Letzte Aktualisierung: 31.08.2023

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Experten fordern: Stromsteuer-Senkung statt Industriestrompreis

Die Diskussion um hohe Strompreise reißt nicht ab. Während die Ampel über einen Industriestrompreis streitet, schlagen Verbände und Politiker die Absenkung und sogar die Abschaffung der Stromsteuer vor. Hiervon könnte nicht nur die energieintensive Industrie profitieren, sondern auch die Energiewende: Denn auch Wärmepumpen und E-Autos leiden unter den hohen Strompreisen.

Im DLF-Morgeninterview hat sich Veronika Grimm nochmals klar dafür ausgesprochen, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum abzusenken. Diese Maßnahme hatte der Sachverständigenrat bereits in seinem letzten Jahresgutachten empfohlen. (Quelle: Sachverständigenrat Wirtschaft)

Die neue „Allianz zum Erhalt der chemischen Industrie in Deutschland“, der Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt angehören, fordert, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken. Dieses liegt derzeit bei 0,05 Cent pro Kilowattstunde.

Auch die Blockierer des Industriestrompreises wie z. B. Christian Lindner begrüßen den Vorschlag. In den tagesthemen sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner: Über eine Reduzierung der Stromsteuer könne man nachdenken - falls es dafür Geld gibt. Einen subventionierten Industriestrompreis lehne er hingegen nach wie vor ab.

Die neuerliche Diskussion um die Stromsteuer wurde bereits im März 2023 von der Energieministerkonferenz der deutschen Bundesländer angestoßen, die in ihrer Sitzung am 30.03. die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum forderte.

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Stromsteuer-Absenkung wirkt sich auf alle Verbraucher preisdämpfend aus

Auch wissenschaftlich wird diese Position gedeckt: So verwies der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten 2022/ 2023 darauf, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu senken, um auch Verbraucher, die sich steigenden CO2-Preisen gegenübersehen, zu entlasten.

Prof. Dr. Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrates, bekräftigte heute diese Forderung in einem Interview im Deutschlandfunk. Sie begründet dies damit, dass ein billigerer Industriestrompreis den Verbrauch ankurbeln würde und dies höhere Preise am Strommarkt nach sich ziehen würde, die dann letztlich auch vom Verbraucher wieder zu zahlen seien. Neben den vermeintlich höheren Strompreisen für Verbraucher würden diese durch die Subvention auch über die Steuern belastet werden, so Grimm.

Abschaffung der Stromsteuer fördert Wärmepumpen und E-Mobilität

Das ifo Institut fordert hingegen, die Politik soll die Stromsteuer komplett abschaffen, um die Elektro-Mobilität in Deutschland zu fördern. „Die Subventionierung des Strompreises für Elektroautos verringert den Anreiz zum Stromsparen und verschärft somit die Knappheiten in anderen Branchen“, sagt Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts und Koautor der Kurzstudie.

Ähnlich wichtig ist eine Strompreissenkung für die weitere Akzeptanz und Verbreitung von Wärmepumpen in Deutschland. Trotz ihrer hohen Effizienz sind sie im Vergleich zur Gasheizung durch die Gaspreisbremse ins Hintertreffen geraten. Daher fordert der Bundesverband Wärmepumpe schon seit Längerem neben der Absenkung der Stromsteuer auch die Mehrwertsteuer abzusenken.

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Strompreis könnte für Verbraucher um etwa 2 Cents pro kWh sinken

Der Strompreis in Deutschland setzt sich 2023 aus diesen 3 Bestandteilen zusammen: 27% Steuern & Abgaben, 20% Netzentgelten und 53% Kosten für die Energieerzeugung. Den größten Kostenblock bei den Steuern und Abgaben nimmt wiederrum die Stromsteuer ein.

Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer beträgt seit 2003 kontinuierlich 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom. Die Steuer wird vom Bund bei den Stromversorgern erhoben, die sie über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben.

Die Stromsteuer wurde eingeführt, um Energieeffizienz anzureizen. Heute verhindert sie jedoch die Steigerung der Energieeffizienz über die Sektorengrenzen hinweg und sollte daher auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden. Europarechtlich ist nur ein Mindeststeuerbetrag von 0,1 ct/kWh bei nichtbetrieblicher Verwendung und 0,05 ct/kWh bei betrieblicher Verwendung vorgesehen. Der Strompreis könnte mit einer Absenkung auf das europarechtlich zulässige Minimum für Verbraucher um etwa 2 Cents pro kWh sinken.

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