Letzte Aktualisierung: 30.09.2023

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Ab 2024: Neuer KfW-Hauskauf-Kredit für sanierungsbedürftige Altbauten + doppelter Sanierungszuschuss

Der Bund will den Erwerb von Wohneigentum für Familien stärker fördern. Neben den Verbesserungen beim KFW-Hauskauf-Kredit Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) soll das neue Förder-Programm „Jung kauft alt“ Familien beim Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden finanziell unterstützen. Zum neuen Hauskauf-Kredit gibt es ab 2024 einen doppelten Sanierungszuschuss. So will der Bund gezielt Familien beim Kauf alter Häuser und ihrer energetischen Sanierung fördern.

Mit dem neuen Hauskauf-Kredit „Jung kauft alt“ und der befristeten Verdoppelung des Sanierungszuschusses bzw. Anhebung der steuerlichen Abschreibung will der Bund gezielt Familien beim Kauf alter Häuser und ihrer energetischen Sanierung fördern. (Foto: energie-experten.org)

Beim Wohnungsbaugipfel hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um den Wohnungsneubau anzukurbeln. Für 2024 und 2025 wird die Bundesregierung das neue Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden einführen. Wer dann einen Altbau kauft und nach BEG-Regeln saniert, bekommt für den Kauf Geld dazu.

„Jung kauft Alt“ fördert Bestandserwerb in den Jahren 2024 und 2025

Um mehr Menschen in Deutschland den Traum vom Eigenheim erfüllen zu können, führt der Bund das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ ein: Die Bundesregierung will damit Familien die Wohneigentumsbildung künftig nicht nur durch die nachgebesserte Neubau-Förderung erleichtern, in der sich im KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab dem 16. Oktober die Einkommensgrenzen der Förderung des klimafreundlichen Neubaus für Familien um 30.000 Euro erhöht, sondern auch den Erwerb bereits bestehender, insbesondere sanierungsbedürftiger Immobilien unterstützen.

Das neue Familien-Förderprogramm wird aber an Sanierungsauflagen gekoppelt: Wer einen Altbau kauft muss diesen dann auch nach den Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sanieren. Familien werden somit nicht nur beim Kauf finanziell unterstützt, sondern auch bei der darauffolgenden Sanierung.

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Doppelter Sanierungszuschuss ab 2024: 30% Zuschuss oder steuerliche Abschreibung

Die BEG sieht dazu u.a. Zuschüsse und Förderungen für die verbesserte Dämmung der Gebäudehülle, die Installation einer effizienteren und klimafreundlicheren Heizung als auch von energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen vor.

Um einen weiteren Impuls für die Baukonjunktur zu setzen, soll die energieeffiziente Sanierung einen Schub bekommen. Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden. Im Sinne des Speed-Bonus sinkt dieser Zuschuss ab 2026 wieder auf 15 Prozent, die steuerliche Abschreibung auf 20 Prozent.

Das Programm wird über die KfW abgewickelt. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf bis 2027 an Programmmitteln soll analog der schon bestehenden Förderung des „Klimafreundlichen Neubaus/ Wohneigentum für Familien“ (WEF) aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt werden.

Das neue Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ ergänzt die auf dem Wohnungsbaugipfel vorgestellte Verbesserung in der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab dem 16.10.2023.

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Verbesserter Hauskauf-Kredit: KFW „Wohneigentum für Familien“ (WEF) startet ab dem 16. Oktober

Im Gegensatz zum Programm „Jung kauft Alt“, zu dem keine weiteren Kredit-Details bislang bekanntgegeben wurden, stehen die neuen Konditionen des KFW-Programms „Wohneigentum für Familien“ (WEF) bereits fest. Ab dem 16. Oktober soll bereits die Einkommensgrenzen der Förderung des klimafreundlichen Neubaus für Familien um 30.000 Euro erhöht werden.

Förderberechtigte mit einem Kind dürfen nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, mit jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Die Höchstbeträge für die stark zinsvergünstigten Förderkredite werden um 30.000 beziehungsweise 35.000 Euro erhöht.

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“.

Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Förderung umfasst bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen, d.h. die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.

Die Förderkredite liegen dann je nach Kinderzahl und vorliegender Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Mindestens erreicht werden müssen der Effizienzhausstandard 40 sowie die Treibhausgas-Anforderungen des QNG-Siegels.

Wenn Sie den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie ernsthaft in Betracht ziehen, sollten Sie frühzeitig das Objekt von einem Energieberater begutachten lassen. Dieser kann Ihnen z. B. mit Hilfe eines Sanierungsfahrplans genau aufzeigen, was saniert werden sollte, was die Sanierung kostet und mit welchen Fördermitteln Sie rechnen können. Tipp: Auch der Sanierungsfahrplan wird gefördert!

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