Letzte Aktualisierung: 07.09.2011

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CCS-Länderklausel: Keine Rechtssicherheit für Bundesländer

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CCS-Länderklausel: Keine Rechtssicherheit für Bundesländer (Grafik: BUND / Greenpeace)

Immer noch gehen die schleswig-holsteinische und niedersächsische Landesregierung davon aus, eine CO2-Lagerung mit der sogenannten Länderklausel im CCS-Gesetz verhindern zu können. Nun offenbart ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Greenpeace in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten, dass diese Länderklausel keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder bietet. Das Rechtsgutachten hebt hervor, dass die Länderklausel nur für sechs Jahre gelte und jede einzelne Verbotsentscheidung für die zahlreichen Lagerstätten anfechtbar sei. Die Verhinderung einer CO2-Lagerung unter der Nordsee könne von den Bundesländern grundsätzlich nicht verhindert werden.

Der BUND warnte die Bundesländer schon früh davor, sich mit der Länderklausel zufrieden zu geben. Diese sei zwar nach massiven Protesten der Bevölkerung vor allem in Norddeutschland in das Gesetz aufgenommen worden, um CO2-Endlager in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen ausschließen zu können. Tatsächlich bringe diese Klausel jedoch keine rechtliche Sicherheit, denn CCS-Projekte müssten für einzelne Gebiete in langwierigen Abwägungsverfahren planerisch ausgeschlossen werden. "Die Bundesländer müssen diesem Gesetz im Herbst im Bundesrat ihre Zustimmung verweigern. Nur dann wahren sie die Interessen ihrer Bevölkerung und nützen dem Klimaschutz", sagte die BUND-Energieexpertin Tina Löffelsend bereits Anfang Juli.

Das jetzt veröffentlichte Rechtsgutachten zeigt deutlich, dass entgegen den bisherigen Erwartungen Bundesländer eine CO2-Endlagerung nicht zuverlässig werden verhindern können. Die im Gesetz zur Abscheidung und Lagerung von CO2 (CCS-Gesetz) vorgesehene Länderklausel, mit der verschiedene Bundesländer CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet ausschließen wollen, bietet keine ausreichende Rechtssicherheit für ein Veto einzelner Länder. Die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen wiegen die Bevölkerung mit der Behauptung, sie könnten CO2-Endlager mit der Länderklausel auf jeden Fall verhindern, in falscher Sicherheit.

"Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat einer Risikotechnik zustimmen, die sie im eigenen Vorgarten selbst nicht ausprobieren wollen", sagt Greenpeace-Energieexpertin Anike Peters. "Offensichtlich trauen beide Länder der Technik nicht über den Weg. Dann aber müssen sie den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen." Nach Artikel 4 der europäischen CCS-Richtlinie hätten die EU-Mitgliedstaaten das Recht, "keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen". Die Regierung in Österreich macht von diesem Recht bereits Gebrauch und will CO2-Endlager ausschließen.

"Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten", sagt Tina Löffelsend. Doch auch ohne Klagen bietet die Länderklausel keine umfassende Sicherheit. Löffelsend: "Die Landesregierungen riskieren wider besseren Wissens, dass die Meeresumwelt, Naturschutzgebiete wie das Wattenmeer und sogar küstennahe Grundwasservorkommen gefährdet werden." Denn nach jetziger Gesetzeslage können die Bundesländer die Einrichtung von CO2-Lagern unter der Nordsee nicht verhindern, ebenso wenig den Bau von Pipelines quer durchs Land.

Das Rechtsgutachten bestärkt verfassungsrechtliche Zweifel, ob CO2-Lager in einzelnen Bundesländern per Landesgesetz auf Dauer ausgeschlossen werden können. "Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagt Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Verfasserin des Gutachtens. Nach der Revision des Gesetzes im Jahr 2017 ist der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich.

Das Rechtsgutachten zur Länderklausel im CCS-Gesetz steht » hier zum Download zur Verfügung.

Hintergrund: Die Technik zur CO2-Abscheidung und –Speicherung, das sogenannte Carbon Capture and Storage (CCS), sieht die Abscheidung von CO2 sowie dessen Injektion und Lagerung in unterirdischen Gesteinsschichten vor. Dadurch soll weniger CO2 in die Atmosphäre gelangen, um so den Treibhauseffekt zu vermindern. CO2-Emissionen sind die Hauptursache globaler Erwärmung. Von der CCS-Technik wird sich versprochen, die Verbrennung fossiler Rohstoffe zur Stromerzeugung in Kraftwerken klimaschonender zu gestalten. Kritiker wenden ein, dass die CCS-Technik die Einführung Erneuerbarer Energien behindert und inakzeptable Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt bedeuten.

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