Beim Kauf eines neuen Gerätes sollte man zudem auf die Herstellerbescheinigung achten, aus der klar hervorgehen muss, dass die sogenannte Typprüfung erfolgte und die Grenzwerte von maximal 75 mg/m3 für Staub und – je nach der Art der Feuerstätte – von 400 bis 3.500 mg/m3 für Kohlenmonoxid (CO) eingehalten werden, wobei der niedrigste Grenzwert für Pellet-Öfen gilt. Ist dies der Fall, erfüllt das Gerät alle gesetzlichen Vorgaben.
Nur eine wichtige Hürde ist noch zu nehmen: Die neue Verordnung schreibt für jede derzeit in Betrieb befindliche Einzelraum-Feuerstätte bis Ende 2013 einen Nachweis gegenüber dem Schornsteinfeger vor, dass die aktuellen Emissionsgrenzwerte auch tatsächlich eingehalten werden. Mit der entsprechenden Herstellerbescheinigung oder dem Bestätigungsvermerk aus der Datenbank ist das dann reine Formsache.
Eine frei zugängliche Online-Datenbank, die der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. gemeinsam mit den Herstellern aufgebaut hat, gibt detailliert Auskunft darüber, welche Feuerstätte den aktuellen Anforderungen genügt – und welche gegebenenfalls nicht. Ausgestattet mit einer Suchfunktion für jedes einzelne Modell steht die Datenbank den Kaminofen-Besitzern sowie Handwerkern und Schornsteinfegern unter >> www.ratgeber-ofen.de kostenlos zur Verfügung.