Letzte Aktualisierung: 09.05.2017

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Ausbildung: So werden Sie ein Energieberater!

Eine Ausbildung zum Energieberater ist keine Ausbildung im klassischen Sinn, sondern erfolgt häufig auf Basis eines bereits erlernten Berufes, der inhaltliche Ähnlichkeiten zu dem des Energieberaters aufweist. Daher kann man den Beruf des Energieberaters sowohl in verschiedenen Fortbildungen auf Basis einer bereits bestehenden Ausbildung als auch auf Basis von Grundlagenlehrgängen mit speziellen Weiterbildungen erlernen.

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Energieberater Ausbildung im Überblick

Der Begriff Energieberater ist in Deutschland nicht näher geschützt. Daher darf auch nicht jeder Energieberater z. B. einen Energieausweis ausstellen. Hierfür wird eine Ausbildung zum Energieberater notwendig, die zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 der EnEV 2009 berechtigt. Diese Energieberater Ausbildung ist dann die Voraussetzung auch eine vom BAFA geförderte Energieberatung durchzuführen.

BAFA-Anerkennung der Energieberater Ausbildung

Es gibt sowohl viele Anbieter, die eine Ausbildung zum Energieberater anbieten, als auch mehrere Möglichkeiten, eine Prüfung abzulegen. Anbieter von Ausbildungen zum Energieberater finden sich in jeder größeren Stadt. Überregional eignen sich auch Fernstudiengänge. Vom Bafa akzeptierte Ausbildungsabschlüsse sind zum Beispiel der Vor-Ort-Energieberater (BAFA), der vom TÜV SÜD bescheinigt werden kann, der Gebäudeenergieberater/-in (HWK), der bei den Handwerkskammern erworben wird oder die Ausbildung "Energieberater TGA", der an verschiedenen Fachhochschulen erworben werden kann. Welche Energieberater Ausbildung letztlich vom Bafa als Fördervoraussetzung anerkannt wird, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Inhalte einer Energieberater-Ausbildung

Eine Ausbildung zum Vor-Ort-Energieberater (BAFA) für Wohngebäude (2012) z. B. beim TÜV SÜD sieht folgende Inhalte vor:

  • Einführung und rechtliche Grundlagen
    • Richtlinie 2002/91/EG Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
    • Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
    • Technische Regeln und angrenzendes Recht
    • Tätigkeitsbereiche des Beraters
  • Bauphysik und Anlagentechnik
    • Grundlagen des Wärme- und Feuchteschutzes
    • Luftdichtheit der Gebäudehülle
    • Einsatz von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
    • Innenraumökologie und thermische Behaglichkeit
    • Heizung und Warmwasserversorgung
    • Regenerative Energien
  • Berechnungsverfahren und -varianten (gemäß EnEV)
    • Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit mit Angaben zur Amortisation
    • Erfassung, Berechnung, Auswertung und Ausweisung von Emissionsraten (CO2, NOx)
  • Planung und Durchführung der Beratung
    • Beispiele und Fördermöglichkeiten
    • Energiepässe und BAFA-Beratungsberichte
    • Beratungsprozesse und Haftungsfragen 
    • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Verbrauchs- und Bedarfspass
  • Erstellen eines Beratungsberichts mit bereitgestellter Software
  • Abschlussprüfung

Ausbildungs-Voraussetzungen im Überblick

Für eine Energieberater Ausbildung zum "Gebäudeenergieberater/-in (HWK)" und eine Zulassung zur Prüfung durch die Handwerkskammer muss in vielen Fällen eine Meisterprüfung oder ein technisch orientiertes Studium abgeschlossen worden sein. Eine Energieberater Ausbildung kann aber auch durch eine erworbene Eintragungsvoraussetzung in die Handwerksrolle begonnen werden. Dies gilt z. B. für Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Stuckateure, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer oder Estrichleger. Zum anderen kann eine Energieberater Ausbildung auch durch Vorlage von Zeugnissen begonnen werden, die eine Zulassung zur Prüfung zum Energieberater rechtfertigen. Dies gilt z. B. für Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik.

Zwischen- und Abschlussprüfungen zum Energieberater

Eine Fortbildungsprüfung zum "Gebäudeenergieberater/-in (HWK)" innerhalb der Ausbildung zum Energieberater gliedert sich meistens in einen praktischen und einen theoretischen Prüfungsteil. Die Prüfung im fachpraktischen Teil besteht häufig aus einer Modernisierungsplanung. Anhand eines Fallbeispiels könnte dann für ein Bauwerk, Teile eines Bauwerks und die dazugehörigen Energieversorgungs- und lufttechnische Anlagen

  • eine Bestandsaufnahme und Dokumentation des Modernisierungsobjekts,
  • Berechnungen zur bauphysikalischen und energetischen Beurteilung des Bestandes,
  • eine Entwicklung, Berechnung und Darstellung eines Konzepts zur Verbesserung der Energiebilanz des Bestandes,
  • eine Kosten-/Nutzenrechnung der Maßnahme zur Verbesserung der Energiebilanz des Bauwerks,
  • das Aufstellen eines Entsorgungskonzepts für die geplante Modernisierungsmaßnahme und
  • eine baurechtliche Bewertung der Modernisierungsmaßnahme gefordert werden.

Die theoretische Prüfung einer Energieberater Ausbildung umfasst vielfach die Prüfungsbereiche Bauwerk und Baukonstruktion mit den Themen Baustoffkunde, Baukonstruktion und Umweltschutz/Baustoffrecycling, den Prüfungsbereich Bauphysik (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), den Bereich technische Anlagen (Energie- und Umwelttechnik, Anlagentechnik Heizung, Anlagentechnik Lüftung) und den Prüfungsbereich Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den Themen Anforderungen und Nachweise und Luftdichtheit sowie Wärmebrücken. Bei der Prüfung der Energieberater Ausbildung kann auch von der Ablegung einzelner Aufgaben abgesehen werden, wenn vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlichen anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine den Anforderungen der Energieberater Ausbildung entsprechende Prüfung bestanden wurde.

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