasfläche - die T30, T60, T90, Schall- oder Rauchschutz- sowie Sicherheitsanforderungen erfüllen können. Diese Funktionen werden jedoch nur wirksam gewährleistet, wenn das Rohrrahmenelement fachgerecht montiert wurde.

Türblatt und Wand werden prinzipiell durch die Zarge miteinander verbunden, bei Rohrrahmenelementen spricht man von einem Rahmen. Ein- und zweiflügelige T30, T60 und T90 Rohrrahmenelemente sowie F30, F60 und F90 Festverglasungen können beispielsweise in Mauerwerk, Porenbeton, Ständerwerk und Beton mittels Anker-, Anschweiß-, Anschraub- oder Dübelmontage eingesetzt werden.

Entscheidend für den Halt der Zarge in der Wand sind Anzahl und Position der Ankerpunkte sowie die sach- und fachgerechte Ausführung der Montage. Das Deutsche Institut für Bautech-nik (DIBt) schreibt die Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Schrauben und Dübeln vor, um die Brandschutzanforderungen zu erfüllen.

Weiterhin muss die Bauanschlussfuge, der Hohlraum zwischen Wand und Rahmen, mit zugelassenem Material der Baustoffklasse A1 ausgefüllt werden. Um den gewünschten Brandschutz zu erreichen, muss der Rahmen mit Mineralwolle hinterfüllt werden. Alternativ dazu kann für T30 Aluminium-Rohrrahmenelemente der Brandschutz-Montageschaum HFS genutzt werden.

Da nicht aufwendig kleinteilige Mineralwolle in die Fuge gestopft werden muss, reduziert sich die Zeit zum Ausfüllen wesentlich. Bei der Verwendung von Montageschaum ist zwingend darauf zu achten, dass es sich um einen vom Hersteller zugelassenen Schaum handelt, da ansonsten die bauaufsichtliche Zulassung nicht mehr gegeben ist.

Werden die Aluminium-Rohrrahmenelemente nicht nur für den Feuer-, sondern auch für den Rauchschutz eingesetzt, muss zusätzlich eine einseitige dauerelastische Abdichtung zwischen Türrahmen und Wand erfolgen. Diese Versiegelung kann aus Silikon oder Acryl bestehen.

Potenzielle Fehlerquellen bei der Montage von Brandschutztüren sind häufig beim Einbau der Zarge auszumachen. Dazu zählt unter anderem eine fehlerhafte oder eine komplett fehlende Hinterklotzung des Türrahmens. Damit der Türrahmen nicht nur unter Normallast (z.B. Torsionsbewegung durch den Drehflügel), sondern auch im Brandfall mit der Wand verankert bleibt und sich nicht verdreht, müssen die Einschraubbereiche der Befestigungspunkte zwischen Türrahmen und Baukörper druckfest hinterklotzt werden. Je nach Leistungseigenschaften der Tür kann das Hinterklotzungsmaterial aus Kunststoff, Hartholz, Stahl oder Silikatplatten bestehen, wobei darauf zu achten ist, dass nur zugelassenes Material genutzt wird.

Des Weiteren kann es vorkommen, dass die Zarge nicht lotgerecht montiert wurde und somit der Türflügel nicht planeben am Schloßstab anliegt. Deswegen muss während der Montage beachtet werden, dass zunächst der Rahmen auf der Bandseitelot- und fluchtgerecht ausgerichtet wird. Danach wird der Türflügel eingehängt und einer Funktionsprüfung unterzogen. Falls erforderlich, kann der Rahmen dann nach dem Türflügel ausgerichtet werden.

Probleme und Problemlösungen im alltäglichen Einsatz

Vom Rauch eines Brandes geht die größte Gefahr aus, denn das Rauchgas ist giftig. Es heißt, dass ein Mensch bereits nach drei Atemzügen voll Rauchgas ohnmächtig werden kann. Der Erstickungstod erfolgt dann recht schnell. 95 Prozent der Todesopfer bei Bränden sind am Rauch erstickt.

Die Bedeutung von Feuer- und Rauchabschlüssen ist hoch: Sie zählen deshalb zu den wichtigsten Elementen des baulichen Brandschutzes. Aber: Aus Erfahrung wissen Brandschutzexperten zu berichten, dass kaum ein anderes Bauteil im Gebäude so häufig zerstört wird wie selbstschließende Brandschutztüren & Co. Meist nehmen die Brandschutztüren funktionalen Schaden, weil an ihnen nicht zulässige Änderungen vorgenommen wurden. Dass dadurch der Brandschutz nicht oder zumindest mangelhaft gewährleistet ist, stellt ein großes Risiko dar.

Problem: Daueröffnen mit ungeeigneten und unzulässigen Gegenständen

Der Selbstschließmechanismus der Brandschutztür ist in diesem Zusammenhang wohl die Funktion, die in der Praxis am ehesten und häufigsten außer Funktion gesetzt wird: Holzkeile oder vorgestellte Mülleimer halten die Brandschutztüren dauerhaft offen. Im Falle eines Brandes bedeutet eine offengehaltene Brandschutztür, dass das Feuer die Wandöffnung, die sie grundsätzlich schließen soll, ungehindert passiert – und sich weiter ausbreitet. Der von Menschenhand initiierte Brandschutzmangel kann fatale Folgen für Leib und Leben der Personen im brennenden Gebäude haben.

Problemlösung: Daueröffnen mit zugelassener Feststellanlage

Ist ein dauerhaftes Öffnen von Brandschutztüren erforderlich, gibt es dafür geeignete und vor allem zulässige Bauteile, die man als Brandschutztür-Zubehör kaufen kann. Eine sogenannte Feststellanlage beispielswiese hält die Tür im Normalfall offen und schließt sie im Brandfall automatisch. Steuern lässt sich die Feststellanlage via eine Brandmeldeanlage oder einzelne Rauchmelder. Solche Feststellanlagen kann man auch ohne großen Aufwand in bestehenden Gebäuden nachrüsten, weil sie batteriebetrieben funktionieren.

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