Letzte Aktualisierung: 27.02.2012

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Neue Fenster rechnen sich doppelt

Neue Fenster rechnen sich doppelt_Foto_Schueco_VFF

Neue Fenster rechnen sich doppelt (Foto: Schüco/ VFF)

Wer in den Einbau neuer Fenster investiert, für den rechnet sich das nicht nur hinsichtlich der Steigerung der Energieeffizienz, des besseren Komforts und der erhöhten Sicherheit, sondern auch bei der Steuer: "Bis zu 1.200 Euro Steuern können Modernisierer pro Jahr für die erbrachte Handwerkerleistung zurückbekommen – das ist leicht verdientes Geld und macht den Fenstertausch so richtig lohnend”, bekräftigt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF).

Wie lohnend der Fenstertausch sein kann, belegt ein Beispiel: In einem Einfamilienhaus werden für insgesamt 12.950 Euro die Fenster ausgetauscht. In dem Preis enthalten sind die Baustelleneinrichtung, die Demontage und Entsorgung der alten Fenster sowie die Montage der neuen Fenster und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der komplette Arbeitslohn für die Handwerkerleistungen beträgt in diesem Fall 5.950 Euro. 20 Prozent davon gibt es gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Steuerbonus vom Finanzamt zurück. "Im genannten Fall sind das 1.190 Euro. Das sind immerhin fast zehn Prozent der gesamten Investition", so Tschorn.

Nur Arbeitslohn und Fahrtkosten sind absetzbar

Die Regelungen des § 35a EStG beziehen sich ausschließlich auf den Arbeitslohn des Handwerkers und auf seine Fahrtkosten. "Die Kosten für das Arbeitsmaterial sind danach nicht absetzbar. Der Modernisierer muss deshalb darauf achten, dass die Montagekosten getrennt auf der Rechnung aufgeführt werden”, rät Tschorn. Die Vereinbarung eines Festpreises, der auch die Materialkosten enthält, erfüllt die Anforderungen ebenso wenig, wie eine Barzahlung, denn das Finanzamt verlangt als Nachweis einen Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers. Der Kunde muss Rechnungen und Belege außerdem mindestens zwei Jahre aufbewahren.

Der Bonus gilt für Bestandsgebäude

Die Modernisierung lohnt sich steuerlich nicht zuletzt deshalb, weil der Ausbau der alten und die Montage der neuen Fenster sehr arbeitsintensiv sind. "Bei einem professionellen Austausch der Fenster mit entsprechender Qualitätsgarantie können die Lohnkosten schnell die Hälfte der Rechnung ausmachen”, so Tschorn. Der Steuerbonus gilt nur für die Modernisierung bestehender Häuser, nicht für Neubauten. Der Bedarf ist dennoch riesig: 320 Millionen Fenster in Deutschland sind vor 1995 gebaut und damit energetisch veraltet. Ihre Modernisierung zahlt sich durch eine dauerhafte Energieeinsparung, mehr Komfort und eine Steigerung des Haus- und Wohnungswertes aus – und am Jahresende bei der Steuererklärung.

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