Das Bundes-Umweltministerium (BMU) nimmt zum 1. Januar 2011 seine im Mai 2010 eingefrorene Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen wieder auf. Neben Klimaschutzkonzepten und deren Umsetzung werden auch investive Maßnahmen gefördert. So können Kommunen, die zum Beispiel Beleuchtungsanlagen in Schulen oder Kindergärten erneuern, Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umrüsten, Lüftungsanlagen sanieren oder Energieprojekte an Schulen einführen, bis zum 31. März 2011 Förderanträge beim BMU einreichen.
Für Kommunen, die das Ziel der CO2-Neutralität verfolgen, ist der Förderbereich "Masterpläne 100% Klimaschutz" hinzugekommen. Gefördert werden sollen rund 20 Kommunen, die sich das Ziel des "Masterplan 100% Klimaschutz"-Kommunen der Senkung der Treibhausgasemissionen um 95% bis 2050 setzen. Gefordert wird die Einführung eines kontinuierlichen Monitoring und Managements (z.B. angelehnt an EMAS/ISO 14.001, ISO 9.001 oder TQM).
Die "Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz" weist darauf hin, dass es nach der Richtlinie möglich ist, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden Eigenmittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist. So kann die Förderquote für Haushaltssicherungskommunen u.U. um bis zu 20% und für Nothaushaltskommunen sogar bis auf 95% erhöht werden.
Quelle: EnergieAgentur.NRW