Die EEG-Umlage steigt zum 1. Januar 2014 um 0,963 Cent auf dann 6,240 Cent pro kWh. Im gleichen Zuge wird diese Umlageerhöhung in fast allen Medien mit einer Strompreiserhöhung gleichgesetzt und gleichstimmig gefordert, das EEG radikal zu reformieren bzw. abzuschaffen. Doch das ist falsch. Denn die steigende EEG-Umlage ist kein Kostenindikator für den Ausbau der Erneuerbaren mehr. Und aufgrund deutlich gesunkener Einkaufspreise an der Börse auch keine Rechtfertigung für Strompreiserhöhungen.
EEG-Umlage steigt schneller als Förderkosten
Die EEG-Umlage machte 2013 für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 kWh einen Betrag von 185 Euro aus. Die eigentlichen EEG-Auszahlungen an die Anlagenbetreiber beliefen sich allerdings nur auf 76 Euro. Diese 76 Euro haben sich seit dem Stromeinspeisegesetz, also seit 23 Jahren aufsummiert und zu einem Anteil von bislang 23% Erneuerbare Energien im Strommix geführt. Die Kosten für den Zubau im Vorjahr machten für diesen Haushalt nur 9 Euro im Jahr aus. Das sind weniger als 5% der Umlagekosten, die an die Betreiber der neu zugebauten Wind, Solar und Biogasanlagen gezahlt wurden. Für 2014 setzt sich ein ähnliches Missverhältnis fort: Laut Bundesverband Erneuerbare Energie sind die eigentlichen Förderkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht in gleichem Maße wie die EEG-Umlage gestiegen, sondern lediglich von 2,39 auf 2,54 Cent pro Kilowattstunde Strom, also nur um 6,3 %.
Paradoxe Börsenberechnung treibt EEG-Umlage
Diese Zahlen zeigen auf, dass nicht der neue Zubau an Erneuerbaren Energien Schuld an der jetzigen Höhe der EEG-Umlage ist. Entgegen anderslautender Behauptungen ist es aber auch nicht der Anlagenbestand. Denn in den kommenden Jahren werden zunehmend mehr Anlagen aus der anfänglichen EEG-Vergütung herausfallen und wieder zu einem Absinken der EEG-Umlage führen. Das wird allerdings durch EEG-fremde Bestandteile wie der zunehmenden Privilegierung stromintensiver Industrieunternehmen, der Marktprämie sowie der paradoxen Berechnungsmethoden der EEG-Umlage verhindert. Denn gerade der 2010 eingeführte Vermarktungszwang des Ökostroms an der Strombörse lässt die EEG-Umlage mit steigendem Ökostromanteil weiter anwachsen. Allein durch den weiteren Rückgang der Börsenstrompreise erhöht sich die EEG-Umlage für die Verbraucher im nächsten Jahr um 0,37 Cent/kWh. Damit macht dieser Faktor am Strompreisinsgesamt 1,47 Cent/kWh innerhalb der EEG-Umlage aus.
EEG sinnvoll reformieren und nicht abschaffen!
Daher vermittelt die EEG-Umlage aktuell ein Zerrbild der Energiewende. Denn das jetzige EEG ist mit der ordnungspolitisch falschen Entscheidung zur Börsenvermarktung von EEG-Strom und systemfremden Privilegien für stromintensive Industrieunternehmen überfrachtet. Wenn das EEG reformiert wird, dann muss genau hier angesetzt und die Stromversorger aufgefordert werden, die günstigeren Beschaffungspreise an die Verbraucher weiterzugeben. Dass das geht, zeigt der Stromversorger ENTEGA, der heute ankündigte, die steigenden Kosten der EEG-Umlage aufgrund günstigerer Beschaffungskosten an den Strommärkten vorerst nicht an ihre Kunden weiterzugeben. Die EEG-Umlage und auch die Strompreise müssen also nicht zwangsläufig weiter steigen. Trotzdem muss eine EEG-Reform her, die den Kosten der Energiewende auch einen angemessenen Wert der Erneuerbaren gegenüberstellt. Eine Chance liegt dabei im Emissionshandel, dessen Markteinfluss bisher jedoch erfolgreich von denjenigen bekämpft wurde, die nun die Abschaffung des EEG fordern.