Letzte Aktualisierung: 25.06.2023

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Der Sanierungsfahrplan iSFP und EWärmeG-Variante in B-W

  • Der Sanierungsfahrplan visualisiert Eigentümern von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sinnvolle Maßnahmen, wie sie ihre Immobilie energieeffizient sanieren können.
  • Bundesweit können sich Bürger einen "Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)" im Zuge einer vom BAFA geförderten Vor-Ort-Beratung von einem Energieberater zusätzlich ausstellen lassen. Er ist für die BAFA-Vor-Ort-Beratung nicht verbindlich.
  • Es besteht keine Verpflichtung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll nur aufzeigen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge für das Gebäude sinnvoll sind.
  • In Baden-Württemberg kann man einen Sanierungsfahrplan als Erfüllungsoption für das EWärmeG anrechnen lassen. Der iSFP ähnelt diesem und wird daher vom Umweltministerium in Baden-Württemberg als Alternative anerkannt.
  • Der Sanierungsfahrplan nach EWärmeG wird nicht gefördert. Da der iSFP vom BAFA gefördert wird, kann es sich lohnen, von vornherein einen iSFP nach BAFA erstellen zu lassen.
  • Wer eine Sanierung nach Fahrplan (iSFP) umsetzte, der bekam gemäß der bis zum 15.08.2022 geltenden BEG einen Zusatz-Zuschuss von 5%.

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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als Beratungsoption

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude ist eine Alternative zu einem herkömmlichen Beratungsbericht und Möglichkeit, die Ergebnisse der Energieberatung darzustellen. Das Instrument eignet sich für die Erstellung von Fahrplänen für die Schritt-für-Schritt-Sanierung und für die Gesamtsanierung in einem Zug von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern.

Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude erleichtert Energieberaterinnen und -beratern den Arbeitsalltag, da es den Beratungsablauf systematisch strukturiert und das aufwendige Verfassen und Gestalten von individuellen Ergebnisberichten ersetzt.

Der iSFP wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zeitraum 2015 bis 2017 von der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) und dem Passivhaus Institut (PHI) entwickelt.

Schritt-für-Schritt: So läuft die Erstellung eines iSFP ab

Der iSFP ist ein standardisiertes Instrument und ermöglicht eine inhaltlich hochwertige und kommunikativ gut strukturierte Energieberatung. Durch die Systematik im Beratungsablauf werden die Auftraggeberinnen und Auftraggeber in den Prozess eingebunden und ihre Lebenssituation sowie ihre Interessen einbezogen.

Das Vorgehen bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist von folgenden Schritten gekennzeichnet:

Schritt 1: Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme

Schritt 2: Energetische Bilanzierung des Istzustandes

  • Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten
  • Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch)

Schritt 3: Entwicklung von Sanierungsvorschlägen

Schritt 4: Abstimmung der Sanierungsvorschläge mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer

Schritt 5: Ausarbeitung des finalen individuellen Sanierungsfahrplan

Schritt 6: Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplan

Schritt 7: Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplan

Energieeffizienz-Klassifizierung: Das bedeuten die Farben im iSFP

Darauf folgt die Bewertung des energetischen Gesamtzustands anhand bedarfsbasierter Kennwerte mit Hilfe einer Bilanzierungssoftware, die als Farbklassen von dunkelgrün bis dunkelrot ausgegeben werden und den Istzustand veranschaulichen sollen.

Durch die farbliche Visualisierung kann man sich ein Bild vom energetischen Ausgangszustand des Wohngebäudes machen und sich besser vorstellen, wie sich die Energieeffizienz des Gebäudes bei Umsetzung der einzelnen Sanierungsvorschläge schrittweise verbessert.

Tabelle: Erklärung der Farbklassen im Sanierungsfahrplan
Farbklasse Spezifischer Primärenergiebedarf Energieeffizienz-Klassifizierung Beschreibung
Dunkelgrün ≤ 30 Effizienzhaus Plus/ Effizienzhaus 55 / vollständig mit KfW-Einzelmaßnahmen saniertes Gebäude / Passivhaus Fortschrittlicher Standard
Grün ≤ 60 Effizienzhaus 70 / Effizienzhaus 85 / Neubau EnEV 2014 ab 01.01.2016 / vollständig nach Anlage 3, Tabelle 1, EnEV 2014 saniertes Gebäude Gesetzliche Anforderungen an Neubauten
Hellgrün ≤ 90 Neubau EnEV 2002 und 2009 / Anlage 3, Tabelle 1, EnEV 2002 / 140%-Regel / Effizienzhaus 100 / Effizienzhaus 115 Gesetzliche Anforderungen an Neubauten und sanierte Bauteile Stand 2002/2009
Gelb ≤ 130 Teilsaniertes Gebäude ab WSchVO 1995 Teilsaniertes Gebäude
Orange ≤ 180 Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der WSchVO 1995 Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude
Rot ≤ 230 Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der WSchVO 1984 Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude
Dunkelrot > 230 Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude vor der ersten WSchVO 1978 Teilsaniertes oder unsaniertes Gebäude

Bei der farblichen Klassifizierung wird die beste Komponentenklasse für den auf absehbare Zeit höchsten Effizienzstandard vergeben, beispielsweise Effizienzhaus-40- oder Passivhaus-taugliche Bauteile.

Bei den Komponentenklassen steht die zweite Stufe für die Anforderungen der KfW-Einzelmaßnahmenförderung (außer bei den Lüftungsanlagen). In der dritten Stufe sind die Anforderungen des GEG an sanierte Bauteile oder die Anlagentechnik einsortiert.

Die weiteren Klassen stehen zur Verfügung, um die verschiedenen Baualtersklassen und Teilsanierungen unterscheiden zu können

Schritt-für-Schritt-Fahrplan in Paketen

Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie das Gebäude Schritt-für-Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert und der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt werden kann. Die möglichen energetischen Sanierungsmaßnahmen werden dabei nach dem Bestmöglich-Prinzip ausgewählt und sollen Lock-in-Effekte vermeiden.

Wichtiges Element des individuellen Sanierungsfahrplans ist die Bildung von Paketen aus einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Die Bildung dieser Pakete trägt folgenden Umständen Rechnung:

  • Grundsätzlich trägt dieses Vorgehen im Sanierungsfahrplan notwendigen, aufeinander aufbauenden Vorarbeiten Rechnung: Beispielsweise muss zunächst die Luftdichtheit verbessert werden, damit eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung funktioniert und wirtschaftlich ist.
  • Das Vorgehen in Paketen bietet sich auch deshalb an, weil so Ohnehin-Maßnahmen wie z. B. der Aufbau eines Gerüstes nur einmal ausgeführt werden muss.
  • Zudem können bereits Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden, ohne, dass sie zeitglich ausgeführt werden müssen. So können z. B. Montagerahmen in die Dämmebene eingebaut werden, sodass später der Einbau neuer Energiesparfenster einfacher möglich ist.
  • Ebensolche Vorteile ergeben sich durch sukzessive Einsparungen: Wird zunächst das Haus gedämmt, so reduziert sich der Wärmebedarf und in einer späteren Heizungssanierung kann eine kleinere Heizleistung gewählt werden. Dies verbessert auch das Budget, weil bereits Heizkosten eingespart werden konnten.

Der Eigentümer erhält in seinem Sanierungsfahrplan auch Informationen über die Höhe der Kosten der vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen. Dabei wird die geschätzte, zu erwartende jährliche Gesamtkostenbelastung dargestellt.

Neben den einmaligen Investitionskosten für Instandhaltung und Energieeffizienzmaßnahmen sind die laufenden Betriebs-, Wartungs- und Energiekosten aufgeführt. Sie werden zusammengefasst als durchschnittliche jährliche Kosten über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren dargestellt. Auch mögliche Erlöse durch eine PV-Anlage werden hier aufgeführt.

Der Energieberater weist auch darauf hin, welche Fördermittel Sie beantragen können.

Förderung des iSFP durch das BAFA

Die Ergebnisse werden vom Energieberater in einem schriftlichen, mehrteiligen Energieberatungsbericht:

  • Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“
  • Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“

zusammengefasst, den er Ihnen aushändigt und in einem Abschlussgespräch erläutert. Sie erhalten einen Sanierungsfahrplan im Zuge einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude.

Seit Anfang 2020 bekommen Hausbesitzer eine BAFA-Förderung für die Energieberatung von 80 Prozent! Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern bekommen damit bis zu 1.300 Euro für Sanierungskonzepte (Sanierungsfahrplan oder Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus).

Den Antrag auf einen Zuschuss zur „Vor-Ort-Beratung“ und die Abwicklung übernimmt der Energieberater. Vor Beginn der Beratung reicht er den Förderantrag online beim BAFA ein. Der Zuschuss wird an den Energieberater gezahlt. Dieser ist aber verpflichtet, Ihnen ein um den Zuschuss ermäßigtes Beratungshonorar in Rechnung zu stellen.

iSFP-Bonus für BEG-Sanierungen

Wurde eine einzelne Sanierungsmaßnahme oder gesamte Sanierung auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, so erhöhte sich gemäß bis 15.08.2022 geltenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Die Einzelmaßnahme musste jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.

Im Zuge der BEG-Reform 2022 wurde dieser Bonus abgeschafft. Seither können Einzelmaßnahmen wie der Austausch einer Gasheizung mit einer Wärmepumpe nicht mehr mit einem extra iSFP-Bonus bezuschusst werden.

Tabelle: Überblick über die bis zum 15.08.2022 geltenden BEG-Fördersätze und iSFP-Boni für einzelne Sanierungsmaßnahmen (BEG EM)
Einzelne Sanierungsmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus
Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) 20% + 5%
Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) 20% + 5%
Erneuerbare Energien für Heizungen (bspw. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) 20 bis 45% + 5%
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) 20% + 5%
Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme 50% + 5%

Vorsicht vor der Online-Ausstellung von Sanierungsfahrplänen!

Teilweise gibt es Anbieter, die alle zur Erstellung eines iSFP ohne Vor-Ort-Beratung rein auf Basis eines Online-Gesprächs erheben. Die Aussagekraft und auch die Rechtsgültigkeit des iSFP könnten dann jedoch eingeschränkt sein.

Wie genau ein adäquater iSFP erstellt wird, ist in den Richtlinien zum Thema Energieberatung auf der Webseite der BAFA zu finden. Im dort verlinkten "Merkblatt für die Erstellung eines Beratungsberichts / individuellen Sanierungsfahrplans" finden sich die notwendigen "Daten zum Ist-Zustand von Gebäudehülle und Anlagentechnik":

"Eine umfassende und vollständige Bestandsaufnahme und der energetischen Qualität des Beratungsobjekts ist für die Prüfbarkeit des Beratungsberichts durch das BAFA unerlässlich", heißt es seitens des BAFA.

Auf Nachfrage beim Deutsches-Energieberaternetzwerk (DEN) e.V. wurde uns mitgeteilt, dass bisher nur aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit des Abschlussgesprächs per Telefon zugelassen wurde. Grundsätzlich seien dem DEN aber keine Fälle bekannt, in denen Sanierungsfahrpläne ohne Vor-Ort-Besuch der Immobilie lediglich online ausgestellt wurden. Das DEN wurde aber vom BAFA über die teilweise mangelhafte Qualität der Beratungsberichte informiert, die laut DEN evtl. auf die reine "Online-Praxis" zurückführbar sei.

Hinsichtlich einer qualitätsgesicherten Energieberatung würden laut DEN Verbandsmitglieder auch nicht "auf die Idee kommen", eine Energieberatung ohne Vor-Ort-Begehung nur auf Grundlage eines Gesprächs durchzuführen. Zumal die Vor-Ort-Bedingungen ja auch fotografisch im Beratungsbericht dokumentiert werden müssen.

Die Politik hat auf diesen Umstand reagiert: Zum 01.07.2023 trat für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) eine neue Richtlinie in Kraft, die ein paar Verschärfungen der Förderkriterien vorsieht. Unter anderem ist nun eine Datenaufnahme vor Ort obligatorisch: "Ein Energieberater oder eine Energieberaterin ist im Rahmen einer nach der EBW-Richtlinie geförderten Energieberatung grundsätzlich verpflichtet, den Ist-Zustand des Wohngebäudes vor Ort aufzunehmen", heißt es in den FAQ des BAFA.

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Sanierungsfahrplan für das EWärmeG in Baden-Württemberg

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 11. März 2015 mit der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beschlossen, dass der Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden von 10 auf 15 Prozent steigt. Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun aber mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen. Eine teilweise Erfüllung ist mit einem sogenannten Sanierungsfahrplan möglich.

Erstellung

Zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes entsprechend der Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg wird im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung eine Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes erstellt. Aufbauend auf dieser Energieberatung werden dem Hausbesitzer dann mindestens zwei Alternativen vorgestellt, wie bei einer energetischen Sanierung vorgegangen werden kann. Dies kann im Rahmen eines weiteren Vor-Ort-Besuchs durch ein persönliches Beratungsgespräch oder auch telefonisch erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.

Die Erstellung des Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg kann sich nach dem von der Landesrierung herausgegebenen Musterbericht richten. Diese Darstellung ist jedoch nicht verpflichtend und kann auch durch eine andere Darstellungsweise erfüllt werden, solange sich diese nach den Anforderungen des EWärmeG richtet. So sind Fahrpläne, die nach den Vorgaben der BAFA "Vor-Ort-Beratung" erstellt werden ebenfalls zulässig. Als Sanierungsfahrplan können jedoch nur BAFA-Berichte zugelassen werden, nicht älter als fünf Jahre alt sind.

Die Voraussetzungen zur Berechtigung werden in der Verordnung geregelt (§ 6 des Entwurfs). Neben nach § 21 EnEV qualifizierten Energieberatern sind auch entsprechend qualifizierte Handwerker für den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ausstellungsberechtigt. Der Aussteller muss dann in einer Selbsterklärung bestätigen, dass er die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt.

Zu den wichtigsten Ansätzen eines Sanierungsfahrplanes zählen Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster- oder Heizungstausch. Bei manchen Gebäuden wird der Energieberater dazu raten, zuerst den alten Heizkessel auszutauschen, wenn diese Maßnahme das größte Einsparpotenzial verspricht. Bei anderen Immobilien kann es sich lohnen, zuerst die Außenhülle zu dämmen: Denn in schlecht gedämmten Häusern entweicht ein Großteil der wertvollen Wärme über das Dach, ungedämmte Außenwände sowie zugige Fenster und Türen.

Alle Einzelmaßnahmen, die für die Erstellung des Sanierungsfahrplans zugrunde gelegt werden, müssen dabei "ambitionierte Einzelmaßnahmen" sein. Soweit dies aus technischen Gründen oder gebäudeindividuellen Gegebenheiten nicht möglich ist, sind im Sanierungsfahrplan alternative Maßnahmen aufzuzeigen und die Gründe zu beschreiben. Zudem sind bei der Planung der Maßnahmen baukulturelle, denkmalschutzrechtliche und städtebauliche Gegebenheiten zu beachten.

Geltungsbereiche

Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist eine Teilpflicht für Wohngebäude, die das EWärmeG vorsieht und kann darauf angerechnet werden. Der Sanierungsfahrplan wird dann bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit 5 Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf nur noch 10 Prozent. Diese verbleibenden 10 Prozent können dann durch eine regenerative betriebene Heizung, ein BHKW, durch Dämmungsmaßnahmen oder den Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden.

Für mehrere Wohngebäude gilt ein sogenannter Portfolio-Sanierungsfahrplan. Dafür wird ein Sanierungsfahrplan für ein ähnliches in Baden-Württemberg gelegenes Typgebäude erstellt, der dann auf die jeweils anderen Gebäude gleichen Typs übertragen wird. Der Portfolio-Sanierungsfahrplan gilt dann für alle Gebäude, die einem Typgebäude zugeordnet wurden.

Bei einem Gebäudekomplex kann ein für den gesamten Komplex erstellter Sanierungsfahrplan auch als Sanierungsfahrplan für ein Einzelgebäude verwendet werden, wenn die Gebäude miteinander vergleichbar sind.

Bei Nichtwohngebäuden ist der Sanierungsfahrplan eine Option, um das EWärmeG vollständig zu erfüllen. Dieser muss dann aber zusätzlich die Themen Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung mit berücksichtigen und ist daher auch umfangreicher und aufwändiger als ein Sanierungsfahrplan für "normale" Wohngebäude.

Die erforderlichen Inhalte und die Voraussetzungen zu diesem Sanierungsfahrplan und zur Ausstellungsberechtigung sind ebenfalls in der Verordnung festgelegt. Aufgrund der Vielfalt der Gebäudetypen und Nutzungsarten gibt es bei Nichtwohngebäuden keinen allgemein gültigen Mustersanierungsfahrplan. Die Verordnung (Anlage 1) enthält eine Aufzählung von Handlungsfeldern, die in einer Energieberatung zu untersuchen und darzustellen sind.

Ein Beispiel eines Muster-Sanierungsfahrplans für ein Bürogebäude, der "Musterbericht für ein Nichtwohngebäude nach Sanierungsfahrplan-Verordnung Baden-Württemberg" (Stand: Februar 2019), wird vom » Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Download zur Verfügung gestellt.

Kosten und Förderung

Der Sanierungsfahrplan ist eine relative günstige Möglichkeit die Auflagen des EWärmeG zur erfüllen: Für Ein- oder Zweifamilienhäuser liegen die Kosten je nach Objekt in einer Größenordnung von rund 800 Euro. Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan bei einem Nichtwohngebäude mit vereinfachtem Berechnungsverfahren belaufen sich auf 3.000 und 6.000 Euro. Für andere Nichtwohngebäude ist mit Kosten von etwa 3.000 bis 8.000 Euro je Nutzungseinheit zu rechnen.

Im Vergleich zu den Kosten für die Erfüllung der verbleibenden 10 Prozent, sollte man daher unbedingt die Möglichkeit der Ausstellung eines Sanierungsfahrplanes in Anspruch nehmen. Hier lohnt es sich trotzdem, mehrere Angebote für einen Sanierungsfahrplan von verschiedenen Gebäudeenergieberatern anzufordern, um das beste Angebot auswählen zu können.

Die Ausstellung eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg nicht mehr gefördert.

Da der Sanierungsfahrplan auch entsprechend der Vorgaben der BAFA "Vor-Ort-Beratung" erfüllt werden kann, können auch hierüber BAFA-Förderungen in Anspruch genommen werden: Eigentümer erhalten so (zum Stand der Veröffentlichung dieses Artikels) einen maximalen Zuschuss zu den Kosten für einen Sanierungsfahrplan von maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein unverbindliches Beratungsinstrument, das ausschließlich von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten erstellt wird. Er zeigt Ihnen konkrete Sanierungsoptionen je nach ihrer Wirtschaftlichkeit und zeitlich sinnvollen Abfolge.

Wer darf einen iSFP ausstellen?

Grundsätzlich darf jeder Gebäude-Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Soll der individuelle Sanierungsfahrplan gefördert werden, ist eine BAFA-Zulassung des Energieberaters erforderlich. Bezüglich der Ausstellungsberechtigung gelten dann die gleichen Anforderungen an den Energieberater, die vom BAFA bereits für die Energieberatung für Wohngebäude festgelegt wurden.

Wie wird der Sanierungsfahrplan gefördert?

Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans kann beim BAFA einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beantragen. Das sind jedoch höchstens 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und höchstens 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Wie genau sind die Kostenangaben im iSFP?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) enthält geschätzte Kosten für die vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen, die auf Erfahrungswerten von Energieberaterinnen und Energieberatern oder ersten vorliegenden Angeboten basieren. Die genaue Aufschlüsselung der Kosten rund um den iSFP und seine Umsetzung sind elementar für die Entscheidung der Eigentümer.

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