Letzte Aktualisierung: 11.03.2024

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Stromspeicher-Förderung: Kredite und Zuschüsse 2024 im Überblick

Wie werden Solarspeicher gefördert? Welche Stromspeicher-Förderungen gibt es und wie stellt man den Antrag? Wie hoch ist der Förderzuschuss?

  • In Zeiten sinkender EEG-Umlage macht es im privaten PV-Bereich Sinn, auf Stromspeicherlösungen zu setzen. Statt nicht benötigten Strom an die Energieversorger zu verkaufen, speichert man diesen in entsprechenden Akkus, aus denen man diesen bei Bedarf abrufen kann.
  • Seit Anfang 2013 war es möglich, Solarspeicher über einen KfW-Förderkredit zu finanzieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bot hierzu zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss an. Das KfW-Förder-Programm "Erneuerbare Energien Speicher" wurde jedoch zum 31.12.2018 eingestellt.
  • Der Kauf eines PV-Stromspeichers wird aber weiterhin über einzelne Bundesländer und auch Städte gefördert. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um in den Vorzug einer Stromspeicher-Förderung zu kommen, verrät unser Special zum Thema "Stromspeicher-Förderung".

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Die wichtigsten Infos zur Stromspeicher-Förderung

Die Kosten für Solarstromspeicher - etwa 1.100 € zahlten Verbraucher 2020 pro kWh Speicherkapazität - sind in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Und viele Förderprogramme locken mit Zuschüssen oder günstigen Krediten. Auch deswegen wird nahezu jede zweite neue Photovoltaik-Anlage in Deutschland wird inzwischen mit einem Stromspeicher installiert.

Zuschuss oder Darlehen?

Förderungen für Solarakkus werden in der Regel als Zuschuss oder Darlehen gewährt. Zuschüsse haben für die Antragsteller den Vorteil, nicht zurückgezahlt werden zu müssen. Interessierte können sie meist online bei der Förderstelle beantragen, die Auszahlung erfolgt zügig nach der Bewilligung.

Bei Förderdarlehen für Batteriespeicher handelt es sich um rückzahlpflichtige Kredite. Die Konditionen für Laufzeiten und Jahreszinsen sind jedoch attraktiver als bei herkömmlichen Bankkrediten. Beantragt wird das Förderdarlehen bei speziell ausgewiesenen Banken oder der Hausbank des Antragstellers. Letzteres gilt beispielsweise für Kredite der KfW, die selbst keine Bankfilialen führt.

Was muss man grundsätzlich beachten?

Wichtig ist, die gewählte Förderung frühzeitig zu beantragen. Zum einen dürfen Stromspeicher meist noch nicht installiert sein, wenn der Förderantrag gestellt wird. Bereits in Betrieb genommene Solarbatterien sind in diesem Fall nicht mehr förderfähig. Zum anderen ist das Interesse an Zuschüssen oft so hoch, dass die Fördertöpfe nach einigen Monaten aufgebraucht sind.

Viele Fördermaßnahmen stellen zur Bedingung, dass keine anderen Fördermittel mit derselben Zuwendung bezogen werden. Hauseigentümer können also häufig nicht mehrere Förderungen kombinieren. Grundsätzlich sollten Antragsteller im Vorfeld genau prüfen, welche Bedingungen an den gewünschten Kredit oder Zuschuss gestellt werden.

Manche Stellen fördern beispielsweise nur Stromspeicher, die eine bestimmte Speicherkapazität haben. Oft ist nur antragsberechtigt, wer den Speicher gemeinsam mit einer neuen netzgekoppelten Photovoltaik-Anlage installiert.

Bundesweite Fördermöglichkeiten von PV-Speichern

Für alle, die ein Effizienzhaus bauen wollten, bot die KfW bis zum 30.06.2021 den Förderkredit "Energie­effizient Bauen (153)" mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro an. In diesem Zuge konnte auch der Stromspeicher einer Photovoltaik-Anlage mitgefördert werden. Ab dem 01.07.2021 kann diese Förderung nur noch über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Neben einem Förderkredit mit Tilgungszuschuss kann nun auch nur ein Zuschuss ausgezahlt werden.

Neben der Effizienzhaus-Förderung, in dessen Zuge man auch den Speicher bezuschussen lassen kann, bietet die KfW mit dem Programm "Erneuerbare Energien – Standard (Kredit 270)" die Möglichkeit, die Investition in eine PV-Anlage günstig zu finanzieren. Mit dem Kredit 270 können auch Solarstrom-Speicher mitfinanziert werden. Wichtig ist, dass die Anlage zur Stromerzeugung, wie eine Photovoltaik-Anlage, neu installiert oder nicht älter als 12 Monate ist und ein Teil der Energie eingespeist oder verkauft wird.

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Förderprogramme der Bundesländer

Neben den bundesweit geltenden Krediten der KfW gewähren viele Bundesländer eine PV-Batterie-Förderung. Bei all diesen Länder-Förderungen handelt es sich um Zuschüsse – sie müssen nicht zurückgezahlt werden und lohnen sich für Hauseigentümer deshalb besonders.

Je nach Bundesland bemisst sich die Förderhöhe durch einen gewissen Prozentsatz der Speicherinvestition oder durch einen bestimmten Geldbetrag pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Einige Bundesländer wie Sachsen und Sachsen-Anhalt fördern zusätzlich die Anschaffung von Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge. Welche Förderbedingungen gelten und wie hoch der Zuschuss ausfällt, stellen wir für Sie im Folgenden detailliert vor.

Baden-Württemberg: Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher

Das Land Baden-Württemberg hatte ab 1. März 2018 ein Stromspeicher Förderprogramm aufgelegt.

Wer in Baden-Württemberg eine Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Speicher errichtet, erhielt für die Batterie einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Die Förderhöhe für Heimspeicher an kleineren und mittleren Anlagen betrug anfänglich 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) nutzbarer Batteriekapazität. Pro Vorhaben waren maximal 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro.

Bereits im Januar 2019 sank die Förderhöhe bei Heimspeichern wie vorgesehen um 33 Prozent, bei Gewerbespeichern um 25 Prozent. Die Förderhöhe für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt sank wie geplant von 300 auf 200 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität. Bei einer typischen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 10 Kilowatt gab es nun einen Zuschuss bis zu 1.660 Euro für die Solarbatterien. Für Speicher an größeren Solaranlagen sank der Zuschuss weniger stark, von 400 auf 300 Euro.

Neu war ein Förder-Bonus für Stromspeicher an größeren Hausdachanlagen. Neue Photovoltaikanlagen zwischen 10 und 14 Kilowatt installierter Leistung in Verbindung mit einem Speicher wurden einmalig mit 400 Euro zusätzlich gefördert.

Zudem konnten auch landwirtschaftliche Betriebe die Unterstützung beantragen. Eine weitere Änderung betraf das Mindestinstallationsverhältnis: Bislang musste das Leistungsverhältnis von Solaranlage zu Solarspeicher mindestens 1,2:1 betragen, um überhaupt Fördergeld zu erhalten. Diese Förderbedingung wurde dann abgeschwächt, sodass die Speicher auch größer sein konnten – die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wurde jedoch nicht gefördert.

Auch prognosebasierte Batteriemanagementsysteme waren von Änderungen betroffen: Der Bonus für sie entfiel, da sie ohnehin eine Fördervoraussetzung für kleinere Photovoltaikanlagen mit Speicher waren.

Im Zuge einer Anschaffung wurden auch Ladepunkte für Elektroautos gefördert. Wer sich seit dem 1. Februar 2019 einen netzdienlichen Ladepunkt für Elektroautos anschaffte, erhielt einen Zuschuss von 500 Euro.

Wer die Stromspeicher-Förderung erhalten wollte, musste den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gab es kein Geld vom Land Baden-Württemberg mehr. Für die Batterien des Speichersystems bedurfte es außerdem einer Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren. Mit dieser Regelung sollten nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wurde im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.

Die Antragstellung erfolgte bei der L-Bank. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen des Landes war nicht zulässig.

Die zweite, 10 Millionen Euro umfassende Auflage des Förderprogramms „Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ wurde bereits in den ersten Monaten 2021 vollständig ausgeschöpft und die Antragsphase zum 12.05.2021 eingestellt.

Bayern: 10.000-Häuser-Programm Bayern

Bayern hat im Juli 2019 im Förderprogramm "10.000-Häuser-Programm Bayern – EnergieBonusBayern" den Programmteil PV-Speicher-Programm für die Förderung von Solarstromspeichern aufgelegt. Wer in Bayern eine neue Photovoltaikanlage mit Heimspeicher errichten möchte, kann seit 01. August 2019 einen Kaufzuschuss beantragen.

Seit Februar 2022 richtet sich die Höhe der Förderung nach der Kapazität der Solarbatterie: Für die kleinste Speicherkapazität von 5 Kilowattstunden soll es den Basiszuschuss von 500 Euro geben. Jede weitere volle Kilowattstunde Speicherkapazität (5,0 bis 5,9 kWh / 6,0 bis 6,9 kWh usw.) soll mit weiteren 75 Euro gefördert werden. Die Höchstförderung für den Solarstromspeicher liegt bei 2.375 Euro für Batterien mit 30 Kilowatt nutzbarer Kapazität.

Die Förderhöhe richtet sich jeweils nach dem geringeren Wert, d.h. wenn der Batteriespeicher eine geringere Kapazität (in kWh) hat, als die PV-Anlage Leistung (in kWp) aufweist, dann wird der Wert des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet und umgekehrt.

Besonderheit: Wegen der hohen Nachfrage gilt seit 2022 ein Jahreskontingent auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel.

Berlin: Förderprogramm für Solarstromspeicher EnergiespeicherPLUS

Seit Oktober 2019 können Berliner Haushalte Zuschüsse für Solarenergiespeicher, die zusammen mit dem Kauf einer Photovoltaikanlage angeschafft werden, erhalten. Das Berliner Speicher-Förderprogramm bezuschusst Speicheranlagen wie Batteriespeicher, Salzwasserbatterien, Redox-Flow-Systeme oder Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle.

EnergiespeicherPLUS bezuschusst die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern pro kWh nutzbarer Speicherkapazität mit 300 Euro. Die Gesamtfördersumme ist dabei je System auf maximal 15.000 Euro begrenzt. Für Solarstromspeicher mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognosen wird ein Bonus i. H. v. 300 Euro gewährt.

Antragsberechtigte des Förderprogramms EnergiespeicherPLUS sind Privatpersonen, Unternehmen, gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen, Genossenschaften oder Wohnbaugesellschaften, die eine Photovoltaikanlage in Berlin errichten wollen. Die Berliner Bezirke sind ebenfalls antragsberechtigt.

Das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS wird von der IBB Business Team GmbH der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt.

Alle Informationen zur EnergiespeicherPLUS-Förderung finden Sie auf » der Website energiespeicherplus.de

Brandenburg: Kleinspeicher-Programm

Seit Juli 2018 förderte das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg mit dem 1.000-Speicher-Programm private Hausbesitzer den Kauf eines Batteriespeichers ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh für das selbst genutzte private Wohnhaus mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, höchstens jedoch 7.000 Euro. Im September 2018 wurde bekanntgegeben, dass das Brandenburger 1000-Speicher Programm aufgrund hoher Nachfrage geschlossen wurde. Innerhalb von nur sechs Wochen wurden 1.026 Anträge gestellt. Es wurden Förderungen von über 5,3 Millionen Euro bewilligt.

Am 01. November 2019 startete Brandenburg das neue Kleinspeicherprogramm für Privathaushalte, das eine Förderung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, jedoch höchstens 3.000 Euro für die Anschaffung eines Batteriespeichers für eine selbst genutzte Wohnimmobilie vorsieht. Das Kleinspeicherprogramm schließt an das erfolgreiche 1000-Speicher-Programm an, im ersten Aufruf sind jedoch nur 500 Förderungen möglich. Bewilligungsbehörde für das Kleinspeicherprogramm ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Speicher-Förderung in Niedersachsen

Niedersachsens Speicherförderung sieht einen Zuschuss von bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten eines PV-Batteriespeichersystems in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp vor. Als gleichwertig gilt auch die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage um ebenfalls mindestens 4 kWp. Bezuschusst werden je 1,2 kWp Leistung der PV-Anlage 1 kWh Speicherkapazität. Darüber hinausgehende Speicherkapazität wird nicht gefördert.

Dazu kann ein E-Mobilität-Zuschuss von 500 € je Vorhaben gewährt werden, sofern zur PV-Anlage ein neuer lastmanagementfähiger Ladepunkt für Elektrofahrzeuge installiert wird. Zusätzlich zu der Förderung können weitere Boni gewährt werden PV-Anlagen über 10 kWp und die Überdachung von Parkflächen bzw. sonstigen baulichen Anlagen mit aufgeständerten PV-Anlagen.

Das Speicherförder-Programm ist seit dem 07.09.2021 geschlossen und es können keine neuen Anträge mehr angenommen werden, da die Mittel ausgeschöpft sind. Knapp 19.000 Antragsteller, überwiegend Privatpersonen, haben Investitionszuschüsse für netzdienliche Batteriespeicher beantragt. Im September 2021 war noch nicht absehbar, ob das Programm wieder aufgelegt wird. Weitere Informationen unter "Photovoltaik (PV) - Batteriespeicher für Privathaushalte" auf der Internetseite der NBank.

Nordrhein-Westfalen: Stromspeicher-Förderung über progres.nrw

Ab Oktober 2016 förderte Nordrhein-Westfalen im „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung größer 30 kWp. Dabei konnte es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die nach dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde. Weiterhin wurden die Ausgaben für Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum Betreiben des geförderten Stromspeichers gefördert. Es wurden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Obergrenze der Förderung pro Speicher bei 75 000 Euro lag. Pro Anlage konnte nur ein Speichersystem gefördert werden. Hersteller von Batteriespeichern und Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen waren von der Förderung ausgeschlossen.

Zum 1. April 2022 hat Nordrhein-Westfalen die Zuschüsse für Privatleute für Batteriespeicher beendet, die mit einer Photovoltaik-Anlage installiert werden. Alle jetzt relevanten Förderprogramme finden Sie unter "Förderinstrumente für die Energiewende".

Solarspeicherprogramm Rheinland-Pfalz

Seit dem 31.10.2019 werden mit dem Speicher-Förderprogramm Rheinland-Pfalz Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert. Die Förderhöhe des Solarspeicherprogramms liegt bei 100 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität.

Unterstützt werden Heimspeicher in Privathaushalten mit bis zu 1.000 Euro sowie Gemeindespeicher in Kommunen mit bis zu 10.000 Euro. Für den Erhalt der Förderung müssen Privathaushalte eine neue Photovoltaik-Anlage mit mindestens 5 kWp Nennleistung und einen Batteriespeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität installieren. Kommunen sollten neue Photovoltaik-Module mit einer Nennleistung von mindestens 10 kWp und mindestens 10 kWh Speicherkapazität einbauen. Auch Förderkombinationen sind möglich.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach der Speicher-Förderung hat Rheinland-Pfalz im Juli 2020 die Fördersumme für Privathaushalte um 840.000 Euro auf insgesamt rund 2,5 Mio. Euro aufgestockt und den Kreis der Zuwendungsempfänger auf Unternehmen, Anstalten öffentlichen Rechts, Vereine und karitative Einrichtungen ausgeweitet. Auch sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro kWh Speicherkapazität, der auf 10.000 Euro begrenzt ist.

Weitere Informationen zur Solarspeicher-Förderung in Rheinland-Pfalz finden Sie unter Solar-Speicher-Programm bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz.

Saarland: Energiespeicher-Programm Saarland

Das Saarland förderte die Installation und Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen sowie deren bessere Marktdurchdringung. Eine Zuwendung konnten alle natürlichen und juristischen Personen erhalten. Gefördert wurden Lithium-Ionen und Vanadium-Redox-Fluss-Speicher oder höherwertige Speichertechnologien mit einer Speicherkapazität von 3 bis 30 Kilowattstunden, die einen Autarkiegrad von mindestens 50% pro Jahr ermöglichen. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung bestand jedoch nicht, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) entschied im Einzelfall über eine Förderung. Das Stromspeicher-Förderprogramm des Saarlandes wurde bereits abgewickelt und ist beendet.

Sachsen: Förderung der sächsischen Aufbaubank

Die sächsische Förderrichtlinie Speicher (FRL Speicher/2021) für Batteriespeicher und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Verbindung mit Photovoltaikanlagen wird im Jahr 2022 fortgesetzt. Gleichzeitig werden seit der Novellierung der Förderrichtlinie im Jahr 2021 auch Wärmespeicher gefördert. Förderanträge können ab dem 14. Februar 2022 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) gestellt werden.

Gefördert werden Investitionen in wieder aufladbare ortsfeste Speicher für Solarenergie als Neuinvestitionen, Ersatzinvestitionen oder Erweiterungen. Dies gilt auch für Stromspeicher in Verbindung mit ortsfester Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Nicht unterstützt werden Blei-Akkumulatoren. Darüber hinaus können Investitionen für ortsfeste saisonale Wärmespeicher eine Unterstützung erhalten.

  • Die Förderhöhe umfasst bei konventionellen Stromspeichern einen Sockelbetrag von 500 Euro zuzüglich eines Leistungsbetrages von 200 Euro pro Kilowattstunde Nutzkapazität.
  • Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Zuwendung 400 Euro pro Wechselstrom-Ladepunkt und 1.500 Euro pro Gleichstrom-Ladepunkt.
  • Die Zuwendung für Wärmespeicher beträgt 250 Euro pro Kubikmeter Wasseräquivalent (nutzbares Speichervolumen) als Festbetrag je Einzelanlage. Die Kombination von Strom- und Wärmespeichern ist möglich und muss in einem Antrag erfolgen.
  • Eine Förderung kann erfolgen, wenn die Gesamtzuwendung mehr als 2.500 Euro beträgt; die maximale Förderhöhe ist mit 50.000 Euro festgelegt.

Wichtig: Die sächsische Stromspeicher-Förderung wird in der derzeitigen Form nach Bewilligung der noch verfügbaren Mittel nicht mehr fortgesetzt werden.

Sachsen-Anhalts Förderprogramm für Photovoltaik-Speicher

Sachsen-Anhalt fördert mit der "Richtlinie Speicherförderprogramm" vom 25.09.2019 Stromspeicher in Kombination mit kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Privatpersonen und Unternehmen sowie Stromspeicher für Mieterstrommodelle in Kombination mit Photovoltaikdachanlagen.

Sachsen-Anhalts Speicherförderung umfasst einen Investitionszuschuss von bis zu 30 Prozent, gedeckelt bei 5000 Euro. Zusätzliche 1000 Euro gibt es für die Installation eines Ladepunktes mit mindestens 3,7 Kilowatt für die Elektromobilität. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen sowie Teilnehmende an Mieterstrommodellen.

Eine Förderung des Speichersystems kann nur erfolgen, wenn in Kombination mit dem Speichersystem eine neue Photovoltaikdachanlage installiert und in Betrieb genommen wird oder eine bestehende Photovoltaikdachanlage in Bezug auf die installierte Leistung um mindestens 100 v.H. erweitert wird. Die Photovoltaik-Anlage selbst ist nicht Bestandteil des Förderprogramms von Sachsen-Anhalt. Zudem darf die Photovoltaik-Anlage eine installierte Leistung von 30 kWp nicht überschreiten. Bei Mieterstrommodellen liegt das Leistungslimit bei 100 kWp.

Weitere Informationen: Förderung von Stromspeichern für Photovoltaik-​Dachanlagen in Sachsen-Anhalt.

Klimaschutz-Förderprogramm Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein unterstützte das am 18. Januar 2021 wieder neu gestartete Batteriespeicher-Förderprogramm Privatpersonen aber auch Kleinst- und Kleinunternehmen unter anderem beim Kauf eines Stromspeichers.

Die schleswig-holsteinische Förderung für den Batteriespeicher wurde mit bis zu 400 EUR je kWh nutzbarer Kapazität des Batteriespeichers gewährt. Die Förderung aufgrund der Kapazität des Batteriespeichers war insgesamt auf max. 2.000 EUR und max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten je Zuwendungsempfänger begrenzt. Für die Installations- und Anschlusskosten des Batteriespeichers wurden zusätzlich bis zu 200 €, jedoch max. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, gewährt.

Anders als im bisherigen Programm war es dafür notwendig, zunächst ein Angebot für einen Speicher einzuholen und einzureichen; erst im Anschluss daran konnte eine Förderung beantragt werden. Entgegen des bisherigen Prozederes durfte mit einer Installation also erst beginnen, wer bereits einen Förderbescheid erhalten hatte.

Da in kurzer Zeit mehr als 1.100 Schleswig-Holsteiner einen Förderantrag für eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher gestellt hatten, wurde das Förderbudget vollständig verbraucht und wird laut Webseite auch nicht aufgestockt.

Thüringen: Speicherförderprogramm „Solar Invest“

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz fördert über das Landesförderprogramm „Solar Invest“ neben Mieterstrommodellen auch stationäre Stromspeicher. Dazu werden Investitionen in Photovoltaikanlagen und Energiespeicher bezuschusst, sofern der Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird. Investitionen in Photovoltaikanlagen mit stationären Energiespeichersystemen, die der Speicherung von Strom aus Photovoltaik dienen (nur Batteriespeicher) werden mit bis 40 zu Prozent gefördert, wenn der Strom selbst verbraucht wird. Darüber hinaus sind Neuinvestitionen, Ersatzinvestitionen in oder die Erweiterung von Stromspeichern und Wärmespeichern (Warmwasser-, Kältespeicher, Power to heat-Anlagen) förderfähig.

Weitere Informationen: Thüringer Förderprogramm „Solar Invest“

Stromspeicher-Förderung von Gemeinden, Stadtwerken und Energieversorgern

Aber auch einzelne Kommunen und Städte fördern oder förderten den Kauf von Stromspeichern. Bei all diesen Förderungen handelt es sich um nicht-rückzahlpflichtige Zuschüsse. Bitte fragen Sie jeweils bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung direkt nach, ob diese PV-Stromspeicher fördert. Nachfolgende Nennung ist nur als Beispiel gedacht:

  • München: In München sind jetzt alle Lithium-Ionen-Batterietypen zur Förderung zugelassen, ebenso Salzbatterien. Ausgeschlossen bleiben nach wie vor Bleibatterien und Prototypen. Voraussetzung ist außerdem eine Notstrom-Funktion. Die Förderung beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde Nutzkapazität, jedoch maximal die Hälfte der förderfähigen Investitionskosten. Es werden maximal ein Batteriespeicher pro Photovoltaikanlage und 15.000 Euro gefördert. Für die „Insel- bzw. Autarkiefähigkeit“ der Anlage gibt es einen Bonuszuschlag von 500 Euro.
  • Münster: Die Stadt Münster unterstützt die Neuinstallation eines stationären Batteriespeichersystems mit Lithium-Eisen-Phosphat-Technologie (LiFePO4) in Verbindung mit der Neuerrichtung einer festinstallierten netzverbundenen PV-Anlage mit einer installierten Leistung von mindestens 5 bis maximal 30 Kilowattpeak (kWp). Der Zuschuss beträgt pauschal 1.000 Euro.
  • Friedrichshafen: In Friedrichshafen zielt die Förderung auf den Speichereinsatz in Bestandsgebäuden bis zum Bauantragsjahr 2016. 250 Euro pro kWh bis maximal 2250 Euro gibt es für die Ergänzung bestehender oder neuer PV-Anlagen um einen „intelligenten Batteriespeicher“ mit einer Mindest-Nutzkapazität von 3 kWh. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller mithilfe der Speicherung mindestens 50 % seines Solarstromes selbst nutzt.

Weitere Beispiele für kommunale Stromspeicher-Förderungen:

  • Elmshorn: Die Stadt bietet einen Zuschuss von bis zu bis zu 1.000€ für einen Stromspeicher in Kombination mit einer neuen PV-Anlage.
  • Winsen (Luhe): Die Stadt fördert den Einbau von Speichern mit neuen PV-Anlagen auf Neu- und Altbauten mit 7,5 % der Kosten, maximal 1.000€.
  • Bocholt: Speichersysteme für neue und bestehende PV-Anlagen werden mit bis zu 75€ pro kWh und maximal 600€ bezuschusst.
  • Harsewinkel: Stromspeicher in Verbindung mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien werden mit 100€ pro kWh gefördert.
  • Düsseldorf: Hier wird die Installation eines Lithium-Speichers für neue oder bestehende PV- Anlagen mit 20% der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten gefördert.
  • Mörfelden-Walldorf: Die Stadt fördert den Kauf eines Stromspeichers mit bis zu 750€. Der Zuschuss gilt in Kombination mit neuen PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden.
  • Bensheim: Stromspeicher, die in Kombination mit neuen oder bestehenden PV-Anlagen verbunden werden werden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100€ pro kWh.

Fast schon als Geheimtipp gelten Förderungen, die Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke gewähren. Immer mehr Energieversorger bieten lohnende Fördermittel als Anreiz dazu, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort zu erhöhen. Auch Photovoltaik-Anlagen und Energiespeicher werden bezuschusst, die Förderhöhe entspricht oft dem, was staatliche Förderstellen bieten.

  • Stadtwerke Marburg: Die Stadtwerke Marburg bieten ihren Stromkunden bei der Anschaffung eines Speichers einen Zuschuss in Höhe von 250€.
  • Landkreis Waldeck-Frankenberg: Die Energie Waldeck-Frankenberg GmbH unterstützt ihre Stromkunden bei der Anschaffung eines Stromspeichers mit 200€.
  • Region Freiburg: Die Badenova AG fördert bei ihren Stromkunden die Installation eines Lithium-Speichers mit 10% der Netto-Investitionskosten.
  • ESWE Versorgungs AG: Der Wiesbadener Energieversorger fördert im Programm "Solar-Speicherbatterie" Strom- oder Heizgas-Kunden, die einen Batteriespeicher mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installieren wollen, mit einem Zuschuss von bis zu 1000 Euro.

Es gibt jedoch einen Unterschied: Im Regelfall müssen Hauseigentümer Kunde beim Stadtwerk oder Energieversorger sein, um dort einen Antrag auf Förderung einzureichen. Fachbetriebe und Energieberater vor Ort können häufig Auskunft darüber geben, welche Stellen in der Region Fördermittel zu Photovoltaik-Speichern anbieten.

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